Nachrichten zum Thema Allgemein

Nachbesetzungen / Personalsituation in der Kreisverwaltung

Sehr geehrter Herr Landrat Voge,

vor einigen Wochen haben wir Ihnen in der Sitzung des Kreistages am 14.03.2024 in einer Anfrage die Dringlichkeit einer Entscheidung bezüglich der Nachbesetzung der Schlüsselpositionen im Märkischen Kreis dargelegt. Leider ist bisher keine Entscheidung bekannt, was insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende passive Altersteilzeit von Frau Iris Beckmann-Klatt äußerst problematisch ist. Frau Beckmann-Klatt, Leiterin des Fachbereichs Jugend und Bildung, wird Ende dieses Monates in die passive Altersteilzeit eintreten, eine Tatsache, die seit über einem Jahr bekannt ist. Es ist daher überraschend, unsere Ansicht noch sogar bedenklich, dass noch keine Entscheidung von Ihnen Herr Landrat bezüglich der Nachfolge von Frau Beckmann-Klatt vorliegt.

Des Weiteren wird die Klimaschutzbeauftragte des Märkischen Kreises, Frau Petra Schaller, in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Frau Schaller leistet seit dem 01.06.2011 als Klimaschutzbeauftragte eine herausragende Arbeit und ist hervorragend vernetzt. Aufgrund ihrer Einzelstellung ist aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion eine umfängliche Einarbeitung ihrer Nachfolge erforderlich, um ihre engagierte Arbeit fortzuführen, ihr aufgebautes Netzwerk zu erhalten und Schäden für den Kreis zu vermeiden, wie beispielsweise nicht abgerufene Fördermittel aufgrund fehlender Kenntnis.

In Anbetracht dieser Sachlage möchten wir daher folgende Fragen (erneut) an Sie richten und bitten um zeitnahe schriftliche Antwort:

1. Wann wird die Stelle der Fachbereichsleitung Jugend und Bildung ausgeschrieben?

2. Wie und durch wen soll in der Zwischenzeit die Übernahme dieser sehr verantwortungsvollen Aufgabe sichergestellt werden?

3. Wie und wann gedenken Sie mit dem absehbaren Ausscheiden der Klimaschutzbeauftragten umzugehen und für einen reibungslosen Übergang samt Einarbeitungszeit zu sorgen?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein / Ariane Knauer

Fraktionsvorsitzender / Fraktionsgeschäftsführerin

Antrag zur Änderung der Hauptsatzung: Besetzung von Stellen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

  1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Ergänzung um einen §14 a) für den Märkischen Kreis wird in der Fassung aus der Anlage beschlossen.
  2. Die beschlossene Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist unverzüglich bekannt zu machen.

Begründung:

Gemäß § 49 Abs. 1 KrO NRW ist der Landrat Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Kreises. Er trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zum Kreis verändern, durch den Kreistag oder den Kreisausschuss im Einvernehmen mit dem Landrat zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bis zu Beginn der 2000er Jahre wurden Entscheidungen über Führungspositionen in der Kreisverwaltung politisch beschlossen. Die aktuelle Hauptsatzung trifft zur Zuständigkeit in Personalangelegenheiten keine Regelung, so dass der Landrat grundsätzlich in eigener Zuständigkeit in allen Personalangelegenheiten allein entscheidet.

Mit der Ergänzung der Hauptsatzung mit einem § 14 a „Personalangelegenheiten“ lt. Anlage wird geregelt, dass zukünftig in den dargestellten Fallkonstellationen Stellenbesetzungen der Fachbereichs-, Fachdienst- und Regiebetriebsleitungen sowie Beauftragten (beispielsweise der Gleichstellungsbeauftragten) im Einvernehmen mit dem Landrat einen Kreistagsbeschluss bedürfen. Mit dieser Regelung werden frühere Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten wiederhergestellt.

Mit der Übernahme der gesetzlichen Regelung aus der KrO NRW in die Hauptsatzung wird der Kreistag jedoch nicht für alle beamten- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von Führungskräften zuständig, sondern nur für solche, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern. Dabei handelt es sich insbesondere um beamtenrechtliche Ernennungen (= Einstellung von Beamten), Entlassungen und den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder Aufhebung von Arbeitsverträgen. Eine unverhältnismäßige Befassung des Kreistages mit Personalangelegenheit ist daher nicht zu erwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein                                          Ariane Knauer

Fraktionsvorsitzender                                               Fraktionsgeschäftsführerin

Gemeinsamer Antrag zur Anpassung der Gebühren im Archiv und den Museen

Beschlussvorschlag:

Die drei Museen des Märkischen Kreises werden mit Veröffentlichung der o.g. Satzung im Amtsblatt eintrittsfrei gestellt.

