Nachrichten zum Thema Kreistagsfraktion

Pflege /-beratung

Antrag für die

Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20.09.2017

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.04.2015 wurden die Situation in der Pflege im Märkischen Kreis und die Wirkungen der Pflegeberatung anhand von verschiedenen Kennzahlen vorgestellt.

 

In der Drucksache hat die Verwaltung den Erfolg der Pflegeberatungsangebote dargelegt. Es wurde beschrieben, dass die Beratungsleistungen möglichst frühzeitig einsetzen müssen und auf die positiven Effekte für die betroffenen Menschen sowie die wirtschaftlichen Vorteile für den Märkischen Kreis bei Berücksichtigung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ hingewiesen. So refinanziere sich das für die Pflegeberatung eingesetzte Personal durch Vermeidung oder Verzögerung einer stationären Unterbringung.

 

Gleichzeitig machte die Verwaltung deutlich, dass eine Ausweitung der Beratungsleistungen mit den vorhandenen Stellen nicht mehr möglich ist, da die Kapazitätsgrenzen erreicht seien.

 

Durch die Gesetzgebung ist die Pflegebedarfsplanung als neue Aufgabe für den Märkischen Kreis hinzugekommen. Diese soll quartiersnah in den Städten und Gemeinden erfolgen. Hier besteht eine enge Verzahnung zur Pflegeberatung. Hinzu kommen zukünftige Entwicklungen im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung, die sich aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion auch auf den Bereich der Pflege auswirken werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Pflegeberatung“ und um einen Bericht über die aktuelle Situation der Pflege / der Pflegeberatung im Märkischen Kreis und um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung:

 

  1. Wie haben sich seit der Darstellung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 29.04.2015 die Fallzahlen in der Pflegeberatung entwickelt?
  2. Wie stellt sich der Anteil der Leistungsempfänger von stationärer Pflege zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger in der Hilfe zur Pflege dar?
  3. Gibt es einen Bedarf für den Ausbau des Beratungsangebotes?

 

SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis befürchtet den Ausstieg der Landesregierung aus dem Sozialticket

„Mobilität ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Wolfgang Rothstein, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und Mitglied in den Verbandsversammlungen von ZRL und NWL „Die Kosten für die Fahrt in Bussen und Bahnen, also dem öffentlichen Nahverkehr, stellen allerdings für viele Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche finanzielle Belastung dar, so Rothstein weiter. „Wir sind daher sehr froh, dass der Kreistag in seiner letzten Sitzung einstimmig die Weichen für die Einführung eines Sozialtickets im Märkischen Kreis gestellt hat. Und zwar OHNE eine zusätzliche Belastung für die kreisangehörigen Städte und Kommunen. Das Konzept sieht zudem u.a. die Einführung von zwei verschiedenen Preisstufen - "Stadt" (= eine Kommune im MK) und "Kreis" - vor, für die sich die SPD- Kreistagsfraktion im Vorfeld eingesetzt hatte.“

 

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bisher die Kreise und Großstädte bei der Finanzierung ihres Sozialtickets. Wesentliches Ziel lautet auch hier die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an einem durch Mobilität bestimmten Leben und die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Als Zielgruppe gelten mindestens Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII). Des Weiteren gehören dazu die Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Diese Landesrichtlinie ist bis zum 31.12.2017 befristet.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion im Märkischen Kreis zeigt sich daher besorgt über die jüngste Entscheidung der schwarz-grünen Mehrheit im VRR, den Preis des Sozialtickets mit einer Steigerung von 6,3 Prozent unverhältnismäßig stark zu erhöhen.

 

Bernhard Camminadi, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr erklärt dazu: „Die SPD-Kreistagsfraktion erwartet, dass auch in Zukunft die neue Landesregierung das Sozialticket ausreichend bezuschusst, so wie dies die Vorgängerregierung garantiert hat. Dieser Zuschuss muss dabei, um Preissteigerungen abzufangen, dringend dynamisiert werden. Wir wollten auf dieser Grundlage die Preissteigerung abwenden und zunächst unsere Forderung mit dem Land verhandeln. Dieses Vorhaben ist jedoch an der schwarz-grünen Mehrheit im VRR gescheitert, womit der Einstieg in den Ausstieg aus dem Sozialticket eingeleitet scheint.“

 

Neuer Kreistagsabgeordneter aus Nachrodt-Wiblingwerde

In der letzten Kreistagssitzung wurde Kreistagsabgeordneter Kadir Kelpetin, der die Nachfolge der verstorbenen Angelika Machelett angetreten hat, in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Autofreies Volmetal 2017

Auch in diesem Jahr nahmen wieder zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter verschiedenen SPD-Gliederungen im Märkischen Kreis am Autofreien Volmetal teil. Darunter natürlich auch von der SPD-Kreistagsfraktion. Darüber hinaus gab es einige Stände der SPD entlang der 21 Kilometer langen Strecke auf der für den Autoverkehr gesperrten Bundestraße 54, an denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer u.a. mit Popcorn, Eis. Würstchen, Kuchen und Waffeln versorgt wurden.

Einführung eines Sozialtickets im Märkischen Kreis

Einstimmig beauftragten die Mitglieder des Kreistages in ihrer Sommersitzung die Verwaltung damit, gemeinsam mit der Märkischen Verkehrsgesellschaft die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zum 01.01.2018 oder dem dann nächstmöglichen Termin ein Sozialticket im MK eingeführt werden kann. Dabei ist auch eine eventuelle Landesförderung zu berücksichtigen. Das Konzept sieht u.a. die Einführung von zwei verschiedenen Preisstufen - "Stadt" (= eine Kommune im MK) und "Kreis" - vor, für die sich die SPD-Kreistagsfraktion im Vorfeld eingesetzt hatte.

Lutz Vormann neuer zweiter stellv. Landrat

Der Altenaer Lutz Vormann wurde in der Sitzung des Kreistages am 6. Juli 2017 auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion mit großer Mehrheit zum zweiten stellv. Landrat gewählt. Auf den wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion und SPD-Landratskandidaten bei der letzten Kommunalwahl entfielen in geheimer Wahl 50 der abgegebenen 60 Stimmen, bei 10 Gegenstimmen.

Lutz Vormann als neuer 2. Stellvertretender Landrat vorgeschlagen

Die SPD-Kreistagsfraktion hat ihren Wirtschaftspolitischen Sprecher, Lutz Vormann, für die Wahl zum neuen 2. Stellvertretenden Landrat vorgeschlagen. Sein Vorgänger Ulrich Duffe war wie geplant zur Halbzeit der Wahlperiode von diesem Amt zurück getreten. Die Wahl des SPD-Landratskandidaten bei der letzten Kommunalwahl, Lutz Vormann, in der Sitzung des Kreistages am 6. Juli 2017 gilt als sicher. Für ihn als Beisitzer in den Fraktionsvorstand nachgerückt ist der Lüdenscheider Kreistagsabgeordnete Fabian Ferber.

Wechsel beim stellv. Landrat

Wie zu Beginn der Wahlperiode geplant, übergibt Ulrich Duffe den Staffelstab des 2. Stellv. Landrats zur Halbzeit an Lutz Vormann. Damit verlässt Ulrich Duffe gleichzeitig den Fraktionsvorstand, dem er jahrelang an maßgeblicher Stelle angehörte. Fraktionsvorsitzender Wolfgang Rothstein bedanke sich im Namen des Fraktionsvorstandes ganz herzlich bei Ulrich Duffe für seine herausragende Arbeit im Fraktionsvorstand, sowohl als stellv. Landrat als auch zuvor als stellv. Fraktionsvorsitzender. „Ich bin sehr froh, dass Du uns in Deinen anderen Funktionen erhalten bleibst“, so Wolfgang Rothstein. Ulrich Duffe, der der Fraktion weiterhin als Kreistagsabgeordneter angehören wird, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Märkischen Kliniken, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales und Mitglied der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe.

TRAUER UM ANGELIKA MACHELETT

Die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion trauern um ihre langjährige Fraktionsvorsitzende

 

Angelika Machelett

 

 

Angelika Machelett hat uns am Pfingstsonntag mit nur 58 Jahren viel zu früh verlassen. Wir haben mit ihr eine hervorragende Kommunalpolitikerin verloren, die die Geschicke der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreis-SPD und damit des Märkischen Kreises nachhaltig prägte.

 

Politik mit den Menschen und für die Menschen in ihrem Heimatort Nachrodt-Wiblingwerde und im gesamten Märkischen Kreis war für Angelika Machelett eine Herzensangelegenheit. Gerne schaute sie dabei auch mal über den sprichwörtlichen Tellerrand.

 

Seit Oktober 1999 Mitglied des Kreistages übernahm Angelika Machelett im März 2002 den Fraktionsvorsitz, nachdem sie zuvor den Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung leitete. Bis zu ihrem krankheitsbedingten Rücktritt im Mai 2016 führte sie die Fraktion engagiert und pragmatisch an mit dem Ziel, das Leben der Menschen ein bisschen besser zu machen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt von Angelika Machelett war die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Märkischen Kreis. In den Aufsichtsräten der Märkischen Kliniken sowie der Märkischen Gesundheitsholding war sie maßgeblich an der zukunftsfähigen Aufstellung der Märkischen Kliniken beteiligt. Besonders am Herzen lag ihr außerdem die gerechte Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der kreiseigenen Gesellschaften.

 

Wir sind tief betroffen und traurig. Angelika Machelett war ein besonderer Mensch. Wir haben ihr viel zu verdanken und werden sie nicht vergessen. Unsere guten Gedanken sind in diesen schweren Tagen bei ihrer Familie.

 

 

SPD-Kreistagsfraktion vor Ort: MVG-Betriebshof

Der Geschäftsführer der MVG, Herr Schmier, präsentiert den Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion als erste Besuchsgruppe sowie dem Landtagsabgeordneten Gordan Dudas den neuen Betriebshof der MVG. In der anschließenden Fraktionssitzung wird u.a. über die Einführung eines Sozialtickets im Märkischen Kreis beraten.

Empfang von Förderbescheiden

In der Sitzung des Kreisausschusses am 23.03.2017 wurde von der SPD-Kreistagsfraktion folgende mündliche Anfrage gestellt:

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich darauf verständigt, über den Märkischen Kreis als Koordinator Förderanträge für den Ausbau des Breitbandnetzes in MK zu stellen. Alle Fraktionen des Kreistags haben dies einstimmig unterstützt.

 

Letzte Woche fand überraschenderweise in Berlin ein Termin zur Übergabe eines Förderbescheides in Höhe von 12,6 Mio. Euro für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Wohngebieten statt. An diesem Termin nahmen aus dem Märkischen Kreis nur Herr Landrat Gemke gemeinsam mit der CDU-Vertreterin Frau Voßbeck-Kayser teil. Und das, obwohl den anderen Abgeordneten vom Ministerium bereits ein anderer, späterer Termin für die Übergabe des Förderbescheids bekannt gegeben worden war.

 

Für die SPD-Fraktion ergeben sich dadurch folgende Fragen an Sie, Herrn Gemke:

 

  1. Gibt es bereits weitere Termine für die Entgegennahme von Förderbescheiden?

Haben Sie als Landrat bereits eine Fahrkarte buchen lassen?

 

  1. Finden die nächsten Übergaben in einer überparteilichen Runde statt, werden dazu alle MdB´s bzw. MdL`s aus dem Märkischen Kreis eingeladen?

 

  1. Sind Sie als Landrat des Märkischen Kreises bereit, die notwendige Neutralität des Amtes wieder herzustellen - insbesondere auch in Zeiten von Wahlkämpfen?

 

Landrat Gemke war leider nicht bereit, spontan in der Sitzung die Fragen zu beantworten und sagte eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu, die wir "mit Spannung erwarten".

Arbeitsvermittlung / Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 2. März 2017 wurde von den Vertretern der SPD-Kreistagsfraktion neben vielen anderen Themen auch das Thema Arbeitsvermittlung / Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt angesprochen. Der Verwaltung wurden dazu folgende mündliche Fragen gestellt:

  1. Wie möchte die Agentur für Arbeit die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt gestalten?
  2. Welche Rolle sollen hier Personaldienstleister spielen?
  3. Wie viele der vermittelten Arbeitsverhältnisse durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit werden mit Unternehmen abgeschlossen, die Arbeitnehmerüberlassung anbieten?
  4. Wie ist das Verhältnis zur Vermittlung in reguläre Arbeit, die originär beim Arbeitgeber stattfindet?

 

Die Verwaltung wird die Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beantworten und sich dafür mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Sozialpolitik solide finanzieren - ohne zusätzliche Belastung der Kommunen - Resolution mit großer Mehrheit verabschiede

Der Kreistag hat am 15. Dezember 2016 mit breiter Mehrheit der Resolution Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen zugestimmt, die von den Kreistagsfraktionen von SPD und CDU eingebracht worden war.

Der Landrat des Märkischen Kreises wurde aufgefordert, die Resolution an die entsprechenden Stellen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland sowie die jeweiligen Abgeordneten aus dem Märkischen Kreis weiterzuleiten.

Bereits im Vorfeld hatte die SPD-Kreistagsfraktion die Resolution sinngleich auf der Parteischiene auf den Weg gebracht. Mitte November hatte der SPD-Unterbezirksparteitag, also der Kreisparteitag der SPD im Märkischen Kreis, auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, die Resolution mit den nachstehenden Forderungen einstimmig beschlossen und somit die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert entsprechend zu handeln.

Die sechs Kernforderungen dieser Resolution sind:

  1. Das Konnexitätsprinzip muss auch für den Bund gelten.
  2. Bund und Land müssen bei Gesetzgebungsvorhaben darauf achten, dass diese solide gegenfinanziert sind und nicht zu einer Mehrbelastung der Kommunen führen.
  3. Der Bund muss sich dynamisch an den steigenden Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen. Mittelfristig sind diese ganz vom Bund zu übernehmen. Eingliederungshilfe ist eine staatliche Aufgabe. Daher sind die Kommunen in NRW und die Landschaftsverbände von der Finanzierung der Kosten zu entlasten.
  4. Das Land darf künftig weiterzugebende Bundesmittel nicht in das Gemeindefinanzierungsgesetz einspeisen, sondern muss sie an die Landschaftsverbände weitergeben.
  5. Der LWL wird aufgefordert, bis 2018 die bisher geplanten Steigerungsraten seiner Umlage deutlich zu reduzieren/ möglichst auf null, indem er unverzüglich
  • eine Aufgaben- und Organisationsuntersuchung mit dem Ziel einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung durchführt,

  • eine umfassende Aufgabenkritik mit dem Ziel der Identifizierung von Einsparpotentialen durchführt.

  1. Das Land muss die Struktur mit zwei Landschaftsverbänden in NRW unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit gestalten.

 

 

 

Haushaltsrede 15.12.2016 Wolfgang Rothstein

Haushaltsrede Wolfgang Rothstein,

Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion MK

Sitzung des Kreistages am 15.12.2016

 

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

Meine Damen und Herren,

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich – wie in jedem Jahr – auch diesmal wieder intensiv mit dem vorliegenden Haushaltplanentwurf befasst.

Dabei hat uns die geplante überproportionale Erhöhung der LWL-Umlage besondere Bauchschmerzen bereitet.

Die finanzielle Situation des Märkischen Kreises und seiner kreisangehörigen Kommunen ist seit Jahren äußerst schwierig. Ich habe darauf an dieser Stelle in den letzten Jahren immer wieder eindringlich hingewiesen.

Obwohl der Kreis zugunsten seiner Städte und Gemeinden die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht hat, war ein Großteil der Städte und Gemeinden gezwungen Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen.

Neben einschneidenden Einsparungen war es erforderlich, die Einnahmesituation zu verbessern. Dies war nur mit erheblichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger möglich. So ist die Grundsteuerbelastung in vielen Kommunen auf ein kaum vertretbares Maß angestiegen.

Die Sozialausgaben im Haushalt des Märkischen Kreises weisen in den letzten Jahren kontinuierliche Steigerungsraten auf. Im Jahr 2017 werden die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II-Empfänger erstmals die 75 Mio. Euro Marke überschreiten und liegen damit fast 2 Mio. Euro über den Vorjahresansatz. Die Hilfe zum Lebensunterhalt steigt im kommenden Jahr um ca. 1 Mio. Euro auf 5,8 Mio. Euro. Für ambulante und stationäre Hilfen bei Pflegebedürftigkeit veranschlagt der Kreishaushalt ca. 38,1 Mio. Euro und damit 1,8 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Ein weiterer Anstieg ist aufgrund der demografischen Entwicklung vorprogrammiert.

Die vom Kreis nicht zu beeinflussenden steigenden Sozialausgaben führen zu einer Erhöhung der Kreisumlage.

Daneben ist eine Erhöhung der Landschaftsumlage um ca. 7,8 Mio. Euro auf etwa 108 Mio. Euro für die Städte und Gemeinden nicht mehr zu verkraften.

 

 

Aus diesem Gründen haben wir für heute auch die Resolution „Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen“ eingebracht, über die wir gleich beraten werden.

Die sechs Kernforderungen dieser Resolution sind:

  1. Das Konnexitätsprinzip muss auch für den Bund gelten.
  2. Bund und Land müssen bei Gesetzgebungsvorhaben darauf achten, dass diese solide gegenfinanziert sind und nicht zu einer Mehrbelastung der Kommunen führen.
  3. Der Bund muss sich dynamisch an den steigenden Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen. Mittelfristig sind diese ganz vom Bund zu übernehmen. Eingliederungshilfe ist eine staatliche Aufgabe. Daher sind die Kommunen in NRW und die Landschaftsverbände von der Finanzierung der Kosten zu entlasten.
  4. Das Land darf künftig weiterzugebende Bundesmittel nicht in das Gemeindefinanzierungsgesetz einspeisen, sondern muss sie an die Landschaftsverbände weitergeben.
  5. Der LWL wird aufgefordert, bis 2018 die bisher geplanten Steigerungsraten seiner Umlage deutlich zu reduzieren/ möglichst auf null, indem er unverzüglich
  6. eine Aufgaben- und Organisationsuntersuchung mit dem Ziel einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung durchführt,

  7. eine umfassende Aufgabenkritik mit dem Ziel der Identifizierung von Einsparpotentialen durchführt.

  1. Das Land muss die Struktur mit zwei Landschaftsverbänden in NRW unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit gestalten.

 

Für die Zukunft des Kreises und seiner Städte und Gemeinden ist die Umsetzung dieser Forderungen außerordentlich wichtig. Ich möchte daher an alle märkischen Kreistagsabgeordneten appellieren, der Resolution später zuzustimmen, damit wir als Kreistag geschlossen sowohl dem LWL, als auch Land und Bund gegenüber deutlich machen, dass sich dringend etwas ändern muss.

 

Ergänzend zu der heutigen Beratung im Kreistag haben wir diese Resolution auch über die Parteischiene auf den Weg gebracht.

Bereits Mitte November hat der SPD-Unterbezirksparteitag, also der Kreisparteitag der SPD im Märkischen Kreis, auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, die Resolution mit den gerade genannten Forderungen einstimmig beschlossen und somit die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert entsprechend zu handeln.

 

 

Neben dem Aufzeigen von notwendigen Verbesserungen bei den überörtlichen Ebenen müssen wir als Kommunale Familie natürlich auch schauen, wie wir unseren Aufgaben auch mit Blick auf ihre Finanzierung am sinnvollsten nachkommen können.

Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, heute nochmals auf die Notwendigkeit und die Chancen zu sprechen zu kommen, die in der Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit liegen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte ich dies ja an dieser Stelle thematisiert. Ich bin fest davon überzeugt, dass in sehr vielen Aufgabenbereichen interkommunale Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist bzw. wäre.

 

 

Apropos verschiedene Aufgabenbereiche:

Trotz des lobenswerten Einsatzes unserer hauptamtlichen Kräfte, wären viele Aufgaben ohne die Unterstützung durch die vielen Ehrenamtlichen nicht bzw. nicht so gut zu bewältigen. Beispielsweise in den Bereichen Feuerwehr, Flüchtlings- und Integrationsarbeit sowie der Verein- und Verbandsarbeit. Ihnen allen gebührt daher unser ausdrücklicher Dank!

 

 

Anderes Thema

Bekanntermaßen ist die medizinische Versorgung seit vielen Jahren ein Schwerpunktthema der SPD-Kreistagsfraktion.

Nach wie vor wird es zunehmend schwieriger, Mediziner für den Märkischen Kreis zu gewinnen. Wir sind daher sehr froh, dass die auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vor zwei Jahren eingerichteten Stipendien für Medizinstudenten – pro Jahr werden vier Stipendien vergeben - gut angenommen werden. Doch dies alleine wird nicht ausreichen, um den sich abzeichnenden Ärztemangel im ländlichen Raum zu begegnen.

Wir können als Märkischer Kreis nur sehr bedingt auf die ärztliche Versorgung Einfluss nehmen. Andere Akteure wie zum Bespiel die Kassenärztliche Vereinigung stehen hier in der Verantwortung. Aber die wenigen Möglichkeiten, die wir haben, müssen wir nutzen.

 

Aus unserer Sicht könnte im Bereich der Telemedizin / der digitalen Diagnostik eine Chance liegen, um der Verschlechterung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu begegnen. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat sich daher - aufgrund unseres Antrages - bereits im letzten Monat mit dem Thema „Digitale Diagnostik“ befasst und wird auch im kommenden Jahr weiter an dem Thema arbeiten und nach Möglichkeiten der Nutzung für den Märkischen Kreis suchen.

 

Weiterhin erfreulich ist die Entwicklung „unserer“ Märkischen Kliniken.

Nach den Jahren mit den negativen Bilanzergebnissen wurde im letzten Jahr erstmals wieder ein positives Ergebnis von ca. 1,9 Million Euro erwirtschaftet. Und auch in diesem Jahr ist wieder mit einem ähnlichen Ergebnis zu rechnen.

Bei den Kliniken zeigt es sich, dass das Festhalten an der kommunalen Trägerschaft auch in der Krise und das verstärkte finanzielle Engagement des Kreises bei seinen Kliniken auch und insbesondere aufgrund des Einsatzes der SPD-Kreistagsfraktion eine politisch richtige Entscheidung war.

Damit wurde die wirtschaftliche Situation der Kliniken verbessert. Zusammen mit dem Jahresergebnis stärkt das auch die Liquidität. Notwendige Investitionen, zum Beispiel die Sanierung aller OP-Räume am Standort Lüdenscheid, wurden in diesem Jahr durchgeführt. Trotzdem ist diese positive Entwicklung kein Selbstläufer. Krankenhäuser sind in unserem Gesundheitssystem chronisch unterfinanziert. Deshalb können wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Es bedarf ständiger Anstrengungen, damit unsere Kliniken eine erfolgreiche Zukunft haben.

 

Sorge bereitet uns die Entwicklung bei der Sportklinik in Lüdenscheid. Für den Fall, dass sie tatsächlich kurz- bis mittelfristig verkauft werden sollte, ist auf jeden Fall dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht privatisiert wird. Dafür müssen wir uns auf allen politischen Ebenen und hoffentlich auch fraktionsübergreifend einsetzen!

 

 

Neben der medizinischen Versorgung dürfen wir die Situation in der Pflege nicht aus den Augen verlieren. Hier droht ebenfalls ein Fachkräftemangel. Zudem haben die vergangenen Diskussionen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales gezeigt, dass wir Gesundheitsversorgung und Pflege als ein zusammengehörendes Thema betrachten müssen.

In den letzten zwei Jahren hat es zahlreiche Veränderungen in der Gesetzgebung für die Pflege gegeben. Die Auswirkungen für die betroffenen Menschen sind noch nicht klar. Daher müssen wir unsere erfolgreiche Pflegeberatung in den Städten und Gemeinden aufrechterhalten und gleichzeitig die Pflegeplanung forcieren.  

 

 

Ein weiteres Schwerpunktthema der SPD-Kreistagsfraktion ist seit vielen Jahren der Öffentlichen Personennahverkehr als Teil der sozialen Daseinsvorsorge.

Hier gibt es in diesem Jahr Erfreuliches zu berichten:

Erstens zeigt unser Einsatz für die Bereitstellung von WC-Anlagen für die Busfahrerinnen und Busfahrer erste Erfolge. So wurde beispielsweise in diesem Jahr die erste dauerhaften WC-Anlage der MVG an der Ecke Hochstraße / Sauerfelder Straße errichtet. Selbstverständlich werden wir in diesem Bereich weiter am Ball bleiben, bis die Bereitstellung von WC-Anlagen o.ä. an allen Bus-Pausenplätzen erfolgt ist.

Zweitens ist es uns dank zahlreicher intensiver Gespräche auf Kreisebene sowie in den Gremien von ZRL und NWL gelungen, das ÖPNV-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Jüngeren, im Märkischen Kreis zu verbessern. So werden folgende Spätverkehre ab Juni 2017 in den Nächten Fr/Sa, Sa/So und vor Feiertagen von Dortmund nach Lüdenscheid, Iserlohn und Menden fahren:

  • Bahnlinien RB 52 (Dortmund-Lüdenscheid),
  • RB 53 (Dortmund-Iserlohn)
  • RB 54 (im Abschnitt Fröndenberg-Menden, mit Anschluss zur RE 57 Dortmund-Bestwig in Fröndenberg)

 

Sorge bereitet uns seit Anfang des Jahres jedoch eine Entwicklung im Bereich der Vergabe des Nahverkehrs, nämlich die sogenannte „Zwangsprivatisierung des Nahverkehrs“. So erhielt beispielsweise in Pforzheim ein privates Busunternehmen (Tochter von DB Regio) nach entsprechendem Antrag eine Genehmigung zum eigenwirtschaftlichen Betrieb des gesamten Stadtverkehrs. Und dies vorrangig vor einer entsprechenden Direktvergabe an das städtische Verkehrsunternehmen.

Möglich macht dies seit 2013 § 8 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) des Bundes, der den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre gegenüber der Vorgängerregelung erheblich einschränkt.

Daher begrüßen wir die gestrige Entscheidung des nordrheinwestfälischen Landtages, sich beim Bund dafür einzusetzen, den Vorrang der Direktvergabe an die kommunalen Verkehrsunternehmen wieder zu stärken.

Auch mit Blick darauf, dass wir hoffentlich im nächsten Jahr die Betrauung der MVG endgültig hier beschließen können.

