Treibhausgasneutrale Kreisverwaltung bis zum Jahr 2040.

Veröffentlicht am 10.12.2021 in Allgemein

Kreistag beschließt auf Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG und Die Linken einstimmig:

 

           

  1. Der Kreistag bekennt sich zu den Klimazielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen und setzt sich das Ziel einer treibhausgasneutralen Kreisverwaltung bis zum Jahr 2040.

  1. Der Kreistag fordert daher die Verwaltung auf, einen Stufenplan auf Grundlage einer Bestandsaufnahme zu erstellen und darin Anwendungsbereiche und Zeitlinien mit groben Bilanzgrenzen zu bestimmen. Hierbei können für bestimmte Emissionen, die sich als nicht vermeidbar erweisen, auch Möglichkeiten zur Kompensation des Treibhausgasausstoßes in Anrechnung gebracht werden, sofern diese unmittelbar auf den Kreis bezogen sind. Auf Grundlage des Stufenplans erarbeitet die Verwaltung unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit fortlaufend konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Planung umfasst auch eine kontinuierlich fortzuschreibende Investitionsplanung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und entsprechend auch eine Darlegung der Perspektiven zur Zielerreichung nach jeweils aktuellem Kenntnisstand. Bezogen auf die Liegenschaften ist anhand eines konkreten Gebäudes die Zielerreichung mittels einer Machbarkeitsstudie exemplarisch zu untersuchen. Dem Kreistag ist im 4. Quartal 2022 über erste Ergebnisse zu berichten und Meilensteine für den weiteren Prozess darzustellen. Über den Stand der Umsetzung bzw. weitere Planungen wird die Politik jährlich informiert.

  1. Es sollen dabei auch notwendige Investitionen Berücksichtigung finden, die den Beschäftigten des Kreises bzw. den in den Liegenschaften des Kreises arbeitenden Personen zur Aufrechterhaltung der Mobilität dienen (z. B. Ladesäulenangebot).

  1. Alle in diesem Kontext zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen und die Politik jährlich darüber zu informieren.

  1. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird im Stellenplan 2022 zunächst eine weitere Stelle zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR in den Haushalt eingestellt.

  1. Die kreiseigenen Gesellschaften/die Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Märkischen Kreises werden aufgefordert mit gleichgerichteter Zielsetzung tätig zu werden und dem Kreisausschuss jährlich zu berichten.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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