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührentarif zur „6. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung mit Gebührentarif für den Märkischen Kreis vom 18.03.2010; hier: Anpassung der Gebühren im Archiv und den Museen“ wird bezogen auf die Museen entsprechend (Eintrittsfreistellung) angepasst.

Begründung:

Die Kreisverwaltung hatte bereits für die letzte Sitzungsrunde die Eintrittsfreistellung der Museen vorgeschlagen. Eine Beschlussfassung über die Verwaltungsvorlage erfolgte nicht.

In der Sitzung des Kulturausschusses am 21.02.2024 teilte die Verwaltung mit, dass die zu erwartenden Anschaffungskosten für das erforderliche neue Kassensystem nun im sechsstelligen Euro-Bereich liegen werden und damit deutlich über der im letzten Jahr veranschlagten Summe von ca. 80.000 Euro.

Dies in Zusammenhang mit den bereits bekannten unmittelbaren und mittelbaren Einsparmöglichkeiten einer Beitragsfreistellung der Museen und unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages der Museen hat zu einer Diskussion im Sinne des Antrages bereits in der vorgenannten Sitzung des Kulturausschusses geführt.

Unmittelbar eingespart werden könnte laut Verwaltungsdrucksache FD 40/10/0577 eine Stelle im Aufsichtsdienst der Burg Altena mit ca. 63.000 Euro jährlich. Hinzu kämen die Kosten für einen zwingend erforderlichen Wartungsvertrag im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Darüber hinaus hatte die Verwaltung in der vorgenannten Drucksache ausdrücklich auf mittelbare Einsparungen in den Bereichen der Museumstechniker und -handwerker sowie Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung und Leistungen der FDL 40, FD 13, FD 20, FD 21 und FD 41 hingewiesen.

Dem gegenüber stehen die bei freiem Eintritt künftig wegfallenden Eintrittsgelder, die ohnehin nur einen minimalen Teil der Kosten eines Museums decken können.

Aufgrund des geänderten Sachverhalts sprechen sich die antragstellenden Fraktionen für eine Eintrittsfreistellung der kreiseigenen Museen aus und beantragen o.g. Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein                                                                  Axel Hoffmann

Fraktionsvorsitzender                                                                       Fraktionsvorsitzender

SPD-Kreistagsfraktion MK                                                               FDP-Kreistagsfraktion MK

Walter Gertitschke                                                                            Manuel Huff

Fraktionsvorsitzender                                                                       Fraktionsvorsitzender

UWG-Kreistagsfraktion MK                                                            Kreistagsfraktion Die Linke

Anfrage zu Nachbesetzungen in der Kreisverwaltung

Sehr geehrter Herr Landrat Voge,

die Leiterin des Fachbereiches Jugend und Bildung, Frau Iris Beckmann-Klatt, wird in wenigen Wochen, genauer Ende April 2024 in die passive Altersteilzeit gehen. Dies ist bereits seit über einem Jahr bekannt. Umso verwunderlicher ist, dass bisher keine Planung des Landrates über ihre Nachfolge bekannt ist.

In diesem Zusammenhang war auch bereits seit längerem die Notwendigkeit der Berufung einer Jugendamtsleitung bekannt.

Die extreme Kurzfristigkeit, mit der der Tagesordnungspunkt „Berufung der Leitung des Jugendamtes und Berufung einer stellvertretenden Leitung des Jugendamtes“ auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2024 gesetzt wurde, war daher absolut unnötig und vermeidbar. Unabhängig von den per Tischvorlage vorgeschlagenen Personen, deren Berufung die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion gerne zugestimmt haben, hätten wir uns eine Vorberatung hierüber in der Fraktion gewünscht. Dies war jedoch aufgrund dieser extremen Kurzfristigkeit nicht möglich.

Die Klimaschutzbeauftragte des Märkischen Kreises, Frau Petra Schaller, wird in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Frau Schaller leistet als Klimaschutzbeauftragte seit dem 01.06.2011 eine ausgezeichnete Arbeit und ist hervoragend vernetzt. Aufgrund ihrer Einzelstellung wäre daher aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion eine umfängliche Einarbeitung einer Nachfolge geboten, um erstens ihre engagierte Arbeit fortzuführen, zweitens ihr über lange Jahre aufgebautes Netzwerk nicht zu gefährden und drittens um zu vermeiden, dass dem Kreis ein Schaden entsteht, weil beispielsweise Fördermittel in Unkenntnis nicht abgerufen werden.