 

 

Bereits beschlossen wurde vom Kulturausschuss die von SPD und CDU beantragte Erhöhung der Mittel für den Museumsbus / Kultursprinter um 5.000 Euro. Dies war erforderlich, da die bisher zur Verfügung gestellten Mittel laut Auskunft der Verwaltung pro Jahr nur für die ersten sechs Monate ausreichten. Mit den weiteren 5.000 Euro kann nun auch für die restlichen Monate das Angebot des Kultursprinters aufrechterhalten werden. Endgültig beschlossen werden die Haushaltsansätze natürlich in der heutigen Kreistagssitzung.

 

 

Bereits in der letzten Kreistagssitzung haben wir der Regionalen Strategie im Rahmen der gemeinsamen Bewerbung der fünf südwestfälischen Kreise (Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest) um die Ausrichtung der REGIONALE 2022 oder 2025 zugestimmt. Die Einreichung der Bewerbung ist zwischenzeitlich fristgerecht erfolgt. Ich denke der Titel spricht für sich „Digital – Nachhaltig – Authentisch. Die Südwestfalen DNA“.

Nun folgen die Sichtung der Bewerbung sowie die Vor-Ort-Bereisung durch eine Fachjury im Frühjahr 2017. Die Entscheidung und die Verkündung der Sieger sind für April 2017 geplant. Nun heißt es also Daumendrücken, dass Südwestfalen nach der erfolgreichen REGIONALE 2013 erneut den Zuschlag für die Durchführung einer REGIONALE erhält.

 

 

Der Unterbringung der Kreisleitstelle entsprechend der Variante 2 im Neubauvorhaben Altena-Rosmart (Brandschutz- und Rettungsdienstzentrum) haben wir heute bereits kurz nach Beginn der Sitzung zugestimmt.

Somit werden sinnvollerweise künftig Kreisleitstelle, Verwaltung des Rettungsdienstes sowie Feuerwehrschulungszentrum unter einem Dach vereint.

Mit Blick auf den Haushalt gestatten Sie mir noch kurz eine Betrachtung der Kosten:

Die Investitionskosten für die Kreisleitstelle werden zu 67,5 Prozent refinanziert, so dass ein Eigenanteil von 32,5 Prozent beim Kreis verbleibt. Das heißt, der Kreis muss von den geplanten knapp 8,7 Millionen Euro (8.682.812,70 Euro brutto) gut. 2,8 Millionen Euro (2.821.914,13 Euro brutto) selbst finanzieren.

Da die Differenz der Investitionskosten zwischen Variante 1 und 2 zu 100 Prozent als notwendige Kosten des Rettungsdienstes refinanziert werden, verändert die Entscheidung für die Variante 2 nichts an der Höhe des Eigenanteils des Kreises an den Investitionskosten.

Die Abschreibung erfolgt linear über 60 Jahre. Dies entspricht pro Jahr 47.031,90 Euro. Betrachtet man diese Summe im Zusammenhang mit der Umlagegrundlage für das Jahr 2017 gemäß der Modellrechnung, so bedeutet dies für eine Stadt wie beispielsweise Plettenberg 3.104,11 Euro pro Jahr. Für Herscheid würde dies 611,41 Euro bedeuten, für Iserlohn 11.146,56. Hinzukommen werden noch die Zinsen, die für die notwendigen Kreditaufnahmen anfallen werden. Mit Blick auf das derzeitige Zinsniveau sollten diese jedoch überschaubar bleiben.

 

 

Themenwechsel:

Ein weiterer Schwerpunkt der SPD-Kreistagsfraktion ist seit vielen Jahren die AMK / die Zukunft des Müllheizkraftwerkes.

Obwohl die bestehenden Verträge mit den Partnern Lobbe und EDG bis 2022 Bestand haben, war und ist es für uns als SPD-Kreistagsfraktion wichtig, rechtzeitig und ausführlich über die Zukunft des Müllheizkraftwerkes zu beraten.

Daher liegen mittlerweile umfangreiche Gutachten über verschiedene Zukunftsoptionen des Unternehmensverbundes AMK mbH, insbesondere der wirtschaftlichen Auswirkungen, vor.

Die SPD-Kreistagsfraktion war und ist grundsätzlich für die Weiterführung der Anlage nach 2022, vor allem unter dem Aspekt der Entsorgungssicherheit, der Sicherung der Arbeitsplätze und der Lieferung von Wärme und Strom an die Stadtwerke Iserlohn.

Auch kostengünstige Müllentsorgungspreise für die Bürgerinnen und Bürger sind dabei nicht außer Acht zu lassen.

Genauso wenig wie Transparenz und öffentliche Kontrolle über den technischen Zustand der Anlage und deren Emissionen. Dies haben insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in Iserlohn verdient.

Vor diesem Hintergrund sollten wir die sogenannte Fortführungsvereinbarung mit unseren Partnern Lobbe und EDG möglichst zeitnah endverhandeln. Bei einer gemeinsamen Weiterführung der Anlage müssen allerdings endlich auch juristisch umstrittene Fragen, wie beispielsweise die Abschreibungsdauer etc., gelöst werden.

Kooperationsmöglichkeiten  und Lieferbeziehungen mit den anderen südwestfälischen Kreisen sollten dabei so weit wie möglich offen gehalten werden.

 

 

Ich könnte jetzt noch zu vielen Punkten Stellung beziehen, beispielsweise der Beratung über das Konzept zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit, den Schulentwicklungsplanungen für die Förderschulen und die Berufskollegs sowie der Notwendigkeit des Breitbandausbaus etc.

 

 

Mit Blick auf die Uhr und die noch folgenden Haushaltsreden belasse ich es jedoch dabei und komme zurück zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf.

Die SPD-Kreistagsfraktion stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf und dem Stellenplanentwurf zu.

 

 

Unser Dank geht an den Landrat und seine Führungsriege für die konstruktive Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Und natürlich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für ihre geleistete und engagierte Arbeit. Angesichts des heutigen Schwerpunktes natürlich besonders beim Kämmerer und seiner Mannschaft.

Ausdrücklich bedanken möchten wir uns auch bei Herrn Beck, der Ende des Monats in den wohlverdienten Ruhestand geht. Nach den Verabschiedungen im Jugendhilfeausschuss sowie im Schul- und Sportausschuss möchte ich mich heute im Namen der Gesamtfraktion ganz herzlich bei Ihnen, Herr Beck, für die gute Zusammenarbeit bedanken und Ihnen für die Zukunft alles Gute wünschen!

Unser ganz besonderer Dank gilt natürlich dem Trio Frau Kuhlmann, Herrn Adler und Herrn Suchalla!

 

Ihnen allen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!

Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kreistages am 15. Dezember 2016

Hier: Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

Die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU bitten für die Sitzung des Kreistages am 15.12.2016 um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen“ und beantragen folgenden Beschluss zu fassen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landrat des Märkischen Kreises wird aufgefordert, die nachstehende Resolution an die entsprechenden Stellen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland sowie die jeweiligen Abgeordneten aus dem Märkischen Kreis weiterzuleiten.

 

 

Resolution

Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

 

 

Die finanzielle Situation des Märkischen Kreises und seiner kreisangehörigen Kommunen ist seit Jahren äußerst schwierig.

 

Obwohl der Kreis zugunsten seiner Städte und Gemeinden die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht hat, war ein Großteil der Städte und Gemeinden gezwungen Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen.

 

Neben einschneidenden Einsparungen war es erforderlich, die Einnahmesituation zu verbessern, um die stetig steigenden Sozialkosten – die durch Bundes- und Landesgesetze verursacht wurden – zu finanzieren. Dies war nur mit erheblichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger möglich. So ist die Grundsteuerbelastung in vielen Kommunen auf ein kaum vertretbares Maß angestiegen.

 

Die Sozialausgaben im Haushalt des Märkischen Kreises weisen in den letzten Jahren kontinuierliche Steigerungsraten auf. Im Jahr 2017 werden die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II-Empfänger erstmals die 75 Mio. € Marke überschreiten und liegen damit fast 2 Mio. € über dem Vorjahresansatz. Die Hilfe zum Lebensunterhalt steigt im kommenden Jahr um ca. 1 Mio. € auf 5,8 Mio. €. Für ambulante und stationäre Hilfen bei Pflegebedürftigkeit veranschlagt der Kreishaushalt ca. 38,1 Mio. € und damit 1,8 Mio. € mehr als im Vorjahr. Ein weiterer Anstieg ist aufgrund der demografischen Entwicklung vorprogrammiert.

 

Die vom Kreis nicht zu beeinflussenden steigenden Sozialausgaben führen zu einer Erhöhung der Kreisumlage.

 

Daneben ist eine Erhöhung der Landschaftsumlage um ca. 7,8 Mio. € auf etwa 108 Mio. € für die Städte und Gemeinden nicht mehr zu verkraften. Insbesondere die Stärkungspaktkommunen stehen hier vor einem nicht mehr zu lösenden Problem.

 

In fast allen Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises sind den Bürgerinnen und Bürgern Steuer- oder Abgabenerhöhungen nicht mehr zumutbar!

 

 

Die Ursachen für die Erhöhung der LWL-Umlage sind

 

1. die hohe Steigerung bei den Fallzahlen der Eingliederungshilfe etc.

2. Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen ohne solide Finanzierungskonzepte

3. Strukturelle Probleme beim LWL

 

Zu 1.

Die hohe Steigerung der Fallzahlen der Eingliederungshilfe liegen in

• der steigenden Anzahl der Kinder mit wesentlicher Behinderung,

• der steigenden Anzahl der Menschen mit Behinderung im Alter, die damit zum Teil ihre sie versorgenden Eltern überleben,

• der steigenden Anzahl der Quereinsteiger, also der Menschen, die im Laufe ihres Lebens wesentlich behindert werden.

 

Die Fallzahlen der Eingliederungshilfe werden aber auch durch das neue Bundesteilhabegesetz weiter steigen. Dieses schafft, verständlicherweise, für die betroffenen Menschen bessere Möglichkeiten des Leistungszugangs.

 

Zu 2.

Für dieses derzeit vom Bund aber auch vom Land diskutierte Bundesteilhabegesetz ist jedoch keine solide Finanzierung erkennbar. Hier muss gelten, dass der Bund die Kosten vollständig übernimmt. Dasselbe gilt für die Pflegestärkungsgesetze.

 

Bund und Land haben bereits in der Vergangenheit immer wieder gesetzliche Regelungen ohne solide Finanzierung beschlossen. So hat beispielsweise die vom Bund verabschiedete Regelung zur Grundsicherung den Märkischen Kreis und damit die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Laufe von ca. 10 Jahren rund 100 Mio. € gekostet. Erst seit 2014 übernimmt der Bund die Kosten der Grundsicherung vollständig.

 

Zu 3.

Die beiden Landschaftsverbände in NRW scheinen unterschiedlich an ihre Aufgabenbereiche heranzugehen.

In den Bereichen, in denen der LWL bereits besser aufgestellt ist als der LVR, sind Investitionen zu überprüfen.

Beim LWL sind die Hilfeplanverfahren für Menschen mit Behinderung zu überarbeiten und die Fallsteuerung zu verbessern. Hier sollte, ähnlich wie bei der Pflege, im Interesse der betroffenen Menschen noch stärker das Prinzip ambulant vor stationär gelten.

Zudem sollten niedrigschwellige Hilfsangebote bessere Berücksichtigung finden. Dies kann nur in enger Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Sozialhilfeträgern geschehen.

 

 

Der Kreistag des Märkischen Kreises fordert daher:

  1. Das Konnexitätsprinzip muss auch für den Bund gelten.
  2. Bund und Land müssen bei Gesetzgebungsvorhaben darauf achten, dass diese solide gegenfinanziert sind und nicht zu einer Mehrbelastung der Kommunen führen.
  3. Der Bund muss sich dynamisch an den steigenden Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen. Mittelfristig sind diese ganz vom Bund zu übernehmen. Eingliederungshilfe ist eine staatliche Aufgabe. Daher sind die Kommunen in NRW und die Landschaftsverbände von der Finanzierung der Kosten zu entlasten.
  4. Das Land darf künftig weiterzugebende Bundesmittel nicht in das Gemeindefinanzierungsgesetz einspeisen, sondern muss sie an die Landschaftsverbände weitergeben.
  5. Der LWL wird aufgefordert, bis 2018 die bisher geplanten Steigerungsraten seiner Umlage deutlich zu reduzieren, möglichst auf null, indem er unverzüglich
  6. eine Aufgaben- und Organisationsuntersuchung mit dem Ziel einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung durchführt,

  7. eine umfassende Aufgabenkritik mit dem Ziel der Identifizierung von Einsparpotentialen durchführt.

  1. Das Land muss die Struktur mit zwei Landschaftsverbänden in NRW unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit gestalten. 

 

Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

Quelle: Lüdenscheider Nachrichten, 25. November 2016

Bericht der SPD-Kreistagsfraktion beim Unterbezirksparteitag der SPDMK

Über die Arbeit der SPD-Kreistagsfraktion im vergangenen Jahr berichtete Fraktionsvorsitzender Wolfgang Rothstein beim Unterbezirksparteitags der SPDMK.

Anschließend stellte er die von der SPD-Kreistagsfraktion erarbeitete Resolution "Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen" vor. Diese wurde vom Parteitag einstimmig beschlossen und geht nun weiter  an den Landesparteitag der NRWSPD, den SPD-Bundesparteitag sowie den SPD-Regionalvorstand Westliches Westfalen.

Mehr Mittel für Kultursprinter

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 22. November 2016 die Aufstockung der Mittel für das Produkt Museumspädagogische und gestalterische Dienstleistungen, Museumsbus Kultursprinter um 5.000 Euro beschlossen.

Die beiden Fraktionen hatten bei Ihren Haushaltsplanberatungen erfahren, dass die bisherigen Mittel pro Jahr nur für die ersten sechs Monate des Haushaltsjahres reichen. Mit den weiteren 5.000,00 Euro kann nun auch in den restlichen Monaten ein Angebot mit dem Kultursprinter gemacht werden. 

(Sonder-) Ausstellungen - Beantwortung unserer Anfrage für den Kulturausschuss am 22.11.2016

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion beschäftigte sich der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 22. November 2016 mit dem Thema (Sonder-) Ausstellungen in den kreiseigenen Liegenschaften.

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte hierzu zwei Fragen gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortete:

Frage 1. Welche Ausstellungen sind derzeit für die kommenden Jahre in welcher Liegenschaft des Märkischen Kreises in Planung?

 

Ausstellungen finden im Kreishaus I/Altena, auf Burg Altena, im Deutschen Drahtmuseum

sowie im Kreishaus Lüdenscheid statt.

 

1.1. Kreishaus I/Altena

Geplant ist für die Zeit vom 11. Mai - 31. Juli 2017 eine Ausstellung mit dem Arbeitstitel "Schulwandkarten als Spiegel ihres Zeitgeistes". Daneben erstellt die Landeskundliche Bibliothek auf Anfrage thematisch passende Bücherpräsentationen bzw. Themenbibliographien auch außerhalb des Kreishauses I/Altena, wie z. B. anlässlich des Kreisheimattages 2016 in Iserlohn. Auch sollen ausgewählte Einzelexponate der Jugendherbergssammlung des Herrn Hans Ermert in den nächsten Jahren in einer Gemeinschaftsarbeit mit dem Deutschen Jugendherbergswerk ausgestellt werden. Dem voran steht allerdings die noch nicht abgeschlossene Inventarisierung der Sammlung.

 

1.2. Burg Altena und Deutsches Drahtmuseum

Seit dem 6. November 2016 läuft in beiden Häusern die aktuelle Sonderausstellung "Bei Tisch. Essen und Trinken in der Frühen Neuzeit". Die Sonderausstellung läuft bis Mitte Mai 2017, könnte bei hoher Nachfrage bis zum Oktober 2017 verlängert werden.

 

Geplant sind zur Zeit folgende Ausstellungen:

  • Nov. 2018 - Mai 2019: Thema Fahrrad (thematisch gute Anknüpfung des "Drahtesels" an das Deutsche Drahtmuseum, zudem Thema von allgemeinem und zunehmendem Interesse)

  • Okt. 2021 - Mai 2022: Thema Puppentheater (anlässlich des 10. Jubiläums der "Puppentheatertage Burg Altena" - Kooperation mit den Museen des Partnerkreises Elbe-Elster)

  • Nov. 2023 - Mai 2024: Thema Hunde (thematische Anbindung an die Museen Burg Altena über den Sammelschwerpunkt "Jagd"; Thema von allgemeinem Interesse).

 

Seit einigen Jahren führen die Museen Sonderausstellungen in der Form durch, die zeitgleich die Wechselausstellungsräume der Museen Burg Altena und des Deutschen Drahtmuseums bespielen. Die auf diese Weise verdoppelte Ausstellungsfläche erlaubt eine größere inhaltliche Tiefe bei der Erarbeitung und Präsentation der Themen. Zudem ist durch diese Strategie eine bessere Anbindung des Deutschen Drahtmuseums an den Besucherstrom der Museen Burg Altena gegeben.

 

Die längere Laufzeit solch großer Ausstellungen, zu denen zwecks Sicherung des wissenschaftlichen Ertrags ein Katalogbuch erscheint, ist nicht nur dem intensiven und zeitaufwendigen Vorbereitungs-, Recherche-, Konzeptions-, Gestaltungs- und Realisierungsvorlauf geschuldet.

 

Die personelle Ausstattung der Museen des Märkischen Kreises, die laut GPA NRW nur 30 % des Durchschnittswertes der Museen in NRW je 10.000 Besucher erreicht, erlaubt nur alle zwei bis drei Jahre die Vorbereitung und Durchführung solcher Ausstellungen. Damit die intensive Arbeit daran im richtigen Verhältnis zum Ertrag steht, muss eine Sonderausstellung der Museen des Märkischen Kreises wenigstens ein halbes Jahr, besser sogar noch länger, gezeigt werden.

 

Eine längere Laufzeit ist dann gerechtfertigt, wenn die Ausstellung nicht nur ein punktuelles Publikumsinteresse befriedigt, sondern das Thema und seine Aufbereitung geeignet ist, ein breiteres Interesse zu bedienen - oder aber, wenn ein Spezialthema mit einem zu dem jeweiligen Museum passendem Alleinstellungsmerkmal gefunden wird, das die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Die aktuelle Ausstellung "Bei Tisch" stellt Bezüge zu den Sammlungsschwerpunkten der Museen Burg Altena her, ist aber vor allem von allgemeinem Interesse. Ähnliches galt z. B. für die 2009/10 gezeigte Ausstellung "Über Stock und Stein. 100 Jahre Jugendherbergen", aber auch "Duell - Der Wiederaufbau der Burg Altena" (2009) oder "... und nach Hause, in die Ukraine, kam ich 1950 ... – Zwangsarbeit im Märkischen Kreis" (2001/02).

 

Wichtig ist grundsätzlich, dass das Thema zu den Museen passt und nicht willkürlich gewählt wird, denn es muss immer auch das Ziel sein, neue Besucher über Sonderausstellungen erstmals in die Museen zu locken, dort aber auch für die Dauerausstellungen zu interessieren, um sie als langfristige Kunden zu gewinnen.

 

Die Themen der Sonderausstellungen müssen abwechslungsreich sein, um auch bei den Mehrfachbesuchern, die eine wichtige Klientel darstellen, immer wieder neues Interesse für einen Museumsbesuch zu wecken. Zugleich muss man bei der Themenfindung einen guten Überblick über das Ausstellungswesen in der Region, in NRW und in Deutschland haben, damit keine Ausstellungen am Publikum vorbei produziert werden, man unnötiger Konkurrenz aus dem Weg geht und auch genügend Leihgeber findet, die ihre Objekte nicht schon an thematisch verwandte Projekte verleihen.

 

1.3. Kreishaus Lüdenscheid/Kreishausfoyer

Geplant ist neben einer Ausstellung zum Partnerschaftsjubiläum mit dem Kreis Elbe-Elster (wahrscheinlich im Mai 2017) und für die Zeit vom 4.September - 31. Oktober 2017 die Wanderausstellung des Landkreistages "200 Jahre rheinische und westfälische Kreise" zu zeigen.

 

Das Kreisarchiv ergänzt den historischen Teil für den Märkischen Kreis.

 

Darüber hinaus unterhält der FD 10 für Bürger, Vereine u. a. ein niederschwelliges Angebot, Ausstellungen aller Art (Kunst, Technik, Natur, Umwelt, aber auch Klimaschutz etc.) im Kreishausfoyer zu präsentieren. Dieses Angebot wird zwar nicht aktiv beworben, scheint unter Berücksichtigung der zahlreich stattfindenden Ausstellungen dennoch kreisweit bekannt zu sein. Insbesondere ehrenamtlich Tätigen bietet der Kreis somit eine kostenfreie Präsentationsmöglichkeit.

 

Der FD 10 organisiert und unterstützt die Aussteller, übernimmt die Gestaltung und den Versand der Einladungen für die Ausstellungseröffnung; der FD 14 erledigt die Pressearbeit.

 

 

Frage 2. Wer ist in der Kreisverwaltung dafür zuständig, Ideen für solche Ausstellungen zu entwickeln, diese zu planen und ggf. entsprechende Zuschüsse zu akquirieren?

 

2.1

Für Ausstellungen im Kreishaus I/Altena ist der FD 40/SG 402 (Kreisarchiv und Landeskundliche Bibliothek) zuständig.

 

2.2

Für Ausstellungen auf Burg Altena und im Deutschen Drahtmuseum ist der FD 40/SG 401 (Museen) zuständig.

Museen haben grundsätzlich die Aufgabe zu sammeln, zu bewahren, zu erforschen, auszustellen und zu vermitteln. Die generelle Förderfähigkeit von Museen und ihren Projekten aller Art hängt bei fast allen Fördergeldgebern auch davon ab, ob dieser Aufgabenkanon vollständig bedient wird. Bei einer reinen Übernahme von Wanderausstellungen z. B. entfällt der Bereich "Forschen". Nur gelegentlich können solche Sonderausstellungen finanziell gefördert werden. Dies war z. B. bei der Ausstellung über den Wiederaufbau der Burg Altena der Fall.

 

2.3

Für Ausstellungen im Foyer des Kreishauses Lüdenscheid ist der FD 10 zuständig.

Medizinische Versorgung / Digitale Diagnostik

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion beschäftigte sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziales in seiner Sitzung am 17. November 2016 mit dem Thema Medizinische Versorgung / Digitale Diagnostik.

Nach Ansicht der Sozialdemokraten wird die Digitalisierung in der medizinischen Versorgung in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte daher einige Fragen zu dem Thema gestellt, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet wurden:

 

1. Gibt es zu dem Thema der Digitalisierung von Arbeitsprozessen im Gesundheitswesen bereits eine Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen für den Märkischen Kreis?

 

Die Digitalisierung kommt seit mehreren Jahren in radiologischen Arbeitsprozessen zum Einsatz.

So können Röntgenbefunde über Ferndiagnosen erstellt werden. Die Erstellung eines Röntgenbildes und eine Diagnose durch entsprechende Experten können räumlich getrennt voneinander erfolgen. Erforderlich ist eine Zulassung für Teleradiologie, die an einigen Krankenhäusern besteht.

 

Derzeit sind keine weiteren konkreten Projekte oder Vorhaben bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern im Märkischen Kreis und Forschungseinrichtungen bekannt.

 

 

2. In welcher Form ist auch die ambulante medizinische Versorgung eingebunden?

 

Im Dezember 2015 hat der Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz)“ verabschiedet, welches Anfang 2016 in Kraft getreten ist. Damit wurde ein Rahmen für nutzerorientierte telemedizinische Anwendungen vorgegeben. Nordrhein-Westfalen stellt hierzu eine Testregion dar, die als wesentliches Element auch die ambulante medizinische Versorgung umfasst.

 

Entscheidend ist die digitale Vernetzung aller Akteure. Neben den niedergelassenen Arztpraxen und Krankenhäusern sind Apotheken sowie weitere Gesundheitsberufe einzubinden. Als zentrale Technik wirkt die elektronische Gesundheitskarte. Mit deren Hilfe soll eine verbesserte Patientenversorgung durch eine bessere Abstimmung der Behandlungen und Abläufe erreicht werden. Allerdings sind Fragen zur Patiententeilhabe, Zugriffsrechte auf die Daten und Vergütungsregelungen zu klären. Bis zum Jahr 2018 haben Patienten Anspruch auf einen digitalen Medikationsplan. Dies wird vor allem für ältere Menschen als Vorteil gesehen. Daneben lassen sich medizinische Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ablegen.

 

Weitere Vorhaben beziehen sich auf elektronische Arztbriefe und eine digitale Patientenakte auf der Gesundheitskarte. Hierfür sollen nach dem eHealth-Gesetz ebenfalls bis zum Jahr 2018 die Voraussetzungen geschaffen werden.

 

 

3. Können die Fachhochschule Südwestfalen mit dem Bereich Medizintechnik oder auch die Brancheninitiative Gesundheitswirtschaft bei der GWS hier Unterstützung liefern?

 

Die Fachhochschule Südwestfalen ist in ihren Forschungsvorhaben auf unterschiedliche technische Bereiche ausgerichtet. Insbesondere zählen hierzu innovative Medizinprodukte. Dazu ist sie mit verschiedenen lokalen Unternehmen vernetzt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Sensortechnik. In der Bio-Sensorik wird über die Diagnostik bzw. Überwachung von Vitalparametern (z.B. Blutdruck, Zuckerspiegel) geforscht. Daneben sind Sensoren auch bei Implantaten von Bedeutung. Einsatzgebiet kann die Sturzprophylaxe sein, welche auch für die pflegerische Versorgung Bedeutung hat. Die Fachhochschule zeigt sich offen für Entwicklungen in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren.

 

Bei der GWS des Märkischen Kreises ist die Brancheninitiative Gesundheitswirtschaft Südwestfalen angesiedelt. Fragen der medizinischen und Versorgung werden in Abstimmung miteinander bearbeitet. Da in der Initiative auch die übrigen Landkreise Südwestfalens miteinander vernetzt sind, können Entwicklungen und Projekte gemeinsam erörtert werden.

 

 

4. Ist ein Projekt wie die Einführung einer digitalen Diagnostik im Märkischen Kreis denkbar?

 

Ein Projekt zur digitalen Diagnostik ist auch für den Märkischen Kreis vorstellbar. Derzeit wir die Bewerbung für die REGIONALE 2022 und 2025 durch die Südwestfalen AG vorbereitet. Ein Bestandteil ist das Thema Gesundheit. Die Beschreibung stellt auf Prozess- und Kooperationsoptimierungen zwischen Akteuren der Gesundheitswirtschaft (z.B. Krankenhäuser, Pflegedienste, Apotheken) und die Gesundheitsversorgung unter Nutzung der Digitalisierung zur Überbrückung von Distanzen (inhaltlich und räumlich) ab. An der Vorbereitung sind, neben dem Märkischen Kreis, die übrigen Landkreise in Südwestfalen, die Wirtschaftsförderungen, die Südwestfalen Agentur, der Krankenhauszweckverband Südwestfalen, die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) das Zentrum für Telematik und Telemedizin Bochum (ZTG) und weitere Vertreter beteiligt.

 

Es bestehen eine Reihe von Vorschlägen, die der Digitalisierung Vorschub leisten können. Nachgedacht wird über ein „Ersthelfernetzwerk“, welches über eine Smartphone-App in der notärztlichen Versorgungskette für eine noch schnellere Versorgung betroffener Patienten von Bedeutung sein kann.

 

Unter dem Begriff „Krankenhaus 4.0“ ist eine Veränderung in der Arbeit der stationären Versorgung zu verstehen und meint eine Leistungs- und Prozessoptimierung in den Krankenhäusern Südwestfalens. Die Zukunft der hausärztlichen und pflegerischen Versorgung sieht eine digitale Sprechstunde in der Arztpraxis oder eine digitale Visite im Pflegeheim vor. Als Leittechnologie gilt hier die Videokonferenz. Diese Technik ist bereits vorhanden und im großen Umfang z.B. über Smartphones oder Notebooks verfügbar. „Skype im Pflegeheim“ wird derzeit in der Stadt Bünde als Projekt betrieben. Über ein Telemonitoring lassen sich medizinisch relevante Werte überwachen. Dazu passt, dass eine Video-Visite für niedergelassene Ärzte im Jahr 2017 abrechnungsfähig sein wird.

 

Bei allen Ideen steht eine flächendeckende Verbreitung im Fokus. Unabhängig von dem Erfolg einer REGIONALE-Bewerbung ist zu überlegen, wie die Digitalisierungsprozesse umzusetzen sind. Entscheidend ist dabei, Akzeptanz bei den Akteuren zu erreichen. Die Basis- Technik steht in vielen Fällen zur Verfügung, sie muss nur genutzt werden. Die Verwaltung des Märkischen Kreises sollte diesen Prozess im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleiten und ggf. moderieren.

 

(Sonder-) Ausstellungen - Anfrage für den Kulturausschuss am 22.11.2016

Anfrage für die Sitzung des Kulturausschusses am 22.11.2016

Tagesordnungspunkt 3: Haushalt 2017;

hier: Beratung des Haushaltsplans 2017 – Fachdienst Kultur und Tourismus

 

In den Räumen der Museen Burg Altena und im Deutschen Drahtmuseum sowie den Kreishäusern in Lüdenscheid und Altena werden immer wieder (Sonder-) Ausstellungen gezeigt.

So war zum Beispiel im Sommer die Wanderausstellung "Unknown Reality", die Ergebnisse eines Fotoworkshops für Flüchtlinge zeigte, im Lüdenscheider Kreishaus zu Gast. Derzeit ist die Sonderausstellung „Bei Tisch – Essen und Trinken in der Frühen Neuzeit“ im Sonderausstellungsraum der Museen Burg Altena und im Deutschen Drahtmuseum zu sehen.

 

Gemäß der Vorlage zum Haushalt 2017 für den Fachdienst Kultur und Tourismus ist für das Jahr 2017 eine Sonderausstellung in den Museen geplant.

 

Wir bitten in diesem Zusammenhang die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Ausstellungen sind derzeit für die kommenden Jahre in welcher Liegenschaft des Märkischen Kreises in Planung?
  2. Wer ist in der Kreisverwaltung dafür zuständig, Ideen für solche Ausstellungen zu entwickeln, diese zu planen und ggf. entsprechende Zuschüsse zu akquirieren?

 

 

 

Neuer Kreistagsabgeordneter aus Iserlohn

In der letzten Kreistagssitzung wurde Kreistagsabgeordneter Hermann Piepenstock, der die Nachfolge von Hanna Janke (Schulze) angetreten hat, in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Landesförderprogramm Gute Schule 2020

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hat sich der Schul- und Sportausschuss in seiner Sitzung am 21. November 2016 mit dem Thema "Landesförderprogramm Gute Schule 2020" befasst.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte hierzu einige Fragen gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortete:

 

 

1. Kann die Verwaltung nach bisherigen Erkenntnissen bestätigen, dass die Projekte und Konzepte im Rahmen dieses Programmes zu 100 Prozent vom Land finanziert werden, d. h. der Kreis keinen Eigenanteil übernehmen muss?

 

Nach der ersten Information über das geplante Förderprogramm am 06.07.2016 durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung sollten die Details nach den Sommerferien bekannt gegeben werden. Leider liegen der Verwaltung die konkreteren Planungen bisher nicht vor, so dass eine Bestätigung, dass der Märkische Kreis keinen Eigenanteil zu übernehmen hat, noch nicht gegeben werden kann. Andererseits gibt es bisher aber auch keinerlei Hinweise darauf, dass das Land von der ursprünglich geplanten hundertprozentigen Förderung abweichen wird.

 

2. Welche Maßnahmen, die sich ggf. in der mittelfristigen Planung befinden, könnten aus Sicht der Verwaltung im Antragsverfahren vorgelegt werden?

 

Nach jetzigem Kenntnisstand sind Maßnahmen im Bereich Gebäude und IT möglich. Derzeit liegen der Verwaltung jedoch noch keine Erkenntnisse vor, welche konkreten Voraussetzungen die Projekte erfüllen müssen, um durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert zu werden. Eine Benennung von konkreten Maßnahmen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

3. Ist eine Abfrage bei den Schulen dahingehend geplant, welche Projekte gegenüber den bisherigen Planungen vorgezogen werden könnten oder sollten bzw. welche neuen Ideen eingebracht werden können?

 

Die Umsetzung der notwendigen Projekte sollte zunächst nach Dringlichkeit erfolgen. Hier haben die zuständigen Bereiche der Verwaltung des Märkischen Kreises den Überblick über alle Schulen. Nach erfolgter Priorisierung wird die Planung dann auch mit den Schulen besprochen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen werden die Schulen jedes Jahr um Mitteilung gebeten, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht erforderlich sind. Die Notwendigkeit diese Abfrage zu wiederholen bzw. das Verfahren zu ändern, sieht die Verwaltung derzeit nicht.

 

4. Hat die Verwaltung bereits mit der Erstellung von Konzepten – auch mit Blick auf die o. g. Punkte – begonnen?

 

Mit einer Konzepterstellung kann auch erst dann gestartet werden, sobald die konkreten Förderbedingungen bekannt sind. Einige Eckpunkte sind zwischen den einzelnen zuständigen Bereichen jedoch bereits jetzt abgesprochen. So wird z. B. darauf geachtet, dass die umgesetzten Projekte nachhaltig realisierbar sind.

 

5. Hat die Verwaltung bereits Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen, um zu erfahren, für welchen Zeitpunkt der „offizielle“ Start des Bewerbungsverfahrens geplant und was genau förderungsfähig ist?

 

Nach derzeitigem Stand ist mit einer Veröffentlichung der konkreten Förderbedingungen

Ende September/Anfang Oktober zu rechnen.

Wechsel im Vorstand der SPD-Kreistagsfraktion
Kißmer, Stefanie

Zum Bedauern der Fraktionsmitglieder verlässt die 2. Stellv. Fraktionsvorsitzende Hanna Janke (Schulze) aus beruflichen Gründen den Märkischen Kreis.

Als Nachfolgerin für die Position der 2. stellv. Fraktionsvorsitzenden wählte die Fraktion mit sehr großer Mehrheit die bisherige Beisitzerin im Fraktionsvorstand, Stefanie Kißmer aus Hemer. Neue Beisitzerin im Fraktionsvorstand wurde Petra Gossen aus Meinerzhagen.

Austausch mit Landtagsabgeordneten
Vorstand mit MdL 2016

Der Vorstand der SPD-Kreistagsfraktion traf sich vor kurzem zu einem Gedankenaustausch mit den SPD-Landtagsabgeordneten aus dem Märkischen Kreis.

 

Wolfgang Rothstein, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, freute sich, die beiden Landtagsabgeordneten Inge Blask und Gordan Dudas bei strahlendem Sonnenschein in Herscheid Nieder-Holte begrüßen zu können. Der Iserlohner Landtagsabgeordnete Michael Scheffler war leider aufgrund einer anderen Verpflichtung verhindert. Themen des Gespräches waren u.a. die aktuelle Reform des Kibiz (Kinderbildungsgesetz), die Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes sowie das Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“. Peter Leye, schulpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion nutzte die Gelegenheit, Inge Blask und Gordan Dudas über die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zum Landesförderprogramm Gute Schule 2020 für die nächste Sitzung des Schul- und Sportausschusses zu informieren.

Erfolg für die SPD: Nächtliche Zuganbindung für den Märkischen Kreis

Erfolg für die SPD: Nächtliche Zuganbindung für den Märkischen Kreis

 

 

Der engagierte Einsatz der SPD-Kreistagsfraktion für Verbesserungen im und rund um den Öffentlichen Personennahverkehrs hat sich erneut gelohnt.

 

Nach dem erfolgreichen Einsatz für die Bereitstellung von WC-Anlagen für die Busfahrerinnen und Busfahrer und der Initiative für Bus-Fernverkehrshaltepunkten im Märkischen Kreis (zwischenzeitlich zumindest in der Stadt Lüdenscheid vorhanden) scheint nun ein weiteres Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Märkischen Kreis in greifbare Nähe gerückt zu sein.

 

„Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung der Spätverkehre auf den Bahnlinien RB 52 (Dortmund-Lüdenscheid), RB 53 (Dortmund-Iserlohn) und RB 54 (im Abschnitt Fröndenberg-Menden, mit Anschluss zur RE 57 Dortmund-Bestwig in Fröndenberg) nun tatsächlich im nächsten Jahr erfolgen wird“, so Wolfgang Rothstein, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.

 

Waren vor den Sommerferien die grundsätzlichen finanziellen Rahmenbedingungen noch offen und eine Ablehnung des VRR zu befürchten, ist nun positive Bewegung ins Thema gekommen.

 

Das Land NRW hatte Anfang 2016 seine Gelder an den westfälischen Besteller der Zugleistungen, den NWL (Nahverkehr Westfalen Lippe) gekürzt, gleichzeitig aber zugesagt, diese wieder, auch rückwirkend für 2016, aufzustocken, wenn die damals vorhandenen Unklarheiten auf Bundesebene beseitigt sind.

"Dies scheint nun so zu geschehen. Auch wenn die letzten Verhandlungen mit dem Land noch nicht abgeschlossen sind, sieht es derzeit so aus, als sei die Finanzierung der zusätzlichen Züge in Westfalen nunmehr gesichert“, so Rothstein, der auch Mitglied im NWL ist, weiter.

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der im Dortmunder bzw. Hagener Bereich für die Mitbestellung der Verkehre zuständig ist, hatte auf den Wunsch des NWL, diese Züge zusammen zu bestellen, zunächst ablehnend reagiert. Nach intensiven Gesprächen auf verschiedenen Ebenen kam nun jedoch Bewegung ins Spiel. Mit dem Ergebnis, dass die neuen Spätverkehre nunmehr doch mitbestellt werden sollen.

 

„Eine Unsicherheit und einen Wermutstropfen gibt es allerdings noch“, so Wolfgang Rothstein weiter. „Die schriftliche Zustimmung des VRR liegt bisher noch nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass diese in Kürze der mündlichen Zusage folgen wird.“

 

„Bedauerlich ist allerdings, dass die Züge erst zum „kleinen Fahrplanwechsel“, d.h. im Juni 2017 und nicht zum Fahrplanwechsel Ende 2016 fahren werden. Nichts desto trotz freuen wir uns, dass ab Juni 2017 die Spätverkehre in den Nächten Fr/Sa, Sa/So und vor Feiertagen von Dortmund nach Lüdenscheid, Iserlohn und Menden fahren werden.“

 

 

Gedanken- und Meinungsaustausch bei sommerlichen Temperaturen
Sommerfest 2016

Zu einem Gedanken- und Meinungsaustausch, neudeutsch Brainstorming, traf sich die SPD-Kreistagsfraktion bei sommerlichen Temperaturen in Café Restaurant Vedder in Herscheid Nieder-Holte. Themen waren unter anderem die Medizinische Versorgung im Märkischen Kreis, das Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ , die finanzielle Situation der kommunalen Familie sowie die Situation und Finanzierung des ÖPNV im Märkischen Kreis. Mit großer Erleichterung nahmen die Anwesenden den Bericht von Wolfgang Rothstein, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und Mitglied in den beiden Zweckverbänden des Schienenpersonennahverkehrs, ZRL und NWL zur Kenntnis, dass die finanziellen Unwägbarkeiten in diesem Bereich  aller Voraussicht nach behoben werden können. Zur Erinnerung: Das Land NRW hatte Anfang 2016 seine Gelder an den westfälischen Besteller der Zugleistungen, den NWL (Nahverkehr Westfalen Lippe) gekürzt, gleichzeitig aber zugesagt, diese wieder, auch rückwirkend für 2016, aufzustocken, wenn die damals vorhandenen Unklarheiten auf Bundesebene beseitigt sind. Dies scheint nun in greifbare Nähe gerückt zu sein. Und damit auch die Umsetzung der Spätverkehr nach Lüdenscheid, Iserlohn und Menden.

Medizinische Versorgung / Digitale Diagnostik

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 15.09.2016

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Medizinische Versorgung im Märkischen Kreisund beantragen, den am Ende stehenden Beschluss zu fassen.

 

 

In der Pressemitteilung eines Klinik-Konzerns wurde über ein Gemeinschaftsprojekt mit einem Unternehmen der Informationstechnologie (IT) berichtet. Dabei geht es um die Optimierung der Patientenversorgung durch den Einsatz einer digitalen Diagnostik.

 

Patientennavigation, Behandlungsempfehlungen und Therapievorschläge sollen durch lernfähige Systeme unterstützt werden. Der Klinik-Konzern stellt dabei die notwendigen fachlichen Informationen sowie das medizinische Wissen zur Verfügung. Das IT-Unternehmen bringt neue Technologien über ein Forschungszentrum in dieses Projekt ein. Die erste Phase soll an einer Universitätsklinik - als einem Krankenhaus der Maximalversorgung - beginnen.

 

An diesem Beispiel ist zu erkennen, dass in der medizinischen Versorgung die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies kann auch ein wichtiger Baustein sein, um einem Ärztemangel zu begegnen. Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen erscheint beispielhaft.

Vor diesem Hintergrund  stellen sich für die SPD-Kreistagsfraktion folgende Fragen:

  1. Gibt es zu dem Thema der Digitalisierung von Arbeitsprozessen im Gesundheitswesen bereits eine Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen für den Märkischen Kreis?
  2. In welcher Form ist auch die ambulante medizinische Versorgung eingebunden?
  3. Können die Fachhochschule Südwestfalen mit dem Bereich Medizintechnik oder auch die Brancheninitiative Gesundheitswirtschaft bei der GWS hier Unterstützung liefern?
  4. Ist ein Projekt wie die Einführung einer digitalen Diagnostik im Märkischen Kreis denkbar?

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Fragen für eine der folgenden Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zu klären und zu berichten.

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Die Beratung über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur „Medizinische Versorgung im Märkischen Kreis“ findet aufgrund der Absage der Septembersitzung des Ausschusses erst im November 2016 statt.

 

Antrag „Landesförderprogramm Gute Schule 2020“

Antrag für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 21.09.2016

„Landesförderprogramm Gute Schule 2020“

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Landesförderprogramm Gute Schule 2020“.

Das Land stellt mit diesem Programm in den kommenden vier Jahren insgesamt zwei Milliarden Euro - ab 2017 jedes Jahr 500 Millionen Euro - für die Renovierung von Gebäuden und Klassenzimmern, aber auch für den digitalen Aufbruch Schule 4.0 zur Verfügung. Die Förderung soll nach unseren Informationen bei 100 Prozent liegen. Wir gehen davon aus, dass Projekte und Konzepte an den Berufskollegs und Förderschulen in der Trägerschaft des Märkischen Kreises ebenfalls förderungsfähig sind. Nach Aussage der Landesregierung sollen die Details über die Sommerpause ausgearbeitet werden. Den Kommunen wurde jedoch bereits signalisiert, dass sie schon mal in ihre Planungen einsteigen könnten, um sich mit ihren Konzepten um die Gelder zu bewerben.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachstehender Fragen in der Ausschusssitzung:

  1. Kann die Verwaltung nach bisherigen Erkenntnissen bestätigen, dass die Projekte und Konzepte im Rahmen dieses Programmes zu 100 Prozent vom Land finanziert werden, d.h. der Kreis keinen Eigenanteil übernehmen muss?

  2. Welche Maßnahmen, die sich ggf. in der mittelfristigen Planung befinden, könnten aus Sicht der Verwaltung im Antragsverfahren vorgelegt werden?

  3. Ist eine Abfrage bei den Schulen dahingehend geplant, welche Projekte gegenüber den bisherigen Planungen vorgezogen werden könnten oder sollten bzw. welche neuen Ideen eingebracht werden können?

  4. Hat die Verwaltung bereits mit der Erstellung von Konzepten – auch mit Blick auf die o.g. Punkte - begonnen?

  5. Hat die Verwaltung bereits Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen um zu erfahren, für welchen Zeitpunkt der „offizielle“ Start des Bewerbungsverfahrens geplant und was genau förderungsfähig ist?

 

Nahverkehrsplan

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr, des Kreisausschusses sowie des Kreistages im Juni 2016.

 

Wir beantragen, in den o. g. Sitzungen den Beschlussvorschlag zur o.g. Vorlage (Nahverkehrsplan) wie folgt zu erweitern:

Die Verwaltung/MVG wird beauftragt, die Verbesserung der Verbindungen zur LWL-Klinik Hemer-Frönsberg für die Mitarbeiter/-innen aus dem Einzugsgebiet der Klinik und für die Patienten/-innen vom Bahnhof Iserlohn aus zu prüfen. Voraussetzung ist die Abnahme von mindestens 30 JobTickets durch die LWL-Klinik. Dadurch würde eine grundsätzliche wirtschaftliche Grundlage für die Finanzierung geschaffen. Sollten aus dem Prüfauftrag konkrete Maßnahmen zur Umsetzung gelangen, so stehen diese aber unter dem Vorbehalt eines auf zwei Jahre befristeten Pilotversuchs.

Zur Begründung:

In einem Gespräch bat die Klinikleitung der LWL-Klinik um eine bessere Anbindung an den Nahverkehr, um die Parksituation an der Klinik zu verbessern und hat angekündigt, im Rahmen des Job Tickets finanzielle Anreize für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur ÖPNV-Nutzung zu schaffen. Eine bessere

Anbindung an den Bahnhof Iserlohn wäre für die Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Serviceleistung, die den abgelegenen Standort Frönsberg stärkt. Ca. 1/3 aller Patienten/-innen kommt nicht aus dem Versorgungsgebiet des Märkischen Kreises und tragen wesentlich zur Auslastung der Klinik bei.

Wechsel im Vorstand der SPD-Kreistagsfraktion
v.l.n.r.: P. Leye, L. Vormann, B. Camminadi, S. Kißmer, W. Rothstein, A. Machelett, H. Schulze, H. Metzger

Wolfgang Rothstein neuer Vorsitzender

 

 Die langjährige Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Angelika Machelett, hat zum großen Bedauern der Fraktionsmitglieder ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Sie bleibt der Fraktion aber als Kreistagsabgeordnete erhalten. Ihr langjähriger Weggefährte und stellvertretende Landrat Ulrich Duffe bedankte sich mit launigen Worten im Namen der Fraktion bei Angelika Machelett für ihre hervorragende Arbeit und Führung der Fraktion in den vergangenen 13 Jahren.

Anschließend wählte die SPD-Kreistagsfraktion den bisherigen ersten stellvertretenden Vorsitzenden Wolfgang Rothstein zum neuen Fraktionsvorsitzenden.

Ihm zur Seite stehen Harald Metzger als erster und Hanna Schulze als zweite stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Als Beisitzer wiedergewählt wurden Bernhard Camminadi, Peter Leye und Lutz Vormann. Neu im Vorstand ist Beisitzerin Stefanie Kißmer.

Fachtagung zum Thema "nicht-heterosexuelle Jugendliche" am 31. Mai 2016

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hat der Jugendhilfeausschuss Ende 2015 einstimmig beschlossen, dass der Kreis möglichst im ersten Halbjahr 2016 ein Fachtag zum Thema "Nicht Thema „nicht-heterosexuelle Jugendliche“ unter Beteiligung der NRW-Fachberatungsstelle „gerne anders!“ anbietet.

Die Veranstaltung findet nun statt am Dienstag, den 31. Mai 2016 in der Zeit von 16:00 - 20:00 Uhr, in der Jugendbildungsstätte, Sedanstraße 9 in 58507 Lüdenscheid.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Kreisverwaltung bittet um Anmeldung per Email oder telefonisch an:

Manuela Behle (02351/966-6608) m.behle@maerkischer-kreis.de

oder

Martina Eisenblätter (02351/966-6612) m.eisenblaetter@maerkischer-kreis.de

 

 

 

 

 

 

 

Endlich: Erste WC-Anlage für BusfahrerInnen

Die SPD-Kreistagsfraktion setzt sich bereits seit letztem Jahr für die Bereitstellung von Toiletten für die Busfahrerinnen und Busfahrer im Märkischen Kreis ein. Daher begrüßen die Fraktionsmitglieder nun die Bereitstellung der ersten dauerhaften WC-Anlage der MVG an der Ecke Hochstraße / Sauerfelder Straße und hofft, dass möglichst zeitnah die Bereitstellung von WC-Anlagen o.ä. an allen Bus-Pausenplätzen erfolgen wird.

Antrag Nahverkehrsplan / Nachtverkehr einstimmig beschlossen

Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zum Nahverkehrsplan / Nachtverkehr wurde, mit einer kleinen Änderung durch den Antragssteller, einstimmig vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr beschlossen:

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Leistungen zu überprüfen und über die Ergebnisse spätestens nach den Sommerferien zu berichten.

  1. Die Einführung eines Nachtbusverkehrs als Zubringerverkehr von Dortmund und Hagen nach Lüdenscheid und Iserlohn durch Anbindung an die jeweiligen Nachtverkehre der beiden genannten Städte.
  2. Die weitere Verteilung von Nachtverkehren von Lüdenscheid ins Volmetal (Kierspe, Meinerzhagen) sowie von Iserlohn in den Bereich Hemer und Menden.
  3. Die Anbindung des Lennetals (Altena, Werdohl, Nachrodt-Wiblingwerde) an die Städte Lüdenscheid und Iserlohn in der Nacht.
  4. Möglichkeiten zur Beibehaltung des bestehenden Nachtverkehrs zwischen Lüdenscheid und Plettenberg über Herscheid.
  5. Innerstädtische nächtliche AST-Lösungen für Iserlohn und Lüdenscheid.
  6. Weitere AST-Lösungen von Halver und Schalksmühle nach Lüdenscheid und für die Bereiche Balve und Neuenrade zur Anbindung an den weiteren Nachtbusverkehr.

 

Die zu prüfenden Leistungen beziehen sich auf Nachtfahrten an Wochenenden (Freitag auf Samstag bzw. Samstag auf Sonntag) und an Feiertagen.

 

Begründung:

Der bisherige Prüfauftrag ist mit Blick auf den Nachtverkehr aus unserer Sicht nicht konkret genug, um in den weiteren Beratungen eine sachliche Beurteilung vornehmen zu können.

 

Gerade die fehlende Anbindung an das Ruhrgebiet an Wochenendabenden wird von vielen Menschen im Märkischen Kreis als Standortnachteil gesehen. Zur Verbesserung der Lebensqualität ist eine Anbindung an die entsprechenden Nachtverkehre notwendig. Auch ansonsten hat sich das Freizeit- und Mobilitätsverhalten nicht nur jüngerer Leute verändert. Vor diesem Hintergrund ist ein hochwertiger Nachtverkehr auch zur Erreichung der eher ländlich geprägten Bereiche unseres Kreises angebracht.

Nahverkehrsplan - Nachtverkehr

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 15.03.2016

Nahverkehrsplan

 

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Nahverkehrsplan“ und beantragen nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Nahverkehrsplans werden folgende Leistungen überprüft:

 

  1. Die Einführung eines Nachtbusverkehrs als Zubringerverkehr von Dortmund und Hagen nach Lüdenscheid und Iserlohn durch Anbindung an die jeweiligen Nachtverkehre der beiden genannten Städte.
  2. Die weitere Verteilung von Nachtverkehren von Lüdenscheid ins Volmetal (Kierspe, Meinerzhagen) sowie von Iserlohn in den Bereich Hemer und Menden.
  3. Die Anbindung des Lennetals (Altena, Werdohl, Nachrodt-Wiblingwerde) an die Städte Lüdenscheid und Iserlohn in der Nacht.
  4. Möglichkeiten zur Beibehaltung des bestehenden Nachtverkehrs zwischen Lüdenscheid und Plettenberg über Herscheid.
  5. Innerstädtische nächtliche AST-Lösungen für Iserlohn und Lüdenscheid.
  6. Weitere AST-Lösungen von Halver und Schalksmühle nach Lüdenscheid und für die Bereiche Balve und Neuenrade zur Anbindung an den weiteren Nachtbusverkehr.

 

Die zu prüfenden Leistungen beziehen sich auf Nachtfahrten an Wochenenden (Freitag auf Samstag bzw. Samstag auf Sonntag) und an Feiertagen.

 

Begründung:

Der bisherige Prüfauftrag ist mit Blick auf den Nachtverkehr aus unserer Sicht nicht konkret genug, um in den weiteren Beratungen eine sachliche Beurteilung vornehmen zu können.

 

Gerade die fehlende Anbindung an das Ruhrgebiet an Wochenendabenden wird von vielen Menschen im Märkischen Kreis als Standortnachteil gesehen. Zur Verbesserung der Lebensqualität ist eine Anbindung an die entsprechenden Nachtverkehre notwendig. Auch ansonsten hat sich das Freizeit- und Mobilitätsverhalten nicht nur jüngerer Leute verändert. Vor diesem Hintergrund ist ein hochwertiger Nachtverkehr auch zur Erreichung der eher ländlich geprägten Bereiche unseres Kreises angebracht.