Wir bitten daher den Landrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wird die Stelle der Fachbereichsleitung Jugend und Bildung ausgeschrieben?
  2. Wie und wann gedenkt der Landrat mit dem absehbaren Ausscheiden der Klimaschutzbeauftragten umzugehen und für einen reibungslosen Übergang samt Einarbeitungszeit zu sorgen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein                                          Ariane Knauer

Fraktionsvorsitzender                                               Fraktionsgeschäftsführerin

Investitionsplanung Kreisgesellschaften

Investitionsplanung Kreisgesellschaften - Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD für den Kreisausschuss am 07.03.2024 und den Kreistag am 14.03.2024

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung stellt die bekannten Investitionen der Gesellschaften / Unternehmensverbünde AMK, Kliniken und MVG für die kommenden 10 Jahre sowie deren geplante Finanzierung (durch z.B. Eigenkapital, Zuschüsse von Bund und Land sowie privater Anteilseigner etc.) mit Zinsen und Tilgung dar.

Investitionen unter 50.000 € sollen dabei möglichst in Kategorien zusammengefasst werden.

Begründung:

Die Investitionen bei den kreiseigenen Gesellschaften können in den nächsten Jahren einen signifikanten Anteil am Kreishaushalt ausmachen.

Nicht zuletzt durch das von den Städten und Gemeinden beauftragte Schreiben wird deutlich, dass es eines hohen Maßes an Transparenz und Kommunikation bedarf. Dies gilt nicht nur im Wechsel mit den kreisangehörigen Kommunen; sondern auch für den politischen Diskurs im Kreistag.

Treibhausgasneutrale Kreisverwaltung bis zum Jahr 2040.

Kreistag beschließt auf Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG und Die Linken einstimmig:

 

           

  1. Der Kreistag bekennt sich zu den Klimazielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen und setzt sich das Ziel einer treibhausgasneutralen Kreisverwaltung bis zum Jahr 2040.

  1. Der Kreistag fordert daher die Verwaltung auf, einen Stufenplan auf Grundlage einer Bestandsaufnahme zu erstellen und darin Anwendungsbereiche und Zeitlinien mit groben Bilanzgrenzen zu bestimmen. Hierbei können für bestimmte Emissionen, die sich als nicht vermeidbar erweisen, auch Möglichkeiten zur Kompensation des Treibhausgasausstoßes in Anrechnung gebracht werden, sofern diese unmittelbar auf den Kreis bezogen sind. Auf Grundlage des Stufenplans erarbeitet die Verwaltung unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit fortlaufend konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Planung umfasst auch eine kontinuierlich fortzuschreibende Investitionsplanung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und entsprechend auch eine Darlegung der Perspektiven zur Zielerreichung nach jeweils aktuellem Kenntnisstand. Bezogen auf die Liegenschaften ist anhand eines konkreten Gebäudes die Zielerreichung mittels einer Machbarkeitsstudie exemplarisch zu untersuchen. Dem Kreistag ist im 4. Quartal 2022 über erste Ergebnisse zu berichten und Meilensteine für den weiteren Prozess darzustellen. Über den Stand der Umsetzung bzw. weitere Planungen wird die Politik jährlich informiert.

  1. Es sollen dabei auch notwendige Investitionen Berücksichtigung finden, die den Beschäftigten des Kreises bzw. den in den Liegenschaften des Kreises arbeitenden Personen zur Aufrechterhaltung der Mobilität dienen (z. B. Ladesäulenangebot).

  1. Alle in diesem Kontext zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen und die Politik jährlich darüber zu informieren.

  1. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird im Stellenplan 2022 zunächst eine weitere Stelle zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR in den Haushalt eingestellt.

  1. Die kreiseigenen Gesellschaften/die Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Märkischen Kreises werden aufgefordert mit gleichgerichteter Zielsetzung tätig zu werden und dem Kreisausschuss jährlich zu berichten.
Alternative für Beat the Band

U.a. aufgrund der Corona Pandemie hat sich die Band-Landschaft auch im Märkischen Kreis verändert. Dies führt dazu, dass das Interesse an der zunächst gut angenommenen und von der SPD-Kreistagsfraktion initiierten Veranstaltung Beat the Band zuletzt rückläufig gewesen ist. Um den veränderten Ansprüchen der Zielgruppe Junge Menschen gerecht zu werden, soll daher ein alternatives Konzept für die Veranstaltung Beat the Band entwickelt werden. Wir können uns vorstellen, dass hierzu ggf. eine Zusammenarbeit mit Musikschulen und oder Vereinen im Märkischen Kreis, wie beispielsweise dem KultStädte e.V., eine Möglichkeit sein könnte.