Haushaltsrede Kreistag 10. Dezember 2015

Haushaltsrede Wolfgang Rothstein,

stellv. Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion MK

Sitzung des Kreistages am 10.12.2015

 

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

Meine Damen und Herren,

 

Wie in jedem Jahr benötigt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe über seine Landschaftsumlage einen enormen Anteil auch aus unserem Kreishaushalt. Nach dem Plan des letzten Jahres hätte der Umlagesatz deutlich von 16,5 auf 17,3 steigen sollen. Aber da sind wir noch einmal davon gekommen: Sprudelnde Steuereinnahmen im gesamten kommunalen Bereich machten es möglich, dass der Landesdirektor in Münster mit 16,8 Punkten auskommen will. Derzeit wird zwischen den politischen Fraktionen noch ein wenig gerangelt, ob man beim LWL auch mit 16,7 Punkten auskommen könnte.

Aber die Frage „16,8 oder 16,7“ erscheint fast als ein Luxusproblem, wenn man bedenkt, dass sich die Landschaftsumlage schnell dramatisch zu einem echten Problem für den Kreishaushalt entwickeln kann. Denn auch in diesem Jahr ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wieder um ca. 100 Millionen pro Jahr angestiegen – und das wegen gestiegener Fallzahlen und gestiegener Fallkosten, die politisch nur wenig zu steuern sind. Und da stellt sich natürlich die Frage: Was passiert mit dem Hebesatz in einer konjunkturellen Krise, oder was passiert bei deutlichem Anstieg des derzeitigen Zinsniveaus?

Eine Antwort / Lösung dafür habe ich jetzt leider auch nicht. Klar ist für die SPD-Kreistagsfraktion jedoch: Wenn im Münster 16,7 Punkte beschlossen werden, dann wollen wir das so eingesparte Geld an die Städte und Gemeinden im Kreis weitergeben.

 

 

Wie in jedem Jahr bedarf der Sozialhaushalt einer gesonderten Betrachtung. Wie in jedem Jahr steigen hier die Aufwendungen, die nicht oder nur in sehr geringem Maße von der Kommunalpolitik zu beeinflussen sind.

Zunächst die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II-Empfänger. Auf Grund der guten Konjunkturentwicklung war man zunächst sogar von leicht sinkenden Aufwendungen ausgegangen. Der erwartete Flüchtlingszuwachs hat diese Planungen über den Haufen geworfen. So ist im Jahresdurchschnitt 2016 von zusätzlichen 750 Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Das bedeutet eine Mehrbelastung für den Kreishaushalt von ca. 870.000 €. Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, diese Summe nicht über eine Erhöhung der Kreisumlage von den Städten und Gemeinden einzufordern. Wir nehmen damit die finanziellen Nöte unserer Kommunen sehr ernst und entlasten sie an dieser Stelle.

Ein Blick auf die Finanzplanung zeigt, dass mit einer weiteren Steigerung für die Kosten der Unterkunft zu rechnen ist. Zum Jahresende 2016 wird wegen der Flüchtlingssituation mit 1.500 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften zu rechnen sein. Das bedeutet schon im Jahr 2017 eine Mehrbelastung von 2,6 Mio. €. Für die SPD-Kreistagsfraktion sind das flüchtlingsbedingte Mehrkosten. Wir fordern daher Bund und Land auf, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Es kann nicht sein, dass diese Kosten an den Kommunen hängen bleiben.

Auch an anderer Stelle im Sozialhaushalt wirkt sich die Flüchtlingssituation aus. Unser Jobcenter plant 15 neue Stellen ein. Über den kommunalen Finanzierungsanteil bedeutet das für den Märkischen Kreis 150.000 € Mehrkosten.

 

 

Die Flüchtlingssituation beschäftigt uns jedoch nicht erst seit Beginn der Haushaltsplanberatung. Die SPD-Kreistagsfraktion hat bereits in der letzten Sitzung des Kreistages hierzu ausführlich Stellung bezogen. Und bereits seit dem Frühjahr wurde, auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, in den verschiedenen Fachausschüssen über die Auswirkungen der Flüchtlingssituation berichtet. Beispielsweise mit Blick auf die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge im Jugendhilfeausschuss und mit Blick auf die Bedeutung des Sports für die Integration im Schul- und Sportausschuss etc.

Und dieses Thema, diese Aufgabe wird uns noch auf Jahre beschäftigen. Und natürlich nicht nur uns als Kreis, sondern selbstverständlich auch die Städte und Gemeinden, das Land, den Bund, Europa.

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei den vielen Menschen bedanken, die in diesem Aufgabenfeld tätig sind. Insbesondere bei den vielen Ehremamtlern, ohne die diese Aufgabe nicht zu bewältigen wäre.

 

 

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf die Notwendigkeit und die Chancen zu sprechen kommen, die in der Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit liegen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte ich das ja an dieser Stelle thematisiert. Ein neues Aufgabenfeld in diesem Bereich ist sicherlich die Unterbringung, Versorgung und Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Unserer Information nach, gab es hierzu bereits erste Gespräche der Jugendämter im Märkischen Kreis, die hoffentlich in einer fruchtbaren Zusammenarbeit in diesem Bereich münden.

 

 

Als nächsten Punkt lassen Sie mich einen Blick auf die Pflegekosten werfen. Alle Jahre wieder erleben wir einen Anstieg in der stationären Pflege. Gegenüber dem aktuellen Haushalt steigen die Kosten im nächsten Jahr um 720.000 €. Diese Steigerungen sind durch unsere demografische Entwicklung vorgezeichnet. Immer mehr ältere Menschen werden pflegebedürftig. Damit wächst der Anteil stationärer Pflegeplätze. Dieser Trend lässt sich nicht stoppen. An dieser Stelle können wir aber Einfluss nehmen. Wir können den Trend zumindest abmildern. Durch eine Pflegebedarfsplanung mit unseren Kommunen  und durch eine umfassende Pflegeberatung können wir nicht nur Geld sparen, sondern auch im Sinne der betroffenen Menschen handeln. Bei dieser Aufgabe sind wir schon auf einem guten Weg. Allerdings können wir Kostensteigerungen insgesamt nicht verhindern. Hier sind Bund und Land gefordert für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.

Es gibt allerdings im Sozialhaushalt Mehrkosten, die wir begrüßen. Ich meine damit die Zuschüsse für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände. Konkret geht es um die Schwangerschaftsberatung, die Situation psychisch Kranker, die Selbsthilfe und die Obdachlosenberatung. Mit der von uns beantragten Erhöhung von ca. 21.000 € für den Haushaltsplan 2016 stellt sich die SPD-Kreistagsfraktion ihrer sozialen Verantwortung. Wir möchten damit auch unsere Wertschätzung für die gute Arbeit der Wohlfahrtsverbände zum Ausdruck bringen und uns bei ihnen ausdrücklich für die geleistete Arbeit bedanken.

Unterm Strich werden die sozialen Leistungen zunehmend belastender für den Kreishaushalt. Wir fordern an dieser Stelle nachdrücklich die Umsetzung des angekündigten Bundesteilhabe-gesetzes. Dies muss zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunen führen. Die bisherigen Signale sind, unserer Ansicht nach, allerdings eher ernüchternd.

 

 

Ein kurzer Blick noch auf das Thema der ärztlichen Versorgung. Wir kennen alle die Prognosen und wissen, dass es zunehmend schwieriger wird Mediziner für den Märkischen Kreis zu gewinnen. Hier haben wir als SPD-Kreistagsfraktion im Gesundheits- und Sozialausschuss einige wichtige Akzente gesetzt. Bereits im letzten Jahr wurde die Vergabe von Medizinstipendien beschlossen. Die ersten vier Stipendien konnten somit in diesem Jahr vergeben werden. Im kommenden Januar werden die nächsten vier Stipendien ausgeschrieben. Wir haben über die ärztliche Bedarfsplanung und die Bedeutung lokaler Gesundheitszentren diskutiert. Hier gilt es, örtliche Initiativen mit „runden Tischen“ ins Leben zu rufen und zu unterstützen. Wir können als Märkischer Kreis nur sehr bedingt auf die ärztliche Versorgung Einfluss nehmen. Andere Akteure wie die Kassenärztliche Vereinigung stehen hier in der Verantwortung. Aber die wenigen Möglichkeiten, die wir haben, müssen wir nutzen.

So haben wir beispielsweise als SPD-Kreistagsfraktion Mitte September mit fachkundiger Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung und des Gesundheitscampus Sauerland mit Medizinerinnen und Medizinern verschiedener Fachrichtungen sowie der Politik aus dem Märkischen Kreis über das Thema Ärztemangel und Pflegenotstand diskutiert und erfolgreich Kontakte zur Zusammenarbeit herstellen können.

 

 

Erfreulich ist in diesem Jahr die Entwicklung „unserer“ Märkischen Kliniken. Nach den Jahren mit den negativen Bilanzergebnissen ist erstmals wieder ein positives Ergebnis von fast 1 Million Euro erwirtschaftet worden. Auch der Wirtschaftsplan für 2016 sieht ein positives Planergebnis vor, das bei knapp 2 Millionen € liegen soll. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung möchte ich mich im Namen der SPD-Kreistagsfraktion ganz besonders bei den Beschäftigten der Kliniken und der Geschäftsführung für deren Anstrengungen bedanken.

Bei den Kliniken zeigt es sich, dass das Festhalten an der kommunalen Trägerschaft auch in der Krise und das verstärkte finanzielle Engagement des Kreises bei seinen Kliniken eine politisch richtige Entscheidung war.

Damit wurde das wirtschaftliche Fundament der Kliniken gefestigt. Zusammen mit dem Jahresergebnis stärkt das auch die Liquidität und macht neue notwendige Investitionen, zum Beispiel die Sanierung aller OP-Räume am Standort Lüdenscheid, möglich.

 

 

Themenwechsel:

Die bestehenden AMK-Verträge mit den Firmen Lobbe und EDG haben bis zum Jahr 2022 Bestand. Trotzdem müssen wir uns als Märkischer Kreis rechtzeitig mit der Zukunft des Müllheizkraftwerkes (MHKW`s) auseinandersetzen und positionieren.

Nachdem auch Gedankenspiele über die Schließung der Anlage diskutiert wurden, hat der Zwischenbericht der von uns beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC die finanziellen Risiken für den Märkischen Kreis deutlich gemacht.

Wir als SPD waren und sind für die Weiterführung der Anlage nach 2022, vor allem unter dem Aspekt der Entsorgungssicherheit, der Sicherung der Arbeitsplätze und der Lieferung von Wärme und Strom an die Stadtwerke Iserlohn.

Aber angesichts der Überdimensionierung der Anlage brauchen wir Partner, um kostengünstige Müllentsorgungspreise, insbesondere für die Haushalte im Märkischen Kreis, zu sichern.

Einige nicht so günstige Vereinbarungen des laufenden Vertragswerks, wie beispielsweise die Bring or Pay-Verpflichtung, müssen revidiert werden. Deshalb ist eine Kooperation mit den anderen südwestfälischen Kreisen unserer Ansicht nach wünschenswert, auch wenn sie aufgrund der dortigen Vertragslage kurzfristig nicht umsetzbar ist.

Die konstruktive Diskussion über eine sogenannte Fortführungsvereinbarung mit den Firmen Lobbe und EDG zeigt eine Option, wie die schwierige Vertragslage und die zur Zeit vor Gericht strittigen Fragen eventuell gelöst werden können. Deswegen muss nach Ansicht der SPD-Kreistagsfraktion dieser Ansatz  konstruktiv weiter ausdiskutiert werden.

Seit September liegt nun ein relativ abstraktes Angebot der Firma Remondis über den Kauf von Anteilen des Märkischen Kreises vor, allerdings ohne konkrete Angaben über lieferbare Mengen oder Preisvorstellungen pro Tonne. Die SPD-Kreistagsfraktion ist offen für Gespräche und Verhandlungen, aber die Politik des Märkischen Kreises darf sich unserer Ansicht nicht von der Mitverantwortung für das MHKW freikaufen lassen. Die Überprüfung der Emissionen und der Stoffliste des Abfalles, die Änderung der Genehmigung etc. müssen voll der Transparenz und der Kontrolle durch den Kreistag unterliegen.

Aus diesem Grund haben wir beantragt, den Beschlussvorschlages des folgenden Tagesordnungspunktes zur Zukunftsperspektive des Unternehmensverbundes AMK mbH um die Prüfung einer Beibehaltung einer Minderheitenbeteiligung zu erweitern. Wichtig ist, dass ein Mitspracherecht der öffentlichen Hand weiterhin gewährleistet bleibt.

 

 

Ein anderes Thema hat uns durch das ganze Jahr begleitet: der öffentliche Personennahverkehr.

Zum einen durch die Beratungen über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans, der im nächsten Jahr verabschiedet werden soll.

Zum anderen durch die Beratung über die Möglichkeit, die der Anschluss des Märkischen Kreises an das Fernbusnetz bieten würde. Wir finden es außerordentlich bedauerlich, dass die Fernbus-Anbieter, mit denen der Kreis auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion Kontakt aufgenommen hatte, derzeit kein Interesse daran haben, Fernbusverkehr-Haltestellen im Märkischen Kreis einzurichten. Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass ein solches Angebot für die Menschen im Märkischen Kreis sehr sinnvoll wäre. Wir sollten dieses daher weiter im Auge behalten. Auch vor dem Hintergrund, dass ein attraktiveres ÖPNV-Angebot ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und als weicher Standortfaktor nicht zu vernachlässigen ist.

 

 

Zurzeit wird vielerorts intensiv über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) diskutiert. Auch bei uns steht dieses Thema heute unter dem Punkt 19 auf der Tagesordnung.

Dabei müssen wir als Märkischer Kreis aufpassen, dass nicht unter dem Begriff Metropolregionen Ruhr und Rheinland eine Privilegierung dieser beiden Gebiete eintritt. Fördermittel des Landes NRW dürfen nicht schwerpunktmäßig auf sogenannte Metropolregionen verteilt werden. Alle Räume müssen weiterhin einen gleichberechtigten Zugang haben.

Wir als Südwestfalen haben leider alleine nicht das politische Gewicht, deshalb unterstützen wir die Zusammenarbeit auf Regionalratsebene mit Detmold und Münster. Im März 2016 wird es eine erste gemeinsame Sitzung geben, auch unter Einbeziehung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.

Die dem LEP zugrundeliegende demographische Entwicklung muss aufgrund der aktuellen Flüchtlingsentwicklungen überprüft werden. Inwieweit die zurzeit ausgewiesenen Siedlungsflächen der Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis ausreichend sind, kann zurzeit nicht beantwortet werden.

Die Entwicklung der Gewerbeflächen als Absicherung der Chancen unserer mittelständischen Industrie wird eine intensive Diskussion erfordern. Das jetzt begonnene Monitoringverfahren wird realistische Zahlen liefern. Auch unter dem Ziele einer flächensparenden Politik, unter Einbeziehung von Brachflächen und leerstehenden Fabrikgebäuden, wird es zukünftig Flächenbedarfe geben. Zukünftig wird noch mehr kommunale Kooperation notwendig sein. Gerade der Bedarf an gewerblichen Flächen wird in der Regel nur interkommunal zu lösen sein.

Schwierig wird es bei der Frage der zukünftigen Flächen für Windenergievorrangflächen. Wenn wir unseren regionalen Beitrag zur Energiewende, die ja von allen Parteien unterstützt wird, liefern wollen, müssen wir Flächen ausweisen. Hier gibt es teilweise erhebliche Bedenken von Anwohnern, teilweise auch strittige Ausweisungen an den Grenzen zwischen zwei Gemeinden.

Die kommunalen Planungen müssen mit der regionalen Planung harmonisiert werden. Deshalb begrüßen wir es als SPD-Fraktion, wenn der sachliche Teilplan Energie jetzt in eine zweite Offenlegungsrunde geht.

 

 

Sehr gespannt sind wir auf die Veranstaltung zum Thema „Nicht heterosexuelle Jugendliche“ im nächsten Jahr, dass das Kreisjugendamt aufgrund unseres Antrages, unter Beteiligung der NRW-Fachstelle „gerne anders“ anbietet.

 

Doch zurück zum Haushalt:

Die SPD-Kreistagsfraktion stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf und dem Stellenplanentwurf zu.

 

Unser Dank geht an den Landrat und seine Führungsriege für die konstruktive Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Angesichts des heutigen Schwerpunktes natürlich besonders beim Kämmerer und seiner Mannschaft.

Unser ganz besonderer Dank gilt dem Quartett Frau Kuhlmann, Herrn Adler, Herrn Suchalla und Herrn Prokott.

Apropos Herr Prokott:

Wie wir alle wissen, handelt es sich heute um die letzte Kreistagssitzung mit der fachkundigen Unterstützung von Herrn Prokott, der sich Ende dieses Jahres in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Daher möchte ich mich im Namen der SPD-Kreistagsfraktion ganz besonders bei Ihnen, Herr Prokott, für die langjährige hervorragende Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung bedanken. Wie mir zugetragen worden ist, haben Sie hier im Haus zu Recht den Spitznamen „der Mann der alles weiß“. Wir werden Sie vermissen und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit und viel Freude mit Ihren diversen Hobbies und Ihrer Familie.

Ihnen allen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!

Antrag zur Prüfung einer Minderheitsbeteiligung an der AMK angenommen

Der gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU zur Vorlage FD 20/9/0309 (Unternehmensverbund AMK mbH;
hier: Stand der Beratungen zur Zukunftsperspektive) in der Sitzung des Kreistages am 10. Dezember 2016 wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Lediglich die Fraktion Die Linke votierte gegen den Anrag.

Antrag:

Wir beantragen für den Kreisausschuss und Kreistag, den Beschlussvorschlag zur

o.g. Vorlage wie folgt zu erweitern und folgenden Satz anzufügen:

Dabei ist eine Variante mit einer Beibehaltung einer

Minderheitenbeteiligung - von rund 5 bis 11 Prozent - durch den

Märkischen Kreis zu prüfen.

Zur Begründung:

Aus generellen Transparenz- und Kontrollgründen ( Genehmigungsrechte,

gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten , etc.) soll geprüft werden, wie ein

Mitspracherecht der öffentlichen Hand weiterhin gewährleistet werden kann.

Fachtagung zum Thema "nicht-heterosexuelle Jugendliche"

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hat der Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dass der Kreis möglichst im ersten Halbjahr 2016 ein Fachtag zum Thema "Nicht Thema „nicht-heterosexuelle Jugendliche“ unter Beteiligung der NRW-Fachberatungsstelle „gerne anders!“ anbietet. Zielgruppen sind die Jugendämter im Märkischen Kreis und anderen interessierten Fachkräften, Gruppen oder Trägern der Jugendhilfe sowie die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

Prüfauftrag Zukunftsperspektive Unternehmensverbund AMK mbH

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU zur Vorlage FD 20/9/0309 (Unternehmensverbund AMK mbH;
hier: Stand der Beratungen zur Zukunftsperspektive)

Wir beantragen für den Kreisausschuss und Kreistag, den Beschlussvorschlag zur

o.g. Vorlage wie folgt zu erweitern und folgenden Satz anzufügen:

Dabei ist eine Variante mit einer Beibehaltung einer

Minderheitenbeteiligung - von rund 5 bis 11 Prozent - durch den

Märkischen Kreis zu prüfen.

Zur Begründung:

Aus generellen Transparenz- und Kontrollgründen ( Genehmigungsrechte,

gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten , etc.) soll geprüft werden, wie ein

Mitspracherecht der öffentlichen Hand weiterhin gewährleistet werden kann.

 

Antrag: Finanzierung der Beratungstellen

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 17. November 2015:

Wir beantragen unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Finanzierung von Beratungsstellen im Märkischen Kreis“ nachstehenden Beschluss zu fassen und diesen bei der anschließenden Beratung über den Haushaltsplan 2016 zu berücksichtigen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Zuschüsse der Beratungsstellen, auf die sich der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege bezieht, werden einmalig um 15 Prozent für diese Wahlperiode erhöht. Dabei handelt es sich um die Schwangerschaftsberatungsstellen, Beratungsstellen für psychisch Kranke, Wohnungslosenberatungsstellen und die Selbsthilfe-Kontaktstelle. Eine Dynamisierung findet nicht statt. Aus dieser 15prozentigen Erhöhung sollen die Wohlfahrtsverbände auch einen Verhütungsmittelfond finanzieren, über dessen Höhe und Vergabe sie als die entsprechenden Fachleute selber entscheiden.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Haushaltsplan 2016, Zukunft der AMK und Flüchtlinge
Klausurtagung am 7. November 2015

Das waren die zentralen Themen der diesjährigen Klausurtagung der SPD-Kreistagsfraktion an der, neben den Mitgliedern der SPD-Kreistagfraktion, auch Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Ratsfraktionen, die drei SPD-Landtagsabgeordneten, Inge Blask, Gordan Dudas und Michael Scheffler sowie der neu gewählten Halveraner SPD-Bürgermeister Michael Brosch teilnahmen.

Stellungnahme zum Thema Flüchtlinge - Kreistag 22. Oktober 2015

Stellungnahme der SPD-Kreistagsfraktion MK in der Sitzung des Kreistages am 22. Oktober 2015 zum Thema Flüchtlinge, Harald Metzger, 2. stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

vielen Dank, dass Sie die Mitglieder des Kreistages heute persönlich über die Briefe der fünf südwestfälischen Landräte an Kanzlerin Merkel und Ministerpräsidentin Kraft informiert haben.

Das Thema Flüchtlinge und die Bewältigung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben sind nicht rein organisatorisch. Sie sind vor allem möglichst gemeinsam politisch zu klären.

Die SPD-Kreistagsfraktion nimmt daher zur aktuellen Flüchtlingsdiskussion wie folgt Stellung:

 

1. Bund, Land und Kommunen stehen vor der sozialen Verantwortung, hunderttausende Flüchtlinge und Zuwanderer aufzunehmen. Wir müssen und können die Erhaltung des sozialen Friedens, die Förderung der Akzeptanz in der Bevölkerung und die Unterstützung der Willkommenskultur nur gemeinsam erreichen.

Das Asylrecht steht für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht zur Diskussion. Dazu gehört auch, dass es keine zahlenmäßige Begrenzung geben soll bei der Prüfung der Asylanträge politisch verfolgter Menschen.

2. Unser Dank gilt den Tausenden von freiwilligen Helferinnen und Helfern - sowohl den Privatpersonen als auch denen der zahlreichen Organisationen. Ohne ihre Solidarität und Engagement wird die Aufgabe nicht zu bewältigen sein. Daher sind Förderung und Koordinierung des nichtstaatlichen Engagements zu verstärken.

3. Wir verurteilen jegliche Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge sowie Helferinnen und Helfer! Täter und „geistige Brandstifter“ müssen wir mit allen strafrechtlichen Mitteln verfolgen. Wir als SPD distanzieren uns eindeutig von Anschlägen auf Flüchtlings-unterkünfte, wie beispielsweise in Altena.

Anschläge auf Politiker wie in Köln zeigen bereits die Gefährdung der lokalen Demokratie, wenn dadurch politische Arbeit im öffentlichen Raum behindert wird bzw. nicht mehr geleistet werden kann.

4. Kommunen sind nicht verantwortlich für den gegenwärtigen Flüchtlingsstrom. Wir fordern deshalb Bund und EU auf, Fluchtursachen abzubauen, Bleibeperspektiven in den Heimat-ländern zu schaffen und für eine international gerechte Verteilung der Flüchtlinge zu sorgen. Die Vorschläge des Städte- und Gemeindebunds, die von einer Ausweitung der Kompetenzen des Bundes bei der Flüchtlingsunterbringung ausgehen, unterstützen wir.

5. Politisch verantwortliche Organe müssen bei ihrer Wortwahl einerseits die Sorgen und Ängste der Bevölkerung im Märkischen Kreis aufnehmen, anderseits nicht durch undifferenzierte Wortwahl der Propaganda rechter Kreise Vorschub leisten.

Die SPD-Kreistagsfraktion war am Zustandekommen der Schreiben der fünf Landräte an Kanzlerin Merkel und NRW-Ministerpräsidentin Kraft nicht beteiligt.

Zukünftig wünschenswert ist eine einvernehmliche Beteiligung der Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises, die zahlenmäßig die Hauptlast bei der Unterbringung der Asyl-bewerber tragen.

6. Kommunen erhalten nach der Vereinbarung in Berlin dauerhaft mehr Geld für die Ver-sorgung der Flüchtlinge. Wir erwarten von der Landesregierung die ungekürzte Weiterleitung dieser Mittel an die Kommunen wenn sie organisatorisch und finanziell zuständig sind.

Im Bereich der Integration und Bildung ist auch das Land NRW stärker gefordert, beispiels-weise mit der Bereitstellung ausreichender Lehrerstellen.

7. Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss daher deutlich erhöht werden.

8. Angesichts der demographischen Entwicklung sind Wirtschaft und Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten auf Zuwanderung angewiesen. Dazu brauchen wir dringend ein Einwanderungsgesetz, das die Zuwanderung steuert, legale Arbeitsmigration ermöglicht und das Asylverfahren entlastet.

9. All jene, die bleiben werden, erhalten künftig schneller und mehr verpflichtende Integrationsangebote als bisher. Ziele sind ein rascher Spracherwerb und die Aufnahme von Arbeit und Ausbildung. Vorhandene Qualifikationen müssen schneller ermittelt werden, Ausbildungschancen unbürokratisch vermittelt werden. Speziell für jüngere Flüchtlinge sollen die berufsbildenden Schulen Projekte wie beispielsweise Arbeitsvorbereitungsklassen oder Ähnliches anbieten.

10. Wir brauchen auch mehr bezahlbare Wohnungen  – natürlich für alle, nicht nur für Flüchtlinge. Es darf keine Konkurrenz geben, so dass die bereits bei uns wohnenden Mitbürgerinnen und Mitbürger den Eindruck einer Vernachlässigung bekommen.

Bau-, umwelt- und vergaberechtliche Vorschriften müssen temporär aufgelockert werden, um auch vor dem Wintereinbruch die notwendigen Unterbringungsmöglichkeiten schaffen zu können.

Abschließend möchten wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für ihre Arbeit und ihr Engagement in diesem Bereich bedanken! Ebenso natürlich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern!

 

 

Flüchtlinge - Kreisausschuss am 1. Oktober 2015

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 26.08.2015

„Die Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

 

Pflegeberatung und Pflegeplanung - Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Pflegeberatung und Pflegeplanung - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der CDU-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales.

Die Verwaltung hat die von den beiden Fraktion angesprochenen Fragestellungen wie folgt beantwortet:

"In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.04.2015 (Drucksache

78/9/0165 sowie in dem ergänzenden Vortrag in der Sitzung) wurde bereits auf die

veränderten gesetzlichen Grundlagen sowie auf die Pflege und- Versorgungssituation im

Märkischen Kreis eingegangen. Die in dem gemeinsamen Antrag von CDU- und SPDKreistagsfraktion

(Drucksache 78/9/0222) angeführten Fragen werden nachfolgend im

Zusammenhang beantwortet:

Die gesetzliche Aufgabe der Pflegeplanung wurde durch die neue Gesetzgebung ausgeweitet

und die Steuerungsverantwortung der Kommunen deutlich gestärkt.

Die Herausforderung für die Region ist klar: In Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen

und den kreisangehörigen Städte und Gemeinden gilt es nun mit den Akteuren eine Angebotsund

Versorgungsstruktur zu schaffen bzw. zu stärken, um der weiter wachsenden Zahl der

älteren und alten Menschen auch im Falle eines Pflege- oder Unterstützungsbedarfs eine

bedarfsgerechte Versorgung zu bieten. Neben den auch weiterhin notwendigen stationären

Angeboten ist dabei besonderes Augenmerk auf ortsnahe ambulante Angebote zu richten.

Hierbei sind Zuständigkeiten und fachliche Kompetenzen sowohl beim Märkischen Kreis als

auch bei den Städten und Gemeinden verortet. Diese gilt es zukünftig noch weiter zu vertiefen

und gemeinsam zu tragfähigen Lösungen weiter zu entwickeln. Aufgrund der regional

(örtlich) unterschiedlichen Voraussetzungen wird es nicht möglich sein, ein einheitliches und

kreisweites Konzept aufzustellen. Vielmehr gilt es passgenaue Modelle für die einzelnen

Städte oder ggfs. auch interkommunal für zwei oder drei Kommunen zu entwickeln und

umzusetzen.

Es wird in nächster Zeit in Gesprächen zwischen dem Kreis und den einzelnen Städten und

Gemeinden die jeweilige Rollenverteilung zu klären sein.

Der Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises ist derzeit dabei, den zukünftigen Bedarf an

stationären Pflegeangeboten möglichst kleinräumig zu ermitteln. Ebenso gilt es die Situation

in der Tages- und Kurzzeitpflege zu beobachten und die Inanspruchnahme zu analysieren.

Auch alternative Versorgungsformen wie z.B. ambulante Wohngemeinschaften und

Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz sind zu berücksichtigen. Aus diesen

Faktoren wird eine Pflegebedarfsplanung erstellt und ständig aktualisiert und fortgeschrieben.

Weiterhin kann der Märkische Kreis eine Rolle bei der Weiterentwicklung von ambulanten

Strukturen übernehmen. Hierbei handelt es sich um lokale Prozesse, die in Abhängigkeit der

jeweils bestehenden Rahmenbedingungen vor Ort entwickelt werden müssen. Hier kommt der

Stadt / der Gemeinde eine zentrale Rolle zu. Wichtig ist es, einzelne Angebote und

Versorgungsformen zu koordinieren und zu vernetzen. Hierbei handelt es sich um Angebote

und Unterstützungsleistungen, die im Idealfall schon deutlich vor der eigentlichen

Pflegebedürftigkeit ansetzen. Es werden Themenfelder wie gesundheitliche Versorgung,

Betreuungsleistungen, Unterstützung im täglichen Leben (haushaltsnahe Dienstleistungen,

Einkaufen, Begleitungen etc.), Mobilität bis hin zu Freizeit- und Kulturangeboten

angesprochen. Auch das vorhandene seniorengerechte Wohnangebot sowie eine barrierefreie

Gestaltung des Wohnumfeldes sind wesentliche Faktoren. Die Schaffung dieser

Rahmenbedingungen liegt in der lokalen Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Ziel sollte

eine transparente Übersicht von Leistungen und Angeboten vor Ort sein. Für die Akzeptanz

bei den Menschen sowie die Aktualität der Angebotsübersichten ist eine Koordination vor Ort

unverzichtbar.

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Der Märkische Kreis könnte die Prozesse vor Ort zum Beispiel als Moderator und

Multiplikator aktiv begleiten und unterstützen. Viele Aktivitäten werden in den Städten und

Gemeinden gleich oder zumindest ähnlich ablaufen können. Hier ließen sich ggf. durch eine

zentrale Moderation Synergien erzielen. Genauso könnten positive Erkenntnisse aus einer

Region in andere Teile des Kreisgebietes transferiert werden, ohne dass der gesamte Prozess

dort erneut durchlaufen werden müsste. Zudem könnten die bestehenden Angebote durch

geeignete Beratungsangebote auch dem betroffenen Personenkreis zugänglich gemacht

werden. So könnte z.B. die Pflegeberatung des Märkischen Kreises zusammen mit der

Seniorenberatung / Seniorenvertretung in den Städten gemeinsam auf Angebote aufmerksam

machen und sie im Bedarfsfall konkret vermitteln.

Der Fachbereich Gesundheit und Soziales wird das Gespräch mit den Städten und Gemeinden

suchen, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit bzw. die jeweilige Rollenverteilung zu

klären. Hierbei ist zu berücksichtigen, welche Angebote und Strukturen bereits vorhanden

und welche Akteure bereits vor Ort tätig sind.

Nach Abschluss der Gespräche ist eine Planung der weiteren Vorgehensweise einschließlich

der ggf. zusätzlich vom Märkischen Kreis einzusetzenden Ressourcen zu erstellen und

abzustimmen."

Verhütungsmittelfond - Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Verhütungsmittelfond - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

Die Fragen zum Verhütungsmittelfond wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

"zu 1:

Liegt der Verwaltung ein erneuter Antrag der Schwangerschaftsberatungsstellen (oder

von anderer Seite) auf Unterstützung bzw. erneuter Einrichtung eines

Verhütungsmittelfonds vor?

Bis zum heutigen Tage liegt kein Antrag vor. Es gibt auch keine Anfragen zu dieser Thematik

von den Schwangerschaftsberatungsstellen.

zu 2:

Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, wie die Mittelvergabe erfolgt ist, wieviel

Personen Unterstützung beantragt haben und wie viele Personen tatsächlich durch den

Verhütungsmittelfond unterstützt werden konnten.

Für den Verhütungsmittelfond wurden von der Kfw-Bank einmalig 5.000 € zur Verfügung

gestellt. Beantragt und verwaltet wurde dieser Fond durch donum vitae Märkisches

Sauerland. In der Zeit von Januar 2011 bis November 2013 wurden diese Mittel aufgebraucht.

Eine vorherige zwingende Beratung fand in den Beratungsstellen des Deutschen Roten

Kreuzes in Iserlohn, von pro familia Iserlohn, des Diakonischen Werkes Lüdenscheid-

Plettenberg, donum vitae Märkisches Sauerland sowie der Städte Hemer und Menden statt.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas haben in dieser Angelegenheit auf die

übrigen Beratungsstellen verwiesen.

Insgesamt erhielten 27 Frauen aus dem Märkischen Kreis Mittel aus dem Fond.

Voraussetzung war der Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt

(SGB XII, Kap. 3), Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kap. 4) oder eine

sonstige finanzielle Notlage. Diese Kriterien haben die Beratungsstellen untereinander

vereinbart. Es wurden Kosten für längerfristig angelegte Verhütungsmaßnahmen

übernommen. Es handelt sich dabei um die Pille (2 x), Spirale (10 x), Hormonspirale (6 x)

und Sterilisation bei ärztlicher Empfehlung (9 x).

Die Kosten wurden jeweils zu 80 Prozent übernommen. Der Nachweis erfolgte über

Rechnungen von Ärzten oder Apotheken. Es verblieb somit ein Eigenanteil von 20 Prozent

bei den betroffenen Frauen. Auch diese Verfahrensweise wurde zwischen den

Beratungsstellen abgestimmt.

Eine Aussage zu Ablehnungen grundsätzlicher Art oder wegen fehlender Finanzmittel konnte

von den Beratungsstellen nicht getroffen werden."

Gesundheitsversorgung im Märkischen Kreis

Antwort der Verwaltung auf die im gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015:

"Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgte durch die Märkischen Kliniken:

zu 1:

Wie können die Märkischen Kliniken bei der ambulanten Versorgung - insbesondere in

den Städten mit Krankenhausstandort (Lüdenscheid, Iserlohn und Werdohl) –

unterstützend tätig werden?

Patientenversorgung teilt sich in Deutschland in den ambulanten und stationären Sektor. Die

ambulante Versorgung wird organisatorisch von der Kassenärztlichen Vereinigung

sichergestellt, die stationäre Versorgung, sowie ein Teil der ambulanten Notfallversorgung

von den Krankenhäusern. Nehmen Krankenhäuser außerhalb der Notfallversorgung an der

ambulanten Versorgung teil, bedarf es einer Zulassung durch die Kassenärztliche

Vereinigung. Diese kann jederzeit widerrufen werden, wenn für das dem Krankenhaus

zugestandene Versorgungssegment ein Kassenarzt mit entsprechender Qualifikation

Ansprüche anmeldet, die Versorgung übernehmen zu wollen. Bei Übernahme von ambulanter

Versorgung außerhalb der Notfallversorgung durch Krankenhäuser besteht also aktuell keine

wirtschaftliche Planungssicherheit.

Die Besetzung von Facharztstellen stellt sich für Krankenhäuser als ebenso problematisch dar,

wie die Nachfolgesuche von niedergelassen Ärzten. Aufgrund der personellen (Facharzt)-

Situation in Krankenhäusern ist ein zusätzliches Engagement im niedergelassenen Bereich

häufig nur mit Einschränkungen möglich. Krankenhäuser stehen ebenso wie die

Kassenärztliche Vereinigung vor der Herausforderung unbesetzter Facharztstellen in

bestimmten Disziplinen, wie beispielsweise der Neurologie oder Gynäkologie. Das Fehlen der

fachärztlichen Kapazitäten in diesen Bereichen führt dazu, dass eine ambulante Versorgung

durch Krankenhäuser nicht erfolgen kann, ohne dass die Behandlung von schwerkranken

stationären Patienten darunter leidet.

Um zukünftig das zentrale Problem, die Gewinnung von Fachärzten bzw. künftigen

Fachärzten für das Krankenhaus und die Arztpraxen zu lösen und damit unmittelbar die

Versorgungssituation positiv zu beeinflussen, ist aus Sicht der Märkischen Kliniken eine

gemeinsame Initiative mit dem Märkischen Kreis, den Städten, den niedergelassenen Ärzten

und der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Diese Initiative wird nachhaltig von den

Märkischen Kliniken unterstützt.

zu 2:

In welchen Fachrichtungen könnte die Beteiligung der Märkischen Kliniken an einem

Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sich wirtschaftlich darstellen?

Jegliches Engagement in einem MVZ steht unter dem Vorbehalt der oben beschriebenen

schwierigen Facharztbesetzung. Tendenziell lassen sich Fachrichtungen mit hohem

Technikaufwand, wie Radiologie oder eine Strahlentherapie, aufgrund des bereits

vorhandenen Geräteparks und der durch zusätzliche ambulante (MVZ)-Patienten erhöhten

Auslastung der Geräte, wirtschaftlich betreiben.

zu 3:

In welcher Form kann der Märkische Kreis seine Städte und Gemeinden bei der

Ärztegewinnung unterstützen? Kann die Verwaltung hier eine koordinierende oder

moderierende Funktion übernehmen? Welche Kosten würden dafür entstehen?

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Bereits seit einigen Jahren ist der Märkische Kreis auf vielen Ebenen bei der Thematik der

Ärztegewinnung aktiv. Zuletzt wurde über eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden die

Veränderung einiger Planungsbezirke bei der Hausarztversorgung und der fachärztlichen

Versorgung über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe initiiert.

Für die Städte und Gemeinden könnte der Märkische Kreis bei Bedarf eine beratende Rolle

übernehmen. Eine weitergehende, aktive Unterstützung durch eine koordinierende oder

moderierende Funktion vor Ort ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Für diese

Aufgabe müssten entsprechende Stunden bzw. Stellenanteile - ggf. zeitlich befristet -

zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Möglicherweise ließe sich diese Aufgabe auch mit

der Pflegeplanung kombinieren. Eine genaue Ermittlung der zusätzlichen Personalkosten

wäre vom konkreten Bedarf bei den Städten und Gemeinden abhängig.

Zielführend könnten hier Initiativen in örtlicher Verantwortung sein, die sich z.B. in Form

runder Tische in den einzelnen Kommunen zusammenfinden. Dabei sollte nicht nur die

Ärztegewinnung im Blickpunkt stehen sondern die gesamte gesundheitliche und pflegerische

Versorgung. Daran könnten sich alle mit diesem Thema befassten Einrichtungen befassen.

An dieser Stelle sei auf das Forschungs- und Entwicklungsprojekt StrateG!N verwiesen. Im

Rahmen dieser Arbeiten wurden die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die

medizinische und pflegerische Versorgung für die Städte und Gemeinden in Südwestfalen

untersucht. In einer Befragung der 59 südwestfälischen Städte und Gemeinden - mit Bericht

von Juni 2015 - wird verstärkt ein kommunales Engagement bei der Bewältigung von

Engpässen und Lücken gefordert. Landkreise, Städte und Gemeinden spielen demnach eine

immer wichtigere Rolle bei der Erarbeitung und Umsetzung von Strategien für eine

nachhaltige Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Dabei sollen

zahlreiche weitere Akteure vor Ort einbezogen werde, insbesondere ehrenamtliche und

kirchliche Akteure sowie stationäre Pflegeeinrichtungen. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

Flüchtlinge - Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

Folgende Fragen der SPD-Kreistagsfraktion wurden in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015 wie folgt von der Verwaltung beantwortet:

"Die Fragen der SPD-Kreistagsfraktion zum Tagesordnungspunkt „Flüchtlinge“ werden wie folgt beantwortet:

zu 1: Welche Auswirkungen hat die aktuelle Flüchtlingssituation auf die den Fachausschuss betreffenden Bereiche?

Betroffen sind ausschließlich Aufgaben des Märkischen Kreises als untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt).

zu 2: Welche Aufgaben hat in diesem Zusammenhang insbesondere das

Kreisgesundheitsamt?

Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen wurde vom Land NRW bereits im Oktober 2014 geregelt. Insbesondere die Erstuntersuchungen sind darin angesprochen. Dazu zählen:

- eine orientierende Anamnese und Kontrolle von Impfausweisen

- eine körperliche Inaugenscheinnahme einschließlich Untersuchung auf Krätze und Kopfläuse

- eine Untersuchung auf Tuberkulose; bei Personen über 15 Jahren mit einer

Röntgenuntersuchung

- Impfungen - je nach Lebensalter - von Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken

- ggf. serologische Untersuchungen

- ggf. Stuhluntersuchung en

Diese Aufgaben sollen durch niedergelassene Ärzte oder Krankenhäuser durchgeführt werden. Die Gesundheitsämter können beratend tätig werden. Der Märkische Kreis hat für die Ordnungsämter seiner Städte und Gemeinden dazu eine Handreichung erarbeitet. In der Praxis laufen die Untersuchungen, Impfungen und das Röntgen bisher überwiegend ohne größere Probleme. Eine entsprechende Vergütung wird durch das Land NRW sichergestellt.

Die Gesundheitsämter sind in Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen des Infektionsschutzes gefordert. Dazu zählt, die Ausbreitung von Erkrankungen wie z.B. Masern oder Windpocken zu verhindern. Letztlich zählen dazu auch Riegelungsimpfungen. So mussten im September 2014 ca. 600 Personen innerhalb von zwei Tagen in der zentralen Unterbringungseinrichtung Hemer gegen Masern geimpft werden, um eine Verbreitung dieser Krankheit zu verhindern.

Die erforderliche Organisation war dazu innerhalb weniger Stunden zu erschaffen. Dabei waren 21 Personen des Märkischen Kreises im Einsatz. Neben Ärztinnen waren dies auch Hygienekontrolleure und Assistenzkräfte.

Eine weitere Aufgabe ist die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen. Hier ist zu überprüfen, ob vorgegebene Standards eingehalten werden. Dies geschieht in der Regel anlassbezogen.

Daneben werden im Kinder – und Jugendärztlichen Dienst derzeit Schuleingangsuntersuchungen für Asylantenkinder (Seiteneinsteigeruntersuchungen) und vermehrt Pflegegutachten für Asylantenkinder erstellt. Es ist damit zu rechnen, dass die Fallzahlen weiter steigen.

Der Amtsärztliche Dienst erstellt – überwiegend im Nachgang medizinischer Behandlungen von Flüchtlingen – Gutachten für die Kostenträger.

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zu 3: Gibt es eine Abstimmung / Unterstützung mit den Städten und Gemeinden bei der gesundheitlichen Versorgung einschl. Erstversorgung?

Mit Schreiben vom 07.08.2015 hat das Gesundheitsministerium NRW (MGEPA) die Städte und Gemeinden berechtigt, sich direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern für die notwendige ärztliche Unterstützung in Verbindung zu setzen. Städte und Gemeinden können diese Aufgaben daher eigenständig wahrnehmen. Eine koordinierende Funktion des Märkischen Kreises als untere Gesundheitsbehörde ist an dieser Stelle nicht notwendig. Das Gesundheitsamt wird vielmehr beratend tätig. So wird z.B. ein Vortrag in einer Notunterkunft zur Kariesprophylaxe bei Kindern gehalten.

Es besteht somit eine eindeutige Aufgabenregelung. Eine weitergehende Aufgabenerledigung wäre zudem personell nicht leistbar."

 

 

Wie gesund ist unser Ort?

Wie gesund ist unser Ort / unser Kreis?

Ärztemangel? Pflegenotstand?

 

Dies sind Themen, mit denen sich die SPD-Kreistagsfraktion schon sein einigen Jahren intensiv befasst.

Dies spiegelt sich auch im Wahlprogramm für die Kommunalwahl im letzten Jahr wieder. Einer von vielen Punkten zum Gesundheitsbereich darin lautet:

„Die Attraktivität des Märkischen Kreises als Standort für den ärztlichen Nachwuchs wollen wir erhöhen. Dazu sind berufliche Perspektiven zu eröffnen;“

Ein erster Schritt dazu sind sicherlich die auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion eingeführten Stipendien für Medizinstudenten.

Ein weiterer Punkt im Wahlprogramm lautet:

„Die ärztliche Versorgung muss auch im ländlichen Raum sicher gestellt sein. Hierzu sind Konzepte zur Realisierung zu entwickeln, beispielsweise medizinische Versorgungszentren“

Auf Initiative der SPD-Kreistagsfraktion haben wir uns in den letzten Monaten wiederholt mit diesen Themen im zuständigen Fachausschuss des Märkischen Kreises befasst.

Doch die Herausforderungen, die sich im Bereich der medizinischen Versorgung stellen, kann der Kreis nicht alleine lösen.

Dies geht nur gemeinsam.

Daher fand am 17. September 2015 eine gemeinsame Veranstaltung der SPD-Kreistagsfraktion MK mit der SGK MK zu diesem Thema statt um gemeinsam mit den Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung über die Herausforderungen und Probleme in diesen Bereichen diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Fachkundige Unterstützung erhielten wir dafür von

  • Ansgar von der Osten, Geschäftsbereichsleiter Zulassung und Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe
  • Dipl. Kfm. Ingo Jakschies, Geschäftsführer Gesundheitscampus Sauerland

bei denen wir uns ganz herzlich bedanken.

 

Die Vorträge der beiden Herren sowie eine Checkliste für Ihren Ort können Sie nachstehend herunter laden.

Vortrag von Herrn Ansgar von der Osten, Geschäftsbereichsleiter Zulassung und Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe:

/dl/2015_09_17Maerkischer_Kreis_Werdohl_Vortrag.ppt

Vortrag von Herrn Dipl. Kfm. Ingo Jakschies, Geschäftsführer Gesundheitscampus Sauerland:

/dl/Wie_gesund_ist_unser_Ort_Jakschies.ppt

Checkliste "Wie gesund ist unser Ort?"

/dl/Checkliste_Veranstaltung_Gesundheit.pdf

Einladung: Wie gesund ist unser Ort? Ärztemangel? Pflegenotstand?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, im Märkischen Kreis und natürlich den kreisangehörigen Städten und Gemeinden steht vor großen Herausforderungen.

Dies betrifft sowohl den Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch den stationären Krankenhausbereich. Selbst in den größeren Städten des Kreisgebietes sorgt sich die Ärzteschaft um Nachwuchs. Dabei steht nicht nur die Hausarzt- sondern auch die Facharztversorgung im Blickpunkt. Hinzu kommen die Herausforderungen im Pflegebereich.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir nach Lösungen für die Zukunft suchen.

Daher laden wir Sie sehr herzlich ein zu einer gemeinsamen Veranstaltung von SPD-Kreistagsfraktion MK und SGK MK

Wie gesund ist unser Ort?

Ärztemangel? Pflegenotstand?

Wir suchen Lösungen für unsere Zukunft!

Donnerstag, 17. September 2015

18:00 Uhr, Restaurant Vier Jahreszeiten

Dammstr. 33, 58791 Werdohl

Fachkundige Unterstützung erhalten wir dabei von

  • Ansgar von der Osten, Geschäftsbereichsleiter Zulassung und Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe
  • Dipl. Kfm. Ingo Jakschies, Geschäftsführer Gesundheitscampus Sauerland

Wir freuen uns auf eine intensive Diskussion mit Ihnen.

 

 

Flüchtlinge - Kreisausschuss 1. Oktober 2015

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreisausschusses am 1. Oktober 2015

 

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Flüchtlinge“.

 

Mit den Fragen rund um das Thema Flüchtlinge sind in unterschiedlichem Umfang alle (Verwaltungs-) Ebenen in Deutschland beteiligt.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und auch der Änderung von Zuständigkeiten, beispielsweise bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen oder auch dezentralen Erstaufnahmestellen bitten wir die Verwaltung um eine konkrete Darstellung der Zuständigkeiten von Kreis, Städten und Gemeinden, Bezirksregierung, Land und Bund.

 

Ferner bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie läuft die Abstimmung der unterschiedlichen Ebenen, insbesondere des Kreises mit den Städten und Gemeinden?
  2. Gibt es eine Abstimmung der Verwaltungen mit den örtlichen Flüchtlingsarbeitskreisen?
  3. Welche Auswirkungen hat der jeweilige Status der Flüchtlinge / Asylsuchende auf die Zuständigkeiten und die Ansprüche der Betroffenen?
  4. Was hat das Gespräch der Landräte mit der Ministerpräsidentin und dem Innenminister am 21. August 2015 ergeben?

 

 

Flüchtlinge - Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

 

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Flüchtlinge“ und bitten um Beantwortung nachstehender Fragen in der Ausschusssitzung:

 

  1. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Flüchtlingssituation auf die den Fachausschuss betreffenden Bereiche?

  2. Welche Aufgaben hat in diesem Zusammenhang insbesondere das Kreisgesundheitsamt?

  3. Gibt es eine Abstimmung / Unterstützung mit den Städten und Gemeinden bei der gesundheitlichen Versorgung einschl. Erstuntersuchung?

Gesundheitsversorgung im Märkischen Kreis - Ausschuss für Gesundheit und Soziales 08.09.2015

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

 

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Gesundheitsversorgung im Märkischen Kreis“.

 

Die ärztliche Versorgung für den Märkischen Kreis wird sich in Zukunft zunehmend schwieriger gestalten. Dies betrifft sowohl den Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch den stationären Krankenhausbereich. Selbst in den größeren Städten des Kreisgebietes sorgt sich die Ärzteschaft um Nachwuchs. Dabei steht nicht nur die Hausarzt- sondern auch die Facharztversorgung im Blickpunkt. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat zu dieser Themenstellung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 26. Februar 2015 eine ausführliche Darstellung zur Bedarfsplanung abgegeben. Ergänzend zur klassischen Arztpraxis können auch lokale Gesundheitszentren bzw. Medizinische Versorgungszentren bei der Versorgung in der Fläche in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. (In gleicher Sitzung wurde das Modell „Gesundheitscampus Sauerland“ in Balve als Beispiel für ein Lokales Gesundheitszentrum vorgestellt.)

 

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen um deren Beantwortung wir in der Ausschusssitzung bitten:

 

  1. Wie können die Märkischen Kliniken bei der ambulanten Versorgung - insbesondere in den Städten mit Krankenhausstandort (Lüdenscheid, Iserlohn und Werdohl) - unterstützend tätig werden?

  2. In welchen Fachrichtungen könnte die Beteiligung der Märkischen Kliniken an einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sich wirtschaftlich darstellen?

  3. In welcher Form kann der Märkische Kreis seine Städte und Gemeinden bei der Ärztegewinnung unterstützen? Kann die Verwaltung hier eine koordinierende oder moderierende Funktion übernehmen? Welche Kosten würden dafür entstehen?

Pflegeberatung und -planung - Ausschuss für Gesundheit und Soziales 8. September 2015

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Pflegeberatung und Pflegeplanung“.

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29. April 2015 wurde über die Pflegeberatung und Pflegeplanung berichtet. Der Bericht ging insbesondere auf die zusätzlichen Anforderungen durch die gesetzlichen Änderungen im Jahr 2014 ein. Die Pflegeplanung bleibt demnach eine gesetzliche Aufgabe für den Märkischen Kreis. Zukünftig soll jedoch eine ortsnahe und quartierbezogene Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Durch die vom Gesetzgeber geforderte nachhaltige Unterstützung älterer Menschen, Pflegebedürftiger und deren Angehörige hat sich zudem die Zielgruppe erweitert. Dadurch sollen Strukturen in den einzelnen Städten und Gemeinden geschaffen werden, die einen möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung erlauben. Eine erfolgreiche Arbeit an dieser Stelle dient den Interessen der betroffenen Menschen und kann zu einer finanziellen Entlastung des Sozialhaushaltes führen.