 

Daher beantragt die SPD, gemeinsam mit der CDU, für die Sitzung des Kulturausschusses 30.11.2021 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein alternatives Konzept für die Veranstaltung „Beat the Band“ zu entwickeln und dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Erklärung zum Haushaus 2021

Erklärung der SPD-Kreistagsfraktion MK

16.02.2021

 

Der Märkische Kreis sichert nicht nur in Krisenzeiten das soziale Leben. Dies muss auch in 2021 so bleiben. In den Bereichen Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wirtschaftsförderung und Umweltschutz werden wichtige Weichen gestellt. Dafür wollen wir die Kreisverwaltung mit den notwendigen Mitteln ausstatten und werden dem Haushaltsplan zustimmen. Ohne eine starke Kreisverwaltung werden die Herausforderungen der Zukunft nicht gemeistert.

 

Während auf allen politischen Ebenen bei den Vertragsverhandlungen für die wichtigen Corona-Impfstoffe gezaudert und gezögert wurde, hat die Kreisverwaltung in Rekordtempo ein kreisweites Impfzentrum bezugsfertig gemacht. Mit über 400.000 Menschen in 15 Städten und Gemeinden ist der Märkische Kreis groß, die Wege sind lang. Deswegen haben wir uns auch für die Einrichtung eines zweiten Impfzentrums eingesetzt, das aber bei der Landesregierung keine Unterstützung gefunden hat.

 

Für die kommenden Wochen und Monate, die im Lichte der Impf-Kampagne stehen, wird wichtig sein, dass möglichst alle Menschen ein Impfangebot bekommen, die sich impfen lassen möchten. Aufgrund der Komplikationen bei der Terminanmeldung werden viele ältere Menschen keinen Impftermin bekommen haben. Deswegen fordern wir den Märkischen Kreis auf, sich für eine Kampagne, möglichst in Briefform, stark zu machen, um alle über 80-jährigen Menschen noch einmal zu kontaktieren, die sich bislang nicht impfen ließen bzw. noch keinen Impftermin haben.

 

In den kommenden Monaten wird die Bewältigung der Corona-Pandemie die Hauptaufgabe von Politik und Verwaltung bleiben. Die Kreisverwaltung hat bewiesen, dass sie ein ganzes Jahr lang handlungsfähig war, weil sie auch die notwendigen Vorkehrungen vor dem Eintritt der Pandemie getroffen hat. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die für die Menschen in unserer Region großen Einsatz gezeigt haben.

 

Wir wissen aber auch, dass insbesondere im Gesundheitsbereich auch schon vor dem Pandemie-Ausbruch der Personalbedarf nicht komplett gedeckt werden konnte. Im Alltag und in Krisenzeiten muss die Verwaltung handlungsfähig bleiben. Deswegen wir auch in Zukunft mehr dafür tun müssen, um die Fachkräfte in die Kreisverwaltung zu holen und das Personal in den Kreishäusern zu fördern.

 

Die kreiseigenen Gesellschaften sind im letzten Jahr besonders gefordert gewesen und verdienen unsere Unterstützung: Die MVG sieht sich mit dem Hin und Her bei der Öffnung der Schulen mit großen logistischen Herausforderungen konfrontiert. Um Kontakte zu vermeiden, haben viele Menschen Bus und Bahn gemieden. Dennoch wissen wir: Wenn wir die Mobilität im Kreis besser und umweltschonender gestalten wollen, brauchen wir eine starke MVG. Die Corona-Kosten dürfen deswegen nicht durch neue Sparpläne bei unserer Verkehrsgesellschaft bezahlt werden. Im Gegenteil: Wir wollen Bus und Bahn im Kreis stärken.

 

Nicht nur über einen starken Öffentlichen Personennahverkehr kann der Märkischen Kreis einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt leisten. Auch die Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises (AMK) bildet einen wichtigen Baustein für das Ziel, der Klimaneutralität näher zu kommen. Verbunden mit einer aktiven sowie nachhaltigen Wirtschafts- und Industriepolitik wollen wir den Wandel von der „Industrieregion im Grünen“ zur „Grünen Industrieregion“ schaffen.