 

Dazu ergeben sich aus unserer Sicht folgende Fragen, um deren Beantwortung wir in der Ausschusssitzung bitten:

 

  1. Wie werden sich die Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises an der Pflegeplanung beteiligen können?

  2. In welcher Form kann der Märkische Kreis seine Städte und Gemeinden bei deren Planungen unterstützen?

  3. Wie wird ein solcher Unterstützungsbedarf von den Städten und Gemeinden eingeschätzt?

  4. Welcher zusätzliche Aufwand bzw. welche zusätzlichen Kosten würden für den Märkischen Kreis entstehen?

Verhütungsmittelfond - Ausschuss für Gesundheit und Soziales 8. September 2015

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015.

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Verhütungsmittelfond“.

Anfang 2010 wurde der Antrag der Schwangerschaftsberatungsstellen auf Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds mit Verweis auf die Haushaltslage abgelehnt. Soweit uns bekannt ist, hat ein Geldinstitut 5.000,00 Euro für die Errichtung eines Verhütungsmittelfonds bereitgestellt. Dieser Betrag soll zwischenzeitlich aufgebraucht worden sein.

Daraus ergibt sich aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion folgende Frage um deren Beantwortung wir in der Ausschusssitzung bitten:

Liegt der Verwaltung ein erneuter Antrag der Schwangerschaftsberatungsstellen (oder von anderer Seite) auf Unterstützung bzw. erneuter Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds vor?

Ferner beantragen wir nachstehenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, wie die Mittelvergabe erfolgt ist, wieviel Personen Unterstützung beantragt haben und wie viele Personen tatsächlich durch den Verhütungsmittelfond unterstützt werden konnten.

Gemeinsames Positionspapier zu TTIP

Quelle: Lüdenscheider Nachrichten 20. Juni 2015

Flüchtlinge - Jugendhilfeausschuss 2. Juni 2015

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Tagesordnungspunkt "Flüchtlinge" behandelt.

Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion wird die Verwaltung ab sofort zu dem Thema einen regelmäßig Bericht geben.

Die von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Fragen wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

1. Auswirkungen auf die Bereiche des Jugendamtes

  •  „Flüchtlingskinder in der Kinderbetreuung“

Aktuelle Zahlen belegen, dass ca. 60 Flüchtlingskinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ihren

Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich haben. Diese Zahl steigt ggfls. noch weiter an.

Betreuungsanfragen gibt es bisher nur sehr vereinzelt. Bisher konnten in allen Fällen

Betreuungsangebote durch Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen gemacht

werden. Die Erreichbarkeit von Betreuungsplätzen ist allerdings für diese Familien oft

schwierig.

 

  • „Flüchtlingsfamilien im Sozialen Dienst“

Flüchtlingsfamilien haben einen Anspruch auf sämtliche Leistungen nach dem Kinder- und

Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Dies beinhaltet auch den Bereich der Hilfen zur Erziehung mit

seinen für diese Personengruppen besonderen Herausforderungen an Kenntnissen,

Fachlichkeit und interkultureller Kompetenz der Fachkräfte des Jugendamtes und der Träger

von Maßnahmen. Im Bereich der Intervention bei Gefährdungen gilt es mit besonderer

Sensibilität das Kindeswohl als Richtschnur auch für junge Flüchtlinge zu beachten.

 

2. Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit

  • „Gibt es spezielle Konzepte zur Integration und Förderung von Flüchtlingen in der Jugendarbeit?“

In den Jugendeinrichtungen werden keine besonderen Angebote für Flüchtlinge vorgehalten.

Offene Kinder- und Jugendarbeit ist es gewohnt mit Kindern und Jugendlichen

unterschiedlicher Herkunft, Sprachkenntnissen und aus verschiedenen Kulturen zu arbeiten.

Besondere Angebote sind deshalb nicht erforderlich. Um traumatisierten Kindern und

Jugendlichen entsprechende Hilfestellungen zu bieten, ist Offene Kinder- und Jugendarbeit

weder personell noch fachlich-inhaltlich ausgestattet.

Die Integration jugendlicher Flüchtlinge ist durch die alltagsintegrierte Förderung dieser

Zielgruppe am Erfolgreichsten. Flüchtlinge werden zu den Veranstaltungen eingeladen wie

andere Jugendliche auch. In der Regel werden die ehrenamtlich Helfer in der Flüchtlingsarbeit

mit entsprechenden Informationen versorgt. Sportliche Aktivitäten werden von jugendlichen

Flüchtlingen schon jetzt in Anspruch genommen. Darüber hinaus gehende Konzepte müssten

erarbeitet und umgesetzt werden.

Allerdings stehen weder ausreichend personelle wie finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

 

  • „Welche Möglichkeiten hat aufsuchende Jugendarbeit?“

Konzepte der aufsuchenden Jugendarbeit werden zurzeit in Herscheid, Kierspe und

Neuenrade umgesetzt. Die Kolleginnen und Kollegen suchen informelle Treffpunkte auf und

versuchen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Vertrauensverhältnis

aufzubauen. Diese Phasen sind langwierig und witterungsabhängig. Aufsuchende

Jugendarbeit ist ein niederschwelliges Angebot mit dem Ziel Kontakte herzustellen und

Hilfeangebote vorzustellen. Flüchtlinge werden in diesem Kontext ebenso behandelt wie

andere Jugendgruppen auch. Ein besonderes Angebot gibt es nicht.

 

  • „Gibt es Angebote in Nachrodt-Wiblingwerde?“

In Nachrodt-Wiblingwerde soll mit Unterstützung des Jugendamtes ein neues Konzept für

Offene Kinder- und Jugendarbeit entwickelt werden. Die verschiedenen Aufgabenfelder der

Kinder- und Jugendarbeit sollen dabei Berücksichtigung finden. Neben der Entwicklung einer

Angebotsstruktur für aufsuchende Jugendarbeit, soll auch eine engere Vernetzung zwischen

Jugendarbeit und Schule stattfinden. Im Jahr 2016 wird das Jugendamt des Märkischen

Kreises bei der Durchführung von Veranstaltungen Nachrodt-Wiblingwerde berücksichtigen.

Schwerpunkte können hier die Fortführung von Partizipationsprojekten und Veranstaltungen

mit Kooperationspartnern sein.

 

3. Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge im Märkischen Kreis durch die

Jugendämter

a./d. „Wo und wie können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im MK untergebracht werden? Ist eine Zusammenarbeit der Jugendämter im MK geplant?“

Die Anzahl der zu erwartenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge lässt sich nur

unzureichend planen. Derzeit gibt es gemeinsam mit den anderen Jugendämtern unter

Beteiligung des Landesjugendamtes Bemühungen, eine Klärung des zukünftigen Bedarfes an

Möglichkeiten und Ausgestaltung der Unterbringung herbeizuführen. Gespräche mit

Anbietern von stationären Jugendhilfemaßnahmen haben im Vorfeld stattgefunden und finden

nach Konkretisierung der Bedarfssituation ihren Fortgang. Bei der Frage der zukünftigen

Verortung und des zukünftigen Angebotes für die minderjährigen Flüchtlinge gilt es die

Aspekte der Integration und der Willkommenskultur in der Bevölkerung mit dem besonderen

Bedarf an Schutz, Unterstützung und Förderung der jungen Menschen in den Blick zu

nehmen.

 

b. „Wie und durch wen soll die Betreuung und Förderung (Sprache, Bildung, Medizin,

Traumata-Bewältigung etc.) und Integration dieser Kinder und Jugendlichen erfolgen?“

In Abhängigkeit der Unterbringungsform und des -ortes kann zunächst auf die örtlichen

Angebote zurückgegriffen werden. Ein ergänzender, individueller Bedarf ist gemeinsam mit

den Trägern der Maßnahmen zu bestimmen und durch entsprechende Angebote von

Fachstellen, aber auch durch die Einbeziehung von ehrenamtlichem Engagement zu decken.

 

c. „Wer trägt die zusätzlichen Kosten?“

Wenn die Jugendhilfe bereits innerhalb eines Monats nach Einreise des Flüchtlings gewährt

wird, besteht ein Anspruch des Jugendhilfeträgers gegenüber dem Land.

Sofern die Jugendhilfe erst nach Ablauf der Monatsfrist beginnt, wird ein Anspruch auf

Kostenerstattung nach § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gegenüber dem Land NRW bis

zur unanfechtbaren Ablehnung des Asylantrages bestehen. Für Jugendhilfen, die erst nach

Ablauf eines Monats nach Einreise des Flüchtlings beginnen, ergibt sich für Zeiträume nach

unanfechtbarer Ablehnung des Asylantrages kein Anspruch auf Kostenerstattung mehr.

Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher - Jugendhilfeausschuss lädt Fachberatungsstelle "gerne anders!" ein

Mit der Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher befasste sich der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion in seiner letzten Sitzung. Grundlage der Diskussion bildeten die von der SPD-Kreistagsfraktion bereits im Vorfeld eingebrachten Fragen zu dem Thema. Abschließend wurde, ebenfalls auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, vereinbart, Vertreter der NRW-Fachberatungsstelle "gerne anders!" in eine der nächsten beiden Ausschusssitzungen einzuladen.

Diese unterstützt Fachkräfte, Einrichtungen, freie Träger und Kommunen darin, junge Lesben, Schwule und Bisexuelle verstärkt als Zielgruppe der Jugendarbeit/Jugendhilfe in den Blick zu nehmen, bedarfsgerechte Angebote für sie zu gestalten, Zugangsbarrieren bei bestehenden Angeboten abzubauen und Maßnahmen zum Abbau gegen Heterosexismus und Homophobie zu ergreifen.

 

Die Sensibilisierungs- und Fortbildungsangebote der NRW- Fachberatungsstelle „gerne anders!“ richten sich an haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, in Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen, Jugendberatung und Jugendpolitik. Zielgruppe sind also MitarbeiterInnen der Jugendarbeit/Jugendhilfe, der Träger, der Verwaltung und der Politik.

 

 

 

 

Kreissportbund stellt seine Arbeit vor

Der Schul- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion vereinbart, dass der Kreissportbund gebeten werden soll, seine Arbeit in der nächsten Ausschusssitzung vorzustellen. Dabei soll auch über den Aspekt Flüchtlinge und Sport berichtet werden.

Flüchtlinge, Schul- und Sportausschuss, 27. Mai 2015

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses der Tagesordnungspunkt "Flüchtlinge" behandelt.

Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion wird die Verwaltung zu dem Thema einen jährlichen Bericht geben.

Die von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Fragen wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

1. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Flüchtlingssituation auf die den Fachausschuss betreffenden Bereiche?

Bisher sind die Auswirkungen, wie auch aus den nachfolgenden Antworten

ersichtlich, gering. Dies allerdings auch vor dem Hintergrund, da der überwiegende

Anteil der Schulpflicht der Kinder in den Zuständigkeitsbereich der Städte und

Gemeinden fällt.

 

2. Wie viele Flüchtlinge (sowohl anerkannte als noch im Anerkennungsverfahren befindliche) besuchen derzeit die kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs bzw. planen deren Besuch?

Zum derzeitigen Zeitpunkt besuchen 13 Flüchtlinge eine Förderschule für geistige

Entwicklung.

 

3. Welche Unterstützung erhalten sie dazu vom Kreis bzw. von anderer Seite bezogen auf Spracherwerb, Integration, Traumata-Bewältigung etc.?

Wie unter 1. bereits erwähnt, liegt die Zuständigkeit im Bildungsbereich eher

vorrangig bei den Städten und Gemeinden. Ergänzend bietet das Kommunale

Integrationszentrum des Märkischen Kreises jedoch Unterstützung für ehrenamtlich

Aktive in der Flüchtlingshilfe an. Dies geschieht in Form von

Informationsveranstaltungen zur Verbesserung des eigenen Einsatzes und der

Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort, hinsichtlich der rechtlichen Regelungen

im Asylverfahren und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie durch Anregung des

interkommunalen Austausches der Akteure untereinander. Darüber hinaus wird die

Erstellung von mehrsprachig abgefassten Stadtplänen angeboten, um neu

ankommenden Flüchtlingen eine erste Orientierungshilfe zu bieten. Außerdem werden

über das Kommunale Integrationszentrum finanzielle Mittel des Landes im Rahmen

der Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe an Initiativen vor Ort

weitergeleitet. Unter anderem werden mit diesen Geldern, die vom

Integrationsministerium NRW für das Jahr 2015 bereitgestellt wurden, Angebote für

Kinder, Jugendliche und Familien in Iserlohn, Menden, Neuenrade und Plettenberg

gefördert.

 

4. Wie werden die anderen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in dieser Angelegenheit mitgenommen und unterstützt?

Seitens der Schulen besteht derzeit keine Notwendigkeit in diesem Bereich

unterstützt zu werden.

 

5. Haben Lehrkräfte der kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs an den beiden Fachtagungen zur sprachlichen und schulischen Integration in den Jahren 2013 und 2014 sowie an den angebotenen Fortbildungen zur sprachlichen und schulischen Integration teilgenommen?

An den Fachtagungen und der Fortbildungsreihe beteiligten sich Lehrkräfte aus allen

Schulformen.

Die Fachtagung „Sprachbildung in der Schule“ am 04.12.2013 wurde von insgesamt

142 Teilnehmern besucht. Hierunter waren auch Lehrer von zwei Förderschulen in

Trägerschaft des Märkischen Kreises.

An der Fachtagung mit dem Titel „Schulische und sprachliche Integration von neu

zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Märkischen Kreis“ am 11. Dezember

2014 nahmen von insgesamt 60 Teilnehmern auch Vertreter von drei Berufskollegs

teil.

Ergänzend dazu haben sich einige Lehrer von Berufskollegs eigeninitiativ zu diesem

Themenbereich fortgebildet.

Das Kommunale Integrationszentrum hat im Jahr 2014 mit der Fortbildungsreihe

begonnen und wird diese in modifizierter Form in 2015 und auch in den kommenden

Jahren regelmäßig anbieten. Modifiziert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass

zukünftig auch Fortbildungen zu den Themen „Umgang mit traumatisierten Kindern

und Jugendlichen“ oder „Sprachbildung in allen Fächern“ angeboten werden sollen.

Es bedarf jedoch eines gewissen Vorlaufs, bis sich ein in dieser Form neu konzipiertes

Angebot etabliert hat.

 

6. Im Tätigkeitsbericht des Kommunalen Integrationszentrums heißt es unter Punkt 3.1 u.a., „für das laufende Jahr ist vorgesehen, intensiver in die Beratung von Schulen einzusteigen. Außerdem sollen die Schulen mit einem Informationspaket versorgt werden und Materialien für die Elterninformation entwickelt werden. Allerdings kann dieser Aufgabenbereich aufgrund der derzeitigen Stellenbesetzung zurzeit nur eingeschränkt wahrgenommen werden.“ Was bedeutet in diesem Zusammenhang „nur eingeschränkt“? Ist die Anzahl der Stellen für die Wahrnehmung dieses Aufgabenbereiches nicht ausreichend, oder liegt die Einschränkung tatsächlich an der Besetzung der Stelle?

Die Kommunalen Integrationszentren werden unabhängig von der Größe des Kreises

bzw. der kreisfreien Stadt pauschal mit 5,5 Stellen ausgestattet. Von diesen Stellen

werden 2,0 Stellen per Abordnung von Lehrkräften aus dem Schulbetrieb besetzt.

Aktuell sind zwei 0,5 Stellen besetzt, wovon eine mit dem Sprach- und

Elternbildungsprogramm „Rucksack“ und den Interkulturellen Elterncafés befasst ist.

Der Aufgabenzuschnitt der zweiten Lehrkraft umfasst die Unterstützung der Schulen

bei der Integration von neu aus dem Ausland zugewanderten Kindern und

Jugendlichen.

Diese Unterstützung erfolgt derzeit in Form von Fortbildungsangeboten, Inhouse-

Schulungen und Informationsveranstaltungen für die Lehrkräfte sowie durch den

Aufbau und die Begleitung eines kreisweiten Netzwerkes von Schulen, die sich

inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen und sich fachlich über ihre Praxis

austauschen möchten. Neben Einzelberatungen für Lehrkräfte und Schulleitungen

wird aktuell eine Handreichung erstellt, welche die wichtigsten Arbeitshilfen enthält.

Die Beratung der Schulen könnte bei entsprechender Stellenbesetzung noch weiter

ausgebaut werden. Das gleiche gilt für die Beratung und Information von Eltern zum

Schulsystem und zu Fördermöglichkeiten für ihre Kinder.

Diese Bereiche können jedoch erst dann weitergehend bearbeitet werden, wenn das

entsprechende Personal vorhanden ist. Zuständig für die Ausschreibungsverfahren ist

die Bezirksregierung Arnsberg. Trotz der bisher regelmäßig erfolgten

Stellenausschreibungen gelang es bislang noch nicht, eine Vollbesetzung zu

realisieren. Allerdings ist zum 01.08.2015 eine Lehrkraft für das Kommunale

Integrationszentrum mit ganzer Stelle abgeordnet. In naher Zukunft besteht somit die

Aussicht auf eine vollständige Stellenbesetzung.

 

7. Mit Hilfe von Sport kann die Integration von Flüchtlingen und Migranten erleichtert und gefördert werden. Wir begrüßen daher, dass im Frühjahr 2014 eine Fachtagung zum Thema „Integration im Sportverein“ vom Kommunalen Integrationszentrum in Kooperation mit dem Kreissportbund durchgeführt wurde. Im Tätigkeitsbericht des Kommunalen Integrationszentrums heißt es unter Punkt 3.3, „das kommunale Integrationszentrum will gemeinsam mit dem Kreissportbund Maßnahmen erproben, die geeignet sind, um mehr Migrantinnen und Migranten an den Vereinssport heranzuführen.“ Um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei?

Über die Sprach- und Elternbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack Kita“ und

„Rucksack Schule“ besteht ein verbesserter Zugang zu Zuwandererfamilien,

insbesondere zu den Müttern. In Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund sollen die

Mütter in den genannten Programmen über Möglichkeiten des Vereinssports

informiert werden und der Zugang dorthin durch persönliche Kontakte erleichtert

werden. Ziel ist es darüber hinaus, Mütter aus dem genannten Personenkreis für die

Qualifizierung zum Übungsleiter zu gewinnen.

 

8. Gibt es Förderprogramme mit deren Hilfe die Integration von Flüchtlingen und die Bewältigung eventueller Traumata durch Sport (allgemein und Vereinssport) im Märkischen Kreis ermöglicht bzw. verbessert werden kann?

Es gibt eine Sondermaßnahme „Sport für Flüchtlinge NRW“ seitens des

Landesportbundes.

Es handelt sich hierbei um eine einmalige finanzielle Förderung in Höhe von 500,00 €

für Sportvereine, die Angebote für Flüchtlinge anbieten. Von dieser Förderung haben

auch 5 Vereine im Märkischen Kreis profitiert.

Ob darüber hinaus noch weitere Förderungen erfolgen, ist der Verwaltung nicht

bekannt.

Märkische Kulturkonferenz e.V.

Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 26. Mai 2015 beschlossen, den Vorsitzenden und die Geschäftsführerin der Märkischen Kulturkonferenz e.V. in die nächste Ausschusssitzung einzuladen. Sie werden gebeten dort über ihre Arbeit zu berichten.

(Quelle: http://www.kulturregion-swf.de/de) "Die Märkische Kulturkonferenz e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Vergabe von drei Stipendien (Bildende Kunst, Literatur und Musik) junge Künstler zu fördern und das kulturelle Leben im Märkischen Kreis zu bereichern. Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr."

Die SPD-Kreistagsfraktion erhofft sich von dem Austausch u.a. Informationen darüber, warum es kein Absolventennetzwerk der Stipendiaten gibt.

Antrag / Anfrage "Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Märkischen Kreis", Jugendhilfeausschuss, 2. Juni 2015

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2015 hat die SPD-Kreistagsfraktion MK angefragt, ob es möglich sei, eine/n Mitarbeiter/in der Fachberatungsstelle „gerne anders!“ in die heutige Sitzung des Jugendhilfeausschusses einzuladen. Zielsetzung dieser Anfrage war, den Mitgliedern des Ausschusses mit Hilfe eines/r Fachreferenten/in die besondere Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Märkischen Kreis näher bringen zu lassen.

 

Die schriftliche Antwort der Verwaltung vom 16.04.2015 bezieht sich bedauerlicherweise auf eine andere Fachstelle mit anderen Zielgruppen, nämlich auf die „Fachstelle für LSBT* Jugendarbeit in NRW“ (Landesgeschäftsstelle des Schwulen Netzwerks NRW). Diese unterstützt und stärk vorhandene Initiativen & Gruppen von jungen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Menschen, wenn diese vorhanden sind. Dort wo es keine Angebote gibt unterstützt die Fachstelle bei der Initiierung.

 

Die von der SPD-Kreistagsfraktion in der letzten Ausschusssitzung ausdrücklich und mehrfach genannte NRW-Fachberatungsstelle „gerne anders!“ unterstützt Fachkräfte, Einrichtungen, freie Träger und Kommunen darin, junge Lesben, Schwule und Bisexuelle verstärkt als Zielgruppe der Jugendarbeit/Jugendhilfe in den Blick zu nehmen, bedarfsgerechte Angebote für sie zu gestalten, Zugangsbarrieren bei bestehenden Angeboten abzubauen und Maßnahmen zum Abbau gegen Heterosexismus und Homophobie zu ergreifen.

 

Die Sensibilisierungs- und Fortbildungsangebote der NRW- Fachberatungsstelle „gerne anders!“ richten sich an haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, in Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen, Jugendberatung und Jugendpolitik. Zielgruppe sind also MitarbeiterInnen der Jugendarbeit/Jugendhilfe, der Träger, der Verwaltung und der Politik.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Aufnahme des Tagesordnungs-punktes „Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Märkischen Kreis“ für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. Juni 2015 und bittet um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung:

 

  1. Welche speziellen (Unterstützungs-)Angebote gibt es im Märkischen Kreis für nicht-heterosexuelle Jugendliche und deren Familien?

  2. Liegen in den Jugendeinrichtungen im Kreis Informationsmaterialien zu gleich-geschlechtlichen Lebensformen und besonderen Angeboten für nicht-heterosexuelle Jugendliche aus? Können die MitarbeiterInnen betroffenen Jugendlichen weiterhelfen, etwa mit Kontaktdaten von Beratungsstellen, Internetadressen, etc.?

  3. Gibt es im Fachbereich Jugend und Bildung oder bei freien Trägern AnsprechpartnerInnen, die sich speziell mit sexuellen Vorurteilen, Homophobie und Heterosexismus sowie den besonderen Lebenssituationen von nicht-heterosexuellen Jugendlichen beschäftigt haben? Gab oder gibt es entsprechende Fortbildungsveranstaltungen?

  4. Gibt es einen Austausch / eine Zusammenarbeit der Jugendämter im Märkischen Kreis in diesem Bereich?

 

Mit Blick auf die eingangs genannten Zuständigkeiten der NRW-Fachberatungsstelle „gerne anders!“ bitten wir, für diese Sitzung eine/n Referenten/in der NRW-Fachberatungsstelle „gerne anders!“ einzuladen. Sollte das nicht möglich sein, beantragen wir dies für die Sitzung des Jugendhilfe-ausschusses am 15.09.2015.

 

 

Begründung:

 

Bereits im Jahr 2003 beschloss die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: „Sexuelle Orientierung ist ein relevantes Thema der Jugendhilfe“.

 

Gemäß § 1 (3) SGB VIII ist die Jugendhilfe verpflichtet, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

 

§ 4 des dritten Ausführungsgesetzes KJHG NRW sagt dazu: „Bei der Ausgestaltung von Angeboten …sollen (Träger der öffentlichen & freien Jugendhilfe) unterschiedliche Lebensentwürfe, sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten als gleichberechtigt anerkennen.“

 

Die Jugendhilfe ist damit auch aufgefordert, das Thema sexuelle Orientierung von jungen Menschen und ihren Eltern als einen wichtigen Aspekt in ihren Angeboten und Maßnahmen aufzugreifen.

 

Im Märkischen Kreis gibt es laut Bevölkerungsstatistik (Zensus 2011) rund 62.450 Jugendlichen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren. Ausgehend davon, dass 5-10% der Menschen schwul/lesbisch sind, leben im Märkischen Kreis zwischen 3.123 (5%) und 6.245 (10%) junge Lesben und Schwule. Häufig sind junge nicht-heterosexuelle Menschen in der Jugendarbeit nicht sichtbar, weil sie Orte, an denen sie Beschimpfungen befürchten ("schwul" wird unter Jugendlichen als Schimpfwort oder Synonym für etwas Falsches, Defektes benutzt) meiden.

 

Nicht-heterosexuelle Jugendliche leiden vielfach unter Vorurteilen und Ablehnung. Sie müssen sich stärker als heterosexuelle Jugendliche mit dem Widerspruch zwischen den eigenen Gefühlen und den gesellschaftlichen Normen auseinandersetzen. Isolation, Ausgrenzung, Ablehnung, Einsamkeit, Essstörungen, erhöhte Suizidgefahr, Störungen im Sozialverhalten und ein vermindertes Selbstwertgefühl sind mögliche Folgen für nicht-heterosexuelle Jugendliche - besonders in ländlichen Regionen. Gerade dort ist deshalb professionelle Unterstützung gefragt, wenn Jugendliche aus der Anonymität heraustreten wollen.

 

Das Land NRW hat dies erkannt und fördert daher u.a. das Modellprojekt „together niederrhein“. Im Rahmen dieses Modellprojektes wurden beispielsweise im Kreis Kleve Beratungs- und Freizeitangebote für die Zielgruppe initiiert und organisiert.

Antrag / Anfrage "Flüchtlinge", Jugendhilfeausschuss, 2. Juni 2015

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Flüchtlinge“ und bitten um Beantwortung nachstehender Fragen in der Ausschusssitzung:

 

  1. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Flüchtlingssituation auf die den Fachausschuss betreffenden Bereiche?
  2. Gibt es spezielle Konzepte zur Integration und Förderung von Flüchtlingen und Migranten im Bereich der Jugendzentren / der aufsuchenden Jugendarbeit? Wenn ja, welche? Wenn nein, bis wann können solche Konzepte erarbeitet werden? Wird dabei berücksichtigt, dass die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde die Schließung des dortigen Jugendzentrums zum 31.12.2015 beschlossen und den Kreis aufgefordert hat, im Jahr 2016 dort Einzelveranstaltungen anzubieten?
  3. Die Bundesregierung hat vor kurzem erklärt, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig bundesweit verteilen zu wollen. Für Ihre Unterbringung etc. sind die entsprechenden Jugendämter zuständig.
    1. Wo und wie können die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Märkischen Kreis bedarfsgerecht untergebracht werden?
    2. Wie und durch wen soll die Betreuung und Förderung (Sprache, Bildung, Medizin, Traumata-Bewältigung etc.) und Integration dieser Kinder und Jugendlichen erfolgen?
    3. Wer trägt die zusätzlichen Kosten?
    4. Ist eine Zusammenarbeit der Jugendämter im Märkischen Kreis in dieser Angelegenheit geplant?
Antrag / Anfrage "Flüchtlinge" Schul- und Sportausschuss, 27. Mai 2015

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Flüchtlinge“ und bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen in der Ausschusssitzung:

 

  1. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Flüchtlingssituation auf die den Fachausschuss betreffenden Bereiche?
  2. Wie viele Flüchtlinge (sowohl anerkannte als noch im Anerkennungsverfahren befindliche) besuchen derzeit die kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs bzw. planen deren Besuch?
  3. Welche Unterstützung erhalten sie dazu vom Kreis bzw. von anderer Seite bezogen auf Spracherwerb, Integration, Traumata-Bewältigung etc.?
  4. Wie werden die anderen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in dieser Angelegenheit mitgenommen und unterstützt?
  5. Haben Lehrkräfte der kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs an den beiden Fachtagungen zur sprachlichen und schulischen Integration in den Jahren 2013 und 2014 sowie an den angebotenen Fortbildungen zur sprachlichen und schulischen Integration teilgenommen?
  6. Im Tätigkeitsbericht des Kommunalen Integrationszentrums heißt es unter Punkt 3.1      u.a., „für das laufende Jahr ist vorgesehen, intensiver in die Beratung von Schulen        einzusteigen. Außerdem sollen die Schulen mit einem Informationspaket versorgt          werden und Materialien für die Elterninformation entwickelt werden. Allerdings kann          dieser Aufgabenbereich aufgrund der derzeitigen Stellenbesetzung zurzeit nur     eingeschränkt wahrgenommen werden.“ Was bedeutet in diesem Zusammenhang „nur   eingeschränkt“? Ist die Anzahl der Stellen für die Wahrnehmung dieses             Aufgabenbereiches nicht ausreichend, oder liegt die Einschränkung tatsächlich an der Besetzung der Stelle?

  7. Mit Hilfe von Sport kann die Integration von Flüchtlingen und Migranten erleichtert      und gefördert werden. Wir begrüßen daher, dass im Frühjahr 2014 eine Fachtagung       zum Thema „Integration im Sportverein“ vom Kommunalen Integrationszentrum in    Kooperation mit dem Kreissportbund durchgeführt wurde. Im Tätigkeitsbericht des Kommunalen Integrationszentrums heißt es unter Punkt 3.3, „das kommunale             Integrationszentrum will gemeinsam mit dem Kreissportbund Maßnahmen erproben,      die geeignet sind, um mehr Migrantinnen und Migranten an den Vereinssport      heranzuführen.“ Um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei?

  8. Gibt es Förderprogramme mit deren Hilfe die Integration von Flüchtlingen und die        Bewältigung eventueller Traumata durch Sport (allgemein und Vereinssport) im            Märkischen Kreis ermöglicht bzw. verbessert werden kann?

 

Feuerschutzzentrum

Quelle: Lüdenscheider Nachrichten 27. März 2015

Feuerschutz- und Rettungsdienstzentrum

Sitzung des Kreistages am Donnerstag, den 26. März 2015

Rede von Angelika Machelett, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion MK zur Konzeption eines Feuerschutz- und Rettungsdienstzentrum

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

 

Herr Landrat, meine Damen und Herren, geschätzte Feuerwehr,

die SPD-Fraktion wird heute dem Beschlussvorschlag zum Bau eines Feuerwehrausbildungszentrums zustimmen. Wir tun dies, weil wir von der Arbeit der Feuerwehren überzeugt sind.

Weil sie für uns alle Dinge tun, die wir allein nicht schaffen könnten.

Weil sie Leben retten und Katastrophen bewältigen.

Weil sie ihr Leben einsetzen, um unseres zu bewahren.

Weil wir der Auffassung sind, dass unsere Feuerwehrleute die bestmögliche Ausbildung erhalten sollten. Um sich selbst zu schützen, damit sie uns helfen können.

Ich habe das Gefühl, dass einige von uns hier im Saal das Thema sehr abstrakt betrachten. Sind Investitionen in die Feuerwehr wirklich etwas, was man auf Sparflamme kochen sollte oder sich gar ganz schenken könnte? Ich rate jedem sich zu überlegen, wie schnell wir alle bei einem Unfall oder Brand die Hilfe von Experten brauchen, damit wir und unser Hab und Gut gerettet werden können. Oder glaubt hier tatsächlich jemand, dass ihm nichts passieren könnte.

Beim Rettungsdienstbedarfsplan wird engagiert diskutiert, dass die Zeiten innerhalb derer der Rettungswagen vor Ort sein muss, stimmen. Der beste Rettungswagen nützt nur nichts, wenn das Unfallopfer eingeklemmt ist und keine Feuerwehr ihn rausholt.

Unserer Meinung nach sind wir verpflichtet, unseren Feuer- und Rettungsdienst angemessen zu unterstützen. Dazu gehören auch vernünftige und ausreichend große Ausbildungsstätten. Dazu gehört unserer Meinung nach mittlerweile aber auch ein zukunftsfähiges Modell. Ein Modell, dass die Flickschusterei der Vergangenheit für die kommenden Jahrzehnte ad acta legt – bei der immer mal wieder viel Geld in irgendwelche Nachbesserungen gesteckt wurde, die dann auch nur wenige Jahre ausreichten.

Und genau dieses ist die vorliegende Planung nicht. Sie ist kein Zukunftsmodell. Wir hätten uns gewünscht, jetzt eine Anlage zu bauen, in der sowohl die Ausbildungsstätten inclusive Brandhaus, das Servicezentrum mit Atemschutzwerkstatt und die Kreisleitstelle untergebracht werden können.

Im Werkstattbereich stellte Iserlohn sich quer, statt zukunftsgewandt zu denken. Mittlerweile gibt es da gravierende Probleme, so dass wir hoffen, dass sich die Iserlohner noch während der konkreten Planungsphase eines Besseren besinnen. Die kolportierten 20.000 Euro Mehrkosten für den Hin- und Hertransport der Atemmasken darf nach unseren Informationen getrost vergessen werden. Kuriere, die ohnehin täglich zwischen Iserlohn und Lüdenscheid fahren, lösen dieses Problem ohne großen Aufwand.

Der Beschlussvorschlag, der uns heute vorliegt, ist mit den Feuerwehren abgestimmt. Die Politik hat dabei so gut wie keine Rolle gespielt. Von uns wird erwartet, dass wir einem 12-Mio-Projekt zustimmen, in dem keinerlei politische Wertung eingearbeitet ist. In closed shop-Veranstaltungen wurden vom Landrat und vom Gutachter die vor uns liegenden Eckpunkte verhandelt. Alle, die dabei waren, wussten – oder hatten zumindest das Gefühl: Wenn wir mit der Politik reden bekommen wir gar nichts. Schade, dass Sie sich so unter Druck setzen ließen. Vielleicht hätten Sie sogar mehr bekommen, wenn Sie mit der Politik mal offen gesprochen hätten.

Apropos sprechen: Herr Landrat, der Kreisbrandmeister ist der vom Kreistag ernannte Vertreter der Feuerwehren und daher Ihr und unser Ansprechpartner, auch, wenn Ihnen seine Meinung nicht gefällt. Die Art und Weise in der Sie in dieser Sache Maulkörbe verteilt und Sprachregelungen verordnet haben, ist für uns nicht nachvollziehbar. Bei einer anderen Sache als den Feuerwehrbelangen hätten wir das so nicht hingenommen. Der Gipfel war die letzte Pressemitteilung, in der sie die Feuerwehr dahingehend instrumentalisierten, dass sie der Politik für eine Unterstützung dankte, die sie noch gar nicht bekommen hatte. Abgestimmt wird erst heute. Druck auf die Feuerwehr, Druck auf ihre Mitarbeiter, Druck auf die Politik. Glauben Sie tatsächlich, dass das funktioniert? Bei uns Sozialdemokraten ganz sicher nicht.

Doch hier steht die Sache im Vordergrund. Bekommen wir nicht mehr genügend freiwillige Feuerwehrleute, müssen Hauptamtliche eingestellt werden. Ein Beispiel: Wenn wir Halver und Altena miteinander vergleichen, so zahlt Altena für seine Berufsfeuerwehr rund 1,8 Mio. Euro im Jahr. In Halver sind dies für eine freiwillige Feuerwehr ca. 450.000 Euro. Also: Wenn wir uns die Ausbildung von freiwilligen Feuerwehren was kosten lassen, sind dies so was wie rentierliche Schulden.

 

Fazit: Die SPD-Kreistagsfraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu und beantragt die Einrichtung eines Arbeitskreises, angelehnt an den Bau- und Straßenausschuss, der – ähnlich wie bei der Burgsanierung – das Vorhaben politisch begleitet.

Zudem beantragt die SPD eine Umbesetzung im Bau- und Straßenausschuss. Hier bitten wir um Zustimmung für einen Wechsel von KTA Wolfgang Rothstein zu s.B. Ralf Engels als stellvertretendem Mitglied.

 

 

 

 

Lutz Vormann neuer Vorsitzender des Polizeibeirates

Der Kreispolizeibeirat wählte in seiner konstituierenden Sitzung am 10. März 2015 den Kreistagesabgeordneten und SGK-Vorsitzenden Lutz Vormann aus Altena zum Vorsitzenden.

Inhaltlich ging es in der ersten Sitzung seit der Kommunalwahl im letzten Jahr u.a. um den aktuellen Stand der Umbau-und Renovierungsmaßnahmen in einigen Polizeidienststellen, die Verkehrsunfallzahlen des letzten Jahres sowie den Digitalfunk.

Ärzteversorgung im Kreisgebiet sicherstellen

Auch im neuen Jahr kümmert sich die SPD-Kreistagsfraktion um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Kreisgebiet. Nachdem mit den Stipendien für Medizinstudierende die erste Maßnahme für eine flächendeckende Arztversorgung bereits in Angriff genommen wurde, sollen in den nächsten Monaten weitere Ideen diskutiert werden. "Wir werden den Arztbedarf in der Fläche nur abdecken können, wenn wir über einen breit aufgestellten Maßnahmenkatalog verfügen”, so SPD-Fraktionsvorsitzende Angelika Machelett. Es reiche nicht, ausschließlich Anreize für niedergelassene Mediziner zu schaffen. Ulrich Duffe, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales: "Erhebungen zum Ärztenachwuchs zeigen erhebliche Veränderungen. Jungmediziner streben oftmals nicht mehr an, sich selbst niederzulassen. Dies hat vor allem mit familienunfreundlichen Arbeitszeiten und enormen Haftungsrisiken zu tun." Diese Bedenken könne man auch schlecht mit Investitionsversprechen, zum Beispiel durch die Kassenärztliche Vereinigung, entkräften.

Die SPD-Kreistagsfraktion regt deswegen unter anderem die Errichtung von Medizinischen Versorgungszentren und darüber hinaus lokalen Gesundheitszenten an. In Balve hat sich der Gesundheitscampus Sauerland etabliert, zu dem u.a. auch das Medizinische Versorgungszentrum St. Damian gehört. „Unserer Ansicht nach ein Modell der Zukunft“ so Fraktionschefin Machelett.

Mit Hilfe von Medizinischen Versorgungszentren könne der medizinische Bedarf, beispielsweise auch im bereits heute unterversorgten Bereich Altena / Nachrodt gedeckt werden. Medizinische Versorgungszentren könnten privat organisiert werden. Grundsätzlich seien Ärztehäuser auch in kommunaler Trägerschaft möglich. Erst kürzlich wurde bundesweit über eine kommunale Arztpraxis in Büsum berichtet. Das Versorgungsstärkungsgesetz, das die Einrichtung kommunaler Arztpraxen erleichtern soll, passierte im Dezember das Bundeskabinett.

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales werde man die Ärzteversorgung in einem ohnehin geplanten Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sprache bringen. Ausschussvorsitzender Ulrich Duffe: "Unser Ziel bleibt es, Versorgung und Lebensqualität im ganzen Kreis sicherzustellen und Maßnahmen für eine positivere Bevölkerungsentwicklung in Angriff zu nehmen. Dazu gehört die beste medizinische Versorgung. Da darf es keine Tabus geben."

Antrag Kreisumlage /Landschaftsverbandsumlage beschlossen

Der gemeinsame Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU, die Senkung der Landschaftsumlage (im Vergleich zur Planung) an die Städte und Gemeinden weiter zu geben, wurde von den Mitgliedern des Kreistages am 18. Dezember 2014 einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen. Die Städte und Gemeinden werden dadurch um ca. 2,2, Millionen Euro entlastet.

Stipendien für Medizinstudenten ab Wintersemester 2015/16

MIt großer Mehrheit haben die Mitglieder des Kreistages am 18. Dezember 2014 die Vergabe von bis zu vier Stipendien für Medizinstudenten beschlossen. Die Förderhöhe beträgt je 500 Euro für die Dauer von maximal vier Jahren und beginnt mit dem Wintersemester 2015/2016. Der Antrag der FDP, eine endgültige Entscheidung erst im März nächsten Jahres zu treffen wurde, ebenfalls mit großer Mehrheit, abgelehnt.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung geht auf einen Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU im Herbst diesen Jahres zurück. Beide Fraktionen betrachten die Stipendien als einen Baustein von vielen, um die Gesundheitsversorgung im Märkischen Kreis auch zukünftig sicher zu stellen. Se sind eine Maßnahme, um Ärzte für eine Arbeit im Märkischen Kreis zu gewinnen. Für die Studenten ist der Erhalt des Stipendiums mit der Verpflichtung verbunden, nach Abschluss des Studiums für eine bestimmte Dauer als Arzt im Kreisgebiet tätig zu sein.

 

Haushaltsrede 2014

Haushaltsrede Wolfgang Rothstein,

1. stellv. Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion MK

Sitzung des Kreistages am 18.12.2014

 

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

Meine Damen und Herren,

 

Die diesjährige Haushaltsplanberatung steht unter einem besonderen Vorzeichen.

Es handelt sich um die erste Beratung des Kreishaushaltes seit der Kommunalwahl am 25. Mai diesen Jahres.

Und wenn ich mich hier so umschaue, sehe ich viele neue Gesichter. Auch in meiner eigenen Fraktion. Abgesehen davon, dass wir als SPD-Fraktion nun 2 Köpfe mehr zählen, freut es mich besonders, dass wir durch die Verjüngung der Fraktion, des Kreistages und dem höheren Frauenanteil nun eher dem gesellschaftlichen Gesamtbild entsprechen, als dies vorher der Fall war.

 

Etwas hat sich jedoch leider nicht geändert. Und das ist der Anteil der Sozialkosten am Gesamtetat des Kreises.

Bei einem Haushaltsvolumen von ca. 470 Millionen Euro betragen die Sozialkosten mit rund 205 Millionen deutlich mehr als 40 Prozent.

Tendenz steigend!

Allein für die Pflege wenden wir 40 Millionen Euro und für Hartz IV bei den Kosten der Unterkunft 74 Millionen Euro auf. Dazu kommen die Mittel für vielfältige Maßnahmen bei Menschen mit Behinderungen, die der Märkische Kreis im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Verfügung stellt.

Aufgaben und Standards werden in den meisten Fällen von Bund und Land vorgegeben. Die Einflussmöglichkeiten vor Ort tendieren gegen Null!

Es ist sozialpolitisch und im Sinne der betroffenen Menschen gut, dass wir uns diesen Standard leisten. Es ist schlecht, dass wir auf der kommunalen Ebene bei der Finanzierung allein gelassen werden. Die ersten Signale über die desolate Finanzlage scheinen nun beim Bund in Berlin angekommen zu sein. Die „Entlastungsmilliarde“ ist zumindest für die nächsten drei Jahre angekündigt. Eine weitere Entlastung der Kommunen von 5 Milliarden Euro ist ebenfalls anvisiert. Bleibt zu hoffen, dass sie tatsächlich kommen. Wie sich diese Absichten dauerhaft auf den Haushalt des Märkischen Kreises auswirken werden, ist offen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die im Raume stehenden Beträge mit den jährlichen Steigerungen bei den Sozialkosten Schritt halten können.

Zur Erinnerung: Die Eingliederungshilfe ist eine gesamtgesellschaftliche und keine kommunale Aufgabe. Hinsichtlich der Finanzierung sind daher, unserer Meinung nach, die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen gefordert.

 

Im Gegensatz zu der Entwicklung der Sozialkosten hat der Kreis eine minikleine Einflussmöglichkeit bei der Pflegeberatung. Die häusliche Pflege hat für die SPD-Kreistagsfraktion nach wie vor Vorrang vor der Heimunterbringung. Das ist für die Betroffenen sehr wichtig und im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung dringend geboten.

Die Fragen die sich uns in diesem Zusammenhang stellen sind:

  • Wie wirkt sich die Pflegeberatung aus?

  • Wie kann man sie ggf. intensivieren?

  • Wie kann eine engere Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Akteuren im Pflegemarkt gelingen?

Die Beantwortung dieser Fragen ist sicherlich eine Aufgabe, der sich der entsprechende Fachausschuss - Gesundheit und Soziales – im nächsten Jahr, bzw. in den nächsten Jahren stellen muss.

 

Mit Blick auf die Kreisumlage haben wir natürlich auch in diesem Jahr beantragt, gemeinsam mit der CDU, die Senkung der Landschaftsverbandsumlage (im Vergleich zur Planung) an unsere Städte und Gemeinden weiter zu geben. Diese werden dadurch um ca. 2,2 Millionen Euro entlastet. Trotzdem ist die Belastung der gesamten kommunalen Familie enorm.

Fast 100 Millionen Euro zahlt der Kreis pro Jahr an den Landschaftsverband – mit jährlich steigender Tendenz. Und auch dessen Ausgleichsrücklage ist von einst 325 Millionen Euro fast ganz aufgezehrt worden. Was dies für die Zukunft bedeutet, können wir uns wohl alle vorstellen.

Wir erwarten daher die Einhaltung des Konnexitätsprinzipes von Land und Bund. Das heißt, der der etwas bestellt zahlt auch dafür. Und zwar in angemessener Höhe! Und ohne gegenseitige Zuständigkeitsabwälzungen, wie jetzt bei den Kosten der Jugendhilfe geschehen. Ansonsten sind die Folgen für den Kreis, seine Städte und Gemeinden aber vor allem für seine Bürgerinnen und Bürger verheerend.

 

Eine Stellschraube, mit der wir als Kreis, Städte und Gemeinden Einfluss haben, ist die Verbesserung der Interkommunalen Zusammenarbeit. Beispielsweise im Bereich der Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, dem Baubereich etc.. Ein weiteres Beispiel liefern uns die Städte Plettenberg und Werdohl. Sie teilen sich bereits den technischen Prüfer am Rechnungsprüfungsamt.

 

Eine andere Art der Zusammenarbeit werden wir ab nächstem Jahr im Bereich der Förderschulen haben. Auf Antrag von SPD und CDU hat der Schul- und Sportausschuss im September die Verwaltung u.a. damit beauftragt, Gespräche mit den betroffenen Schulträgern zu führen, um die Möglichkeiten für eine flächendeckende, dauerhafte Förderschullandschaft in Trägerschaft des Märkischen Kreises zu eruieren. Durch die Erhaltung des ortsnahen Angebotes an Förderschulen sollen die Eltern weiterhin wählen können, ob sie sich für eine sonderpädagogische Förderung ihrer Kinder an einer Förderschule entscheiden oder ob ihr Kind an einer Regelschule unterrichtet werden soll. Den dafür erforderlichen Beschluss haben wir heute gefasst.

 

Apropos gemeinsam mit der CDU – Kooperationsvereinbarung. In den letzten fünf Jahren ja ein stetig wiederkehrendes Thema. Nachdem wir sie vor fünf Jahren direkt zu Anfang der Legislaturperiode den Medien bekannt geben und veröffentlich haben, kann sie nun in dieser Legislaturperiode jedermann und jederfrau jederzeit auf unserer Internetseite nachlesen. Zu finden unter www.spdfraktion-mk.de.

 

Zurück zum Haushalt. Stichwort Beratungsstellen, Selbsthilfe/- Ehrenamtsgruppen etc.

Wir sind froh, dass der uns vorliegende Haushaltsplanentwurf die Unterstützung der Einrichtungen und Beratungsstellen, beispielsweise Naturschutzzentrum Schwangerschaftskonfliktberatung, Suchtberatung, Drogenberatung, Selbsthilfegruppen/- Ehrenamtsgruppen etc. im bisherigen Umfang vorsieht. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den vielen Ehrenamtlern im Märkischen Kreis für ihre geleistete Arbeit bedanken. Ohne sie würden viele Angebote hier im Märkischen Kreis wegfallen. Dies gilt auch für die Ehrenamtler der Bürgerbusvereine, die einen wichtigen Beitrag zur Mobilität der Menschen hier im Märkischen Kreis leisten.

 

Apropos Mobilität. Ein wichtiger Standortfaktor.

Und im Hinblick auf den Öffentlichen Personennahverkehr ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Die SPD setzt sich schon länger für ein attraktiveres Verkehrsangebot für die Menschen aus dem Märkischen Kreis ein.

Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im nächsten Jahr hat der Kreis eine Steuerungsmöglichkeit auf das ÖPNV-Angebot. Jeder von uns sollte sich an dieser Stelle seiner Verantwortung für dieses wichtige Thema „Mobilität“ für die Menschen im Märkischen Kreis bewusst sein.

In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr – auf Antrag der SPD-Fraktion – die Verwaltung damit beauftragt, Kontakt zu den Fernbus-Anbietern aufzunehmen, um die Möglichkeiten von Bus-Fernverkehrshaltepunkten im Märkischen Kreis zu erörtern. Vorrangig sollten dabei die Gesellschaften angesprochen werden, die bereits Angebote vorhalten, die über die A 45 führen oder an den Märkischen Kreis angrenzen. Die Diskussion der Ergebnisse dieser Gespräche und das Thema Nachtbusse werden sicherlich Aufgaben des Fachausschusses im nächsten Jahr sein.

 

Aufgabe des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, aber auch des gesamten Kreistages ist das Thema Gesundheitsversorgung als Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge.

Die SPD-Kreistagsfraktion ist sich der schwierigen finanziellen Situation der Märkischen Kliniken bewusst. So wie es den Märkischen Kliniken geht, so geht es leider vielen Kliniken im Land. Ein Lichtblick ist für uns dabei, dass der Wirtschaftsplan der Märkischen Kliniken erstmals seit einigen Jahren für das Jahr 2015 ein positives Ergebnis vorsieht. Trotzdem oder gerade deshalb erwarten wir, dass die im Kreisausschuss und im Aufsichtsrat vorgestellten Maßnahmen greifen. Dabei dürfen aber nicht die Bedürfnisse der Menschen auf der Strecke bleiben. Sowohl die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch, und vor allem, die der Patientinnen und Patienten. Beispielsweise sind Wartezeiten von über 6 Stunden in der Notaufnahme nicht tragbar.

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung (Grundversorgung und Facharztversorgung) ist erklärtes Ziel der SPD-Kreistagsfraktion. Ein Baustein auf dem Weg zu diesem Ziel kann die Vergabe von Stipendien an Medizinstudenten sein. Dies haben wir heute, auf Grundlage des Antrages von SPD und CDU im September so beschlossen. Darüber hinaus wird sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziales im nächsten Jahr mit den Medizinischen Versorgungszentren / lokalen Gesundheitszentren und der allgemeinen Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte befassen. Zu diesem Zweck soll ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe in den Ausschuss eingeladen werden. Ein weiteres Thema für dieses Gespräch könnte die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung, insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, für die Menschen im Märkischen Kreis sein.

 

Mit Spannung erwarten wir auch das für Anfang nächsten Jahres angekündigte AMK-Gutachten. Wie wir ja alles wissen, müssen wir bis spätestens 2017 eine Entscheidung über die Zukunft der Müllverbrennungsanlage in Iserlohn treffen.

Das Müllheizkraftwerk Iserlohn bietet 105 Arbeitsplätze und erzeugt rd.100.000 MWh Strom und versorgt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Iserlohn, in einem Nahwärmenetz rund 7.500 Einheiten mit klimafreundlicher Abwärme.

Der Erhalt der Anlage und die damit verbundene Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Auswirkungen auf die Stadt Iserlohn, die Kooperation mit anderen südwestfälischen Kreisen und die Höhe der Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis müssen bei der Entscheidung gegeneinander abgewogen werden. Die weiteren Planungen des Landes zur Abfallwirtschaft werden dabei sicherlich ebenfalls eine Rolle spielen.

 

Ein weiteres großes und natürlich haushaltsrelevantes Thema wird im kommenden Jahr auch das Feuerwehr-Servicezentrum sein. Aber dazu werden wir im nächsten Jahr an dieser Stelle mehr sagen.

 

Zurück zu heute.

Im Verlauf der heutigen Sitzung werden wir uns erneut mit der Südwestfalen Agentur beschäftigen. Wie die Verwaltung in ihrer Vorlage richtig schreibt, steht die Südwestfalen Agentur, nach dem ausdrücklichen Bekenntnis der fünf südwestfälischen Kreise für eine dauerhafte und nachhaltige regionale Zusammenarbeit und reicht über die Abwicklung der Regionale 2013 hinaus. Dass diese überhaupt hier bei uns, im Märkischen Kreis / in Südwestfalen stattfand, geht auf einen Antrag der SPD-Kreistagsfraktion im Jahr 2006 zurück.

Im Rahmen der Regionale hat Südwestfalen rund 154 Millionen Euro an Fördermitteln für zahlreiche Projekte in unserer Region erhalten. Beispielshaft genannt seien hier: Denkfabrik Lüdenscheid, Iserlohn Soziale Stadt, Oben an der Volme sowie Lenne-Schiene.

Und vor allem wurde mit Hilfe der Regionale unsere Identität als Südwestfalen gestärkt und unsere Außenwahrnehmung deutlich verbessert.

Es wäre fatal, wenn das Erreichte mit dem Ende der Regionale ebenfalls enden würde. Die Fortführung der Zusammenarbeit der fünf Südwestfälischen Kreises ist besonders in der heutigen Zeit zwingend geboten.