 

Die Märkischen Kliniken waren in den letzten Monaten ein Garant für die Gesundheitsversorgung. Als Anbieter medizinischer Maximalversorgung wurde hier die Pandemie an vorderster Front bekämpft. Es bleibt dabei: Wir stehen zum Klinikkonzern in öffentlicher Hand, um die Gesundheitsversorgung im städtischen und ländlichen Raum zu garantieren. In diese Garantie schließen wir auch die Wirtschaftsdienste Hellersen ein mit ihren wichtigen Wäsche- und Sterilisationsdienstleistungen.

 

Kurzarbeit, Auftragseinbrüche, der Wandel im stationären Einzelhandel und die Transformation der Automobilindustrie haben die heimische Wirtschaft im Pandemie-Jahr 2020 bestimmt. Die Pandemie wird auch in den kommenden Monaten eine große Rolle spielen. Unser Sozialstaat hat die größten Härten abgemildert. Dennoch sehen wir, dass die lange Dauer des zweiten Lockdowns viele Menschen und Betriebe hart trifft. Neben der Pandemie-Bewältigung wollen wir wirtschaftspolitische Akzente setzen, um Arbeitsplätze und Betriebe fit für die Zukunft zu machen. Erste Schritte hat die kreiseigene Gesellschaft für und Wirtschafts- und Strukturförderung (GWS) gemacht. Wir wollen ihre Arbeit unterstützen und stärken.

 

Die Herausforderungen der Zukunft sind groß. Das Gebot der Stunde darf deswegen nicht „Verzagtheit“ lauten. Mit einer robust aufgestellten Kreisverwaltung und aktiven Kreisgesellschaften, die das soziale Leben im Kreis garantieren, wollen wir den Wandel aktiv gestalten.

„Beitragsbemessungsgrenze für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag“

 „Beitragsbemessungsgrenze für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag“

Die Beitragsmessungsgrenze liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro. Die nächste Beitragsstufe beginnt bei einem Jahreseinkommen von 37.500 Euro. Um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, halten wir den Wegfall der ersten Beitragsstufe für angemessen.

 

Um die Auswirkungen auf die differenzierte Kreisumlage möglichst zu verhindern beziehungsweise zu minimieren, wird eine (Teil-) Refinanzierung durch Veränderungen bei den Elternbeiträgen bei höheren Jahreseinkommen angestrebt. Denkbar wären hier beispielsweise die Erhöhung der Elternbeiträge ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder die Einführung einer zusätzlichen Beitragsstufe ab einem Jahreseinkommen von 125.000 Euro.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt daher in den jeweiligen Sitzungen wie folgt zu beschließen:

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16.02.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für den offenen Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa und Kindertagespflege wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa, Kindertagespflege und Offener Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreistages am 18.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa, Kindertagespflege und Offener Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Über die von der Verwaltung vorgelegten Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen wird entschieden.

Bernd Schildknecht zum 2. Stellvertretenden Landrat gewählt

Bernd Schildknecht ist neuer 2. Stellvertretener Landrat des Märkischen Kreises. Der ehrenamtliche DGB-Kreisvorsitzende und frühere 1. Bevollmächtigten der IG-Metall im Märkischen Kreis tritt damit die Nachfolge von Lutz Vormann an, der seinen Posten krankheitsbedingt zur Verfügung gestellt hatte. Die geheime Wahl erfolgte in der jüngsten Sitzung des Kreistages auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion.

Azubi-Ticket / Erreichbarkeit der Berufskollegs

Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion an den Landrat:

 

Im Zusammenhang mit unserer Forderung, dass sich Politik und Verwaltung des Märkischen Kreises zwingend damit befassen müssen wie der Märkische Kreis in der Zukunft aussehen soll, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen:

  1. Wie viele berechtigte Personen im Märkischen Kreis gibt es, die ein Azubi-Ticket nutzen könnten?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, dass sich Ausbildungsunternehmen auf freiwilliger Basis an den Kosten für das Azubiticket beteiligen?
  3. Wie wird das Azubiticket seit der Einführung im Westfalentarif angenommen?
  4. Wie ist die Erreichbarkeit der einzelnen Berufskollegs im Märkischen Kreis mit dem Öffentlichen Personennahverkehr:
  1. Grundsätzlich?
  2. Zu den Schulanfangszeiten?
  3. Nach Unterrichtsende?
  4. Dauer der An- und Abreise aus den einzelnen Städten und Gemeinden im MK?

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

Antwort

Wie arbeitet eine Fraktion?

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