Gerade angesichts der Diskussion um eine weitere Stärkung des Regionalverbands Ruhr (RVR) müssen wir als Region - auch in Zusammenarbeit mit anderen Regionen in NRW - die Gleichbehandlung einfordern, um auch zukünftig bei Fördermöglichkeiten Zugriffsmöglichkeiten zu haben - auch und besonders im Interesse der 15 Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, die Erhöhung der Stammeinlage des Vereins „Wirtschaft für Südwestfalen e.V.“ in die Südwestfalen Agentur GmbH, der die Interessen der regionalen Wirtschaft (Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Kammern) gebündelt in die Gesellschaft einbringen will. Doch auch die Arbeitnehmerseite, die Gewerkschaften wie beispielsweise die IG Metall, müssen, nach Ansicht der SPD-Kreistagsfraktion, einbezogen werden.

Darüber hinaus sollten möglichst viele gesellschaftliche Gruppen eingebunden werden, damit der Prozess zur weiteren Stärkung einer regionalen Identität als Vorrausetzung für einen erfolgreichen wirtschaftlichen Strukturwandel erfolgreich weitergeführt werden kann.

 

Angesichts der Tatsache, dass ja noch weitere Reden folgen werden, lasse ich es hierbei bewenden.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf und dem Stellenplanentwurf zu.

 

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Angesichts des heutigen Schwerpunktes natürlich besonders beim Kämmerer und seinen Leuten.

 

Unser ganz besonderer Dank gilt Herrn Prokott, der heute leider nicht hier sein kann, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Wir wünschen ihm alles erdenklich Gute und vor allem gute Besserung!

 

Seinen Nachfolger Herrn Adler wünschen wir für seine nun nicht mehr ganz so neue Aufgabe ein glückliches Händchen und bedanken uns bei ihm und natürlich auch bei Frau Kuhlmann und Herrn Suchalla für die gute Zusammenarbeit.

 

Ihnen allen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!

 

Mehrheit im Kreisausschuss für Stipendien für Medizinstudenten

Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 mit großer Mehrheit für die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin ausgesprochen. Die entsprechende Richtlinie wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen beschlossen.

Der Beschlussvorschlag sieht u.a. vor, dass der Kreis nach der Richtlinie jährlich bis zu vier finanzielle Beihilfen in Höhe von je 500 Euro für die Dauer von maximal vier Jahren vergibt. Die Förderung soll mit Beginn des Wintersemesters am 01.10.2015 beginnen.

Der Entwurf der Richtlinie wurde auf der Grundlage der Entscheidung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales erstellt. Dieser hatte in seiner Sitzung am 16. September 2014 mit großer Mehrheit den diesbezüglichen gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU beschlossen.

Kreisumlage / Umlage des LWL

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kreistages am 18.12.2014

 

Beschlussvorschlag:

1. § 6 Absatz 1 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: Die

Kreisumlage wird auf 47,86 v. H. der für das Haushaltsjahr 2015

maßgebenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

Begründung:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird seine Umlage abweichend von den

bei der Berechnung der Kreisumlage im Entwurf des Haushalts 2015 angegebenen

Umlagegrundlagen auf 16,5 v.H. senken. Bisher wurden Senkungen und

Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlage jeweils an die Städte und Gemeinden

in gleicher Höhe bei der Festsetzung der Kreisumlage weitergegeben. Die Städte

und Gemeinden im Märkischen Kreis werden so um ca. 2,2 Millionen Euro entlastet.

 

Haushaltsansätze teilweise bereits beschlossen

Die Fachausschüsse für die Bereiche Jugendhilfe sowie Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung sowie Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr haben in dieser Woche die sie betreffenden Haushaltsansätze für das Jahr 2015 beschlossen.

In der nächsten Woche beraten u.a. der Bau- und Straßenausschuss sowie der Schul- und Sportausschuss ebenfalls über die ihren Bereich betreffenden Haushaltsansätze.

Den Auftakt der nächsten Sitzungswoche macht dabei am Dienstag der Kulturausschuss. Neben der Beratung über die Haushaltsansätze des Kulturbereiches steht der von der SPD-Kreistagsfraktion für diese Sitzung beantragte Bericht zur „MuseobilBOX“ auf der Tagesordnung.

SPD-Antrag "Fernbusse" einstimmig beschlossen

Der Antrag "Fernbusse im MK" der SPD-Kreistagsfraktion wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 25. November 2014 einstimmig angenommen.

Die Mitglieder des Ausschusses beauftragten die Verwaltung, Kontakt zu den Fernbus-Anbietern aufzunehmen, um die Möglichkeiten von Bus-Fernverkehrshaltepunkten im Märkischen Kreis zu erörtern. Vorrangig sollten dabei die Gesellschaften angesprochen werden, die bereits Angebote vorhalten, die über die A 45 führen oder an den Märkischen Kreis angrenzen.

Entscheidung über Stipendien für Medizinstudenten vertagt

Die Entscheidung über die "Richtlinie des Märkischen Kreises über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin" wurde vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 20.11.2014 aufgrund eines weiteren Informationsbedarfes in die Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages im Dezember 2014 verschoben.

Der Beschlussvorschlag sieht u.a. vor, dass der Kreis nach der Richtlinie jährlich bis zu vier finanzielle Beihilfen in Höhe von je 500 Euro für die Dauer von maximal vier Jahren vergibt. Die Förderung soll mit Beginn des Wintersemesters am 01.10.2015 beginnen.

Der Entwurf der Richtlinie wurde auf der Grundlage der Entscheidung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales erstellt. Dieser hatte in seiner Sitzung am 16. September 2014 mit großer Mehrheit den diesbezüglichen gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU beschlossen.

Fernbusse
LN 24-11-2014

Quelle: Lüdenscheider Nachrichten 24.11.2014

Fernbusse im MK

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am Dienstag, den 25. November 2014

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den Fernbus-Anbietern aufzunehmen, um die Möglichkeiten von Bus-Fernverkehrshaltepunkten im Märkischen Kreis zu erörtern. Vorrangig sollten dabei die Gesellschaften angesprochen werden, die bereits Angebote vorhalten, die über die A 45 führen oder an den Märkischen Kreis angrenzen.

 

Begründung:

Mobilität ist ein wichtiger Standortfaktor. Durch die Liberalisierung des Fernverkehrs ist auch das Bedürfnis nach günstigen und nah gelegenen Angeboten von Fernverbindungen mit dem Bus gestiegen. Die Etablierung des Fernbusverkehrs im Märkischen Kreis könnte eine wichtige Mobilitäts-Lücke schließen, die durch den Wegfall des alten Interregio-Verkehrs durch das Lennetal entstanden ist.

 

Die Gesellschaften Postbus und MeinFernbus.de führen Linien, die den Märkischen Kreis auf der A 45 tangieren oder unter anderem von Dortmund aus durch den Hochsauerlandkreis führen. Deswegen erscheint es sinnvoll, mit diesen Gesellschaften zunächst ins Gespräch zu kommen. Ein möglicher erster Fernverkehrshalt könnte an der Autobahn-Abfahrt Lüdenscheid-Süd organisiert werden. Dieser Halt könnte direkt im Bereich der Abfahrt liegen. Dies hätte einen möglichst geringen Zeitverlust zur Folge. Die Anbindung dieses Haltepunkts an das Nahverkehrs-Netz könnte durch die MVG zudem problemlos erfolgen.

SPD im Märkischen Kreis berät über Haushaltsplanentwurf 2015
Haushaltsklausur 15.11.2014

Am letzten Wochenende fand in Iserlohn die diesjährige Haushaltsklausur der SPD-Kreistagsfraktion statt. Eingeladen waren für den ersten Teil der Tagung auch die Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktionen und die der SPD angehörigen Bürgermeister sowie die SPD-Abgeordneten des Land- und Bundestages aus dem Märkischen Kreis.

 

 

 

Zunächst stellte Ulrich Duffe, Mitglied in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (LWL) und 2. stellvertretender Landrat die Aufgaben, Struktur und finanzielle Situation des LWL vor. Anschließend führte Kreiskämmerer Fritz Heer in die Systematik des Kreishaushaltes ein und erläuterte den vorliegenden Haushaltsplanentwurf.

Problematisch ist nach wie vor die nicht ausreichende finanzielle Unterstützung des Bundes im Sozialbereich. Dieser macht jährlich zwei Drittel des Kreishaushaltes aus. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus den Städten und Gemeinden sowie des Kreises appellieren daher an die heimischen Bundestagsabgeordneten, verstärkt ihre Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Märkischen Kreises wahrzunehmen und für neue und vor allem ausreichende Finanzierungskonzepte zu sorgen.

Im zweiten Teil der Klausurtagung folgten ausführliche Berichterstattungen und Diskussionen aus den fraktionsinternen Arbeitskreisen und den verschiedenen Gremien. Die Fraktionsmitglieder beschlossen einstimmig, mögliche Verbesserung bei den Ausgaben für die LWL-Umlage im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf erneut an die Städte und Gemeinden weiter zu geben. Weitere Ergebnisse der Klausurtagung werden sich in den anstehenden Sitzungen der Fachausschüsse und des Kreistages wiederspiegeln.

Die Eingliederungshilfe ist keine kommunale, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Stellungnahme von Ulrich Duffe, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, und dem sozialpolitischen Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion, Bernd Alban, zu den Haushaltsansätzen im Sozialbereich:

 

Die Eingliederungshilfe ist keine kommunale, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Zwei Drittel des Kreishaushaltes müssen jedes Jahr für den Sozialbereich aufgebracht werden.

Drei Zahlen zeigen das für 2015 besonders deutlich:

  • Ca. 97 Mio. Euro reicht der Märkische Kreis direkt an den Landschaftsverband vor allem für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiter.
  • Ca. 74 Mio. Euro fallen für die Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften bei den Kosten der Unterkunft an.
  • Ca. 42 Mio. Euro betragen die Hilfeleistungen für Pflegebedürftige.

Auf diese Sozialleistungen sind die betroffenen Hilfeempfänger nicht nur dringend angewiesen, sondern sie haben darauf durch entsprechende Leistungsgesetze des Bundes einen Rechtsanspruch, den die kommunale Familie zu finanzieren hat. Aber die kommunale Familie  ist damit überfordert, also die Städte und Gemeinden, Landkreise und Landschaftsverbände.

Ohne eine strukturelle Veränderung und spürbare finanzielle Entlastung durch den Bund im Bereich der Sozialleistungen wird der freie Fall nicht zu stoppen sein, die Kreisumlage wird weiter ansteigen müssen und somit auch unsere Städte, trotz aller Anstrengungen, ihren Haushalt in den Griff zu bekommen, mit in die Tiefe reißen.

Hilfe vom Bund zum Beispiel im Sinn der im Koalitionsvertrag vereinbarten 5 Milliarden Euro allein für die Eingliederungshilfe ist längst überfällig und darf nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden.

Die Eingliederungshilfe ist keine kommunale, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Wenn sich die große Koalition in Berlin nach ihrer Haushaltskonsolidierung nun auf die eigene Schulter klopft und die Situation in den Kommunen außen vor lässt und dabei Zusagen an die Städte und Kreise nicht oder nur zeitverzögert einlöst wird dieses Schulterklopfen zur leeren Geste.

In diesem Sinn appellieren wir an die heimischen Bundestagsabgeordneten, verstärkt ihre Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Märkischen Kreises wahrzunehmen und für neue und vor allem ausreichende Finanzierungs-konzepte zu sorgen.

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Die Haushaltsansätzen des Jahres 2015 für den Produktbereich der Gesundheitsdienste wurden vom Ausschuss einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen.

Die Haushaltsansätze für den Produktbereich Soziale Dienste wurden vom Ausschuss mit großer Mehrheit gegen die Stimme der Linken sowie einer Enthaltung beschlossen.

 

 

 

 

Peter Brunswicker 2. stellv. FTV-Vorsitzender

In der letzten Mitgliedermitgliederversammlung des Freizeit- und Tourismusverbandes Märkisches Sauerland e. V. (FTV) wurde der Kreistagsabgeordnete Peter Brunswicker aus Menden zum 2. stellv. Vorsitzenden gewählt.

"Der Verein stellt einen wesentlichen Baustein der touristischen Entwicklung des Märkischen Kreises dar. Er wahrt und fördert die Interessen des Tourismus in Verbindung mit Behörden, Organisationen, Körperschaften, Vereinen, Handel und Gewerbe sowie Privaten."*

 

* Quelle: Homepage des FTV

 

 

 

Fernbusverkehr in den Märkischen Kreis holen – "Südwestfalenbus" im Gespräch

Zum 1. Januar 2013 wurde der Fernbusverkehr in Deutschland weitgehend liberalisiert. Seitdem entstehen im gesamten Bundesgebiet Fernbuslinien, die dem klassischen Schienenfernverkehr Konkurrenz machen. Der Busfernverkehr war kürzlich auch Thema in der SPD-Kreistagsfraktion, die sich schon länger für einen attraktiven Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einsetzt. Sie macht sich stark dafür, dass die Fernbusse bald auch den Märkischen Kreis anfahren.

 

"Gerade weil der Märkische Kreis nicht an den Schienenfernverkehr direkt angebunden ist, würde dieser Anschluss Sinn machen", so Angelika Machelett, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion. Im Hochsauerlandkreis und in Siegen seien erste Fernverbindungen bereits etabliert. Angelika Machelett: " Der Busfernverkehr etabliert sich vielerorts als günstige Alternative zum Schienenverkehr. Davon profitieren alle Altersgruppen.“

 

Erster Anlaufpunkt ist die Märkische Verkehrsgesellschaft (MVG). Bereits in der nächsten Woche findet ein Gespräch von Vertretern der SPD-Kreistagsfraktion mit den zuständigen Personen der MVG statt, um die Möglichkeiten zur Etablierung des Fernbusverkehrs im Märkischen Kreis auszuloten. "Nach der Ermittlung aller notwendigen Maßnahmen müssen wir darüber sprechen, ob und wie wir den Fernverkehr bei uns etablieren können. Das kann durch Beteiligung von Betreibern bereits bestehender Fernbuslinien geschehen. Vielleicht macht es aber auch Sinn, über einen eigenen Fernlinienverkehr nachzudenken, den die MVG organisiert und der durch Einbeziehung heimischer MVG-Partnerunternehmen wirtschaftlich betrieben wird. Möglicherweise kann man auch alle Busgesellschaften aus Südwestfalen an einen Tisch holen, um einen "Südwestfalenbus" ins Leben zu rufen", so der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der MVG, Wolfgang Rothstein. "Dieser könnte auch als rollende Werbefläche für unsere wirtschaftlich starke und touristisch vielseitige Region über die Autobahnen fahren. Wenn ein von hier aus organisierter Fernverkehr wirtschaftlich betrieben werden kann, sollte man das machen“, so Rothstein weiter.

 

Das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Bedingungen auch den Busverkehr zu vergleichsweise nahen Zielen. So ist es zum Beispiel möglich, Städte in kurzer Reichweite anzusteuern, für die kein ausreichendes Nahverkehrsangebot besteht oder die nicht innerhalb von einer Zeitstunde angesteuert werden können. "Dies könnte den Nachtverkehr zwischen Sauerland und Ruhrgebiet oder Rheinland ermöglichen. Hier gibt es bislang kein richtiges Angebot", so Shari Kowalewski und Fabian Ferber, die beiden Juso-Vertreter in der SPD-Kreistagsfraktion, die sich schon seit längerem für ein attraktiveres ÖPNV-Angebot insbesondere für junge Menschen im Märkischen Kreis einsetzen. „Außerdem könne man die Fahrtzeiten von Meinerzhagen nach Köln oder von Lüdenscheid nach Dortmund auch am Tag reduzieren“, so die beiden Studenten weiter.

Antrag "MuseobilBOX"

Das Förderkonzept MuseobilBOX – Museum zum Selbermachen kann im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung.“ außerschulische Maßnahmen für benachteiligte Kinder und Jugendlichen mit bis zu 10 Millionen Euro finanzieren. Museen aus ganz Deutschland können sich hierfür zusammen mit zwei weiteren lokalen Bündnispartnern zur Umsetzung des Konzepts bewerben.

 

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hat die Verwaltung im letzten Jahr geprüft, ob und mit wem im Märkischen Kreis ein entsprechendes Bündnis unter Federführung der Museen des Märkischen Kreises gegründet werden kann.

 

Das Ergebnis diese Prüfung sowie geplante Aktionen wurden dem Kulturausschuss in seiner Sitzung am 26.11.2013 vorgestellt.

 

Für die nächste Sitzung des Kulturausschusses am 2. Dezember 2014 hat die SPD-Kreistagsfraktion nun die Aufnahme des Tagesordnungspunktes MuseobilBox beantragt und die Verwaltung um einen Bericht gebeten, wie sich das Bündnis entwickelt hat, wie der Erfolg der geplanten Aktionen war und ob eine Fortführung geplant ist.

Haushaltsplanberatungen gestartet

Mit dem Entwurf des Haushaltsplanes mit einem Volumen von knapp 470 Millionen Euro für das Jahr 2015 beschäftigen sich derzeit die verschiedenen Arbeitskreise der SPD-Kreistagsfraktion. Anschließend wird der Haushaltsplanentwurf in der Gesamtfraktion im Rahmen einer Klausurtagung beraten werden.

Der Haushaltsplanentwurf 2015 wurde von der Verwaltung in der Sitzung des Kreistages am 30. Oktober 2014 eingebracht und soll in der nächsten Kreistagssitzung am 18. Dezember 2014 verabschiedet werden.

 

11 neue Stellen im Rettungsdienst

Die gestiegenen Einsatzzahlen in der Notfallrettung, in der Notarztversorgung und im Krankentransport führen dazu, dass sich durch die höheren Auslastung der Fahrzeuge die durchschnittlichen Einsatzzeiten verlängert haben. Dadurch konnten in der Notfallrettung die sogenannten Hilfsfristen von 8 Minuten in den Kernbereichen bzw. 12 Minuten in den ländlichen Bereichen nicht mehr in 90 Prozent der Fälle erreicht werden. Daher muss der Rettungsdienstbedarfsplan im Jahr 2015 fortgeschrieben werden.

Als erste Maßnahme hat der Kreisausschuss einstimmig die Einrichtung von 11 zusätzlichen Stellen im Rettungsdienst beschlossen. Diese werden zu 100 Prozent durch die Kostenträger refinanziert, so dass dem Kreis und damit seinen Städten und Gemeinden keine Kosten entstehen.

Antrag "Förderschulen" einstimmig beschlossen

Der Schul- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 24. September 2014 einstimmig (bei Enthaltung der Grünen) den gemeinsamer Antrag „Förderschulen“ der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU beschlossen:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen des Märkischen Kreises mit den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung sowie Sprache auf der Basis der neuen Rechtslage zu aktualisieren.

Zielsetzung ist dabei ein möglichst flächendeckendes Bildungsangebot für diese Schulformen zu gewährleisten, damit das im 9. Schulrechtsänderungsgesetz verankerte Wahlrecht der Eltern realisiert werden kann, sich für die sonderpädagogische Förderung ihrer Kinder an einer Förderschule zu entscheiden.

 

  1. Weiterhin ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die derzeitige Situation der Förderschulen im Märkischen Kreis darzustellen, die in kommunaler Trägerschaft mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung sowie Sprache geführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den betroffenen Schulträgern zu führen, um die Möglichkeiten für eine flächendeckende, dauerhafte Förderschullandschaft in Trägerschaft des Märkischen Kreises zu eruieren.

Kooperationsvereinbarung

Vereinbarung von CDU-Kreistagsfraktion MK und SPD-Kreistagsfraktion MK

über die Zusammenarbeit in der 9. Wahlperiode

 

Die Fraktionen der CDU und der SPD vereinbaren für die 9. Wahlperiode eine Kooperation. Die stabile Mehrheit im Kreistag trägt dazu bei, eine verlässliche und zukunftsorientierte Politik für die Bürgerinnen und Bürger der 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemeinsam zu gestalten.

Höchste Priorität hat für beide Fraktionen in dieser Kooperation die Stabilität der Kreisumlage, soweit sie durch den Kreistag gestaltet wird und beeinflussbar ist. Die Erwartung an die Bundes- und Landesregierung, die kommunalen Haushalte von den Soziallasten zu befreien, bleibt ein gemeinsames Ziel.

 

Im Einzelnen wird vereinbart:

Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit liegt uns besonders am Herzen. Kurzfristig ist zu prüfen, ob und wie eine Ehrenamtlerauszeichnung eingeführt werden kann.

Die Einrichtungen, Beratungsstellen, Selbsthilfe/- Ehrenamtsgruppen werden weiter vom Märkischen Kreis im bisherigen Umfang gefördert (zum Beispiel: Naturschutzzentrum Schwangerschaftskonfliktberatung, Suchtberatung, Drogen-beratung, Selbsthilfegruppen/-zentren).

Zur Entlastung des Haushaltes soll in die Pflegeberatung zusätzlich investiert werden, um den Vorrang der häuslichen Pflege vor der Heimunterbringung zu unterstützen. Das ist im Sinne der Betroffenen ein wichtiges Zukunftsprojekt und im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung dringend geboten. Es ist eine engere Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten/Gemeinden und den Akteuren im Pflegemarkt anzustreben.

Das Thema Inklusion nach der UN-Menschenrechtskonvention ist ein Schwerpunktthema. Da Inklusion nicht nur auf den Bereich Schule konzentriert werden darf, soll die Federführung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales angesiedelt werden. Die Zuständigkeiten der Fachausschüsse bleiben davon unberührt. Es ist zu ermitteln, welche Angebote und Anstrengungen es in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bereits gibt. Anschließend ist ein Inklusionsplan für den Märkischen Kreis zu erstellen.

Soweit möglich, soll ein ortsnahes Angebot an Förderschulen erhalten bleiben. Insofern ist kurzfristig zu prüfen, welche kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein Interesse am Erhalt der örtlichen Förderschule haben. Gegebenenfalls soll die Trägerschaft auf den Kreis übergehen, soweit ein Finanzausgleich mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde erfolgt.

Die Gesundheitsversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wir werden uns in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und der kassenärztlichen Vereinigung für eine ortsnahe ärztliche Versorgung (Grundversorgung und Facharztversorgung) einsetzen. Dazu hat eine Bestandsaufnahme zu erfolgen und Gespräche mit der kassenärztlichen Vereinigung sind zu führen. Anschließend sind weitere Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Es soll versucht werden, Modellprojekte für den heimischen Raum zu entwickeln. Gespräche mit der Landesregierung über einen Modellversuch sind anzustreben.

Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung für die Märkischen Kliniken GmbH wird nicht angestrebt. Erklärtes Ziel ist es, die Klinikstandorte zu erhalten. Derzeit werden die Strukturen der Kliniken untersucht, das Ergebnis wird kurzfristig erwartet und ist dann auszuwerten. Anschließend hat die Geschäftsführung gemeinsam mit der Personalvertretung entsprechende Ziele zu vereinbaren, die dazu dienen, die Kliniken und ihre Tochtergesellschaften entsprechend finanziell zu stärken und zukunftssicher aufzustellen. Dazu wird auch erwartet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken motiviert werden, sich für ihre Gesellschaft einzusetzen, um gemeinsam nach außen positiv zu wirken. Eine über Bürgschaften hinausgehende weitere finanzielle Unterstützung der Märkischen Kliniken GmbH durch den Märkischen Kreis oder seine Tochtergesellschaften (zum Beispiel MKG) wird abgelehnt.

Für die AMK GmbH wird derzeit ein Gutachten erstellt. Nach Vorlage des Gutachtens ist bis spätestens 2017 eine Entscheidung herbeizuführen. Der Erhalt der Anlage und die damit verbundene Sicherung der Arbeitsplätze, die Kooperation mit anderen südwestfälischen Kreisen und die Höhe der Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis werden dabei gegeneinander abgewogen. Zu berücksichtigen sind weiter die Auswirkungen auf die Stadt Iserlohn durch die Lieferung von Fernwärme und Strom sowie die weiteren Planungen des Landes zur Abfallwirtschaft. Stabile Rahmenbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze, vertretbare Verbrennungspreise und Umweltstandards sind wichtige Kriterien einer zukunftsorientierten Abfallwirtschaft.

Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in einer älter werdenden Gesellschaft muss sichergestellt werden. Für Familien, Kinder und Jugendliche ist ein attraktives Verkehrsangebot ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge. Der Märkische Kreis leistet für seine Bürgerinnen und Bürger bereits ein gut ausgebautes Angebot an ÖPNV und SPNV. Eine Intensivierung der Werbemaßnahmen für die Angebote der MVG wird angestrebt. Wie in keinem anderen Kreis in NRW wird durch die Bürgerbusvereine ein zusätzliches attraktives Angebot gemacht. Die Vereine sollen noch besser in das bestehende System eingebunden und auch intensiver unterstützt werden. Weiterhin soll das Angebot bei den Nachtbussen, insbesondere für junge Nutzer, nachfragegerecht erweitert werden. Ringbusverkehre sollen geprüft und ggf. angestrebt werden, um mit geringfügig verlängerten Fahrtzeiten die Kosten zu optimieren.

Im Rahmen der Nahverkehrsplanung sollen neue Wege und Möglichkeiten geprüft werden. Der Märkische Kreis als Flächenregion zwischen Ballungszentrum und ländlichem Raum könnte hier einen Modellcharakter erhalten. Eine Bestands-aufnahme vorhandener Modelle in Deutschland, ggf. auch im Ausland soll durch-geführt werden. Eine Zusammenarbeit mit Universitäten und Instituten wird angestrebt. Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird ein fraktions-übergreifender Arbeitskreis eingerichtet. Mit der Landesregierung sollen Verhandlungen über mehr Spielraum innerhalb der bestehenden Rahmen-bedingungen erfolgen (mehr Flexibilität in den Verkehrsverbünden, Modellprojekte zulassen und Fördermöglichkeiten ausnutzen). Eine Überprüfung der Parallel-verkehre von Bus und Bahn erfolgt und eine Optimierung wird durchgeführt.

Die Vereinbarung wird nach Zustimmung der Fraktionen im Internet veröffentlicht.

Heute wichtig:

25.04.2024, 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
nicht öffentlich
Fraktionsvorstand
Lüdenscheid, Kreishaus

25.04.2024, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
nicht öffentlich
Fraktionssitzung
Lüdenscheid, Kreishaus

